2229/J-BR/2004
Eingelangt am 20.07.2004
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Anfrage
der Bundesräte Schimböck
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend ÖBB-Beratungshonorare
Der ORF-Salzburg berichtete am 8. Juli 2004, dass vom Management der
Österreichischen
Bundesbahnen
2003 zwanzig Millonen Euro fiir Beraterhonorare ausgegeben wurden. Das
Mangament begründet diese Vervielfachung der Aufwendungen für Berater mit der
Erarbeitung der
neuen ÖBB-Struktur und der Dienstrechtsänderung. Weitere Beraterkosten
seien durch Streiks notwendig geworden. Geht man davon aus, dass für die
Auswahl des
Spitzenmanagements
der Österreichischen Bundesbahnen durch die Eigentümervertreter eine
Vielzahl von
einschlägigen Qualifikationskriterien ausschlaggebend waren, ist es für die
Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, wie es zu einer so kostenintensiven
Auslagerung von
zahlreichen Aufgaben kam. Die meisten der angesprochenen Aufgabenstellungen
fallen
überlicherweise
in den unmittelbaren eigenen Tätigkeitsbereich eines Managements der ersten
und zweiten
Ebene. Vielen Unternehmensberatern und Unternehmensberaterinnen
war überdies
von einer öffentlichen Ausschreibung der in Rede stehenden
Beraterdienstleistungen nichts bekannt.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation
und Technologie
nachstehende
Anfrage:
1.
In welchem Ausmaß wurden 2000, 2001, 2002 und 2003
Beratungsdienstleistungen von
den ÖBB zugekauft?
2.
Welche Beratungsdienstleistungen wurden 2003 im Detail vom ÖBB-
Management
zugekauft?
3.
Wie beziffern sich die Honorare summiert nach beauftragten
Beratungsunternehmen?
4.
Wurden sämtliche Beratungsdienstleistungen ausgeschrieben?
5.
Wenn nein, in welchen Fällen und aus welchen Gründen unterblieben
Ausschreibungen?
6.
Wann ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form erfolgten
Ausschreibungen?
7.
Hatten die Eigentümervertreter vom sachlichen und kostenmäßigen Umfang
dieser
zugekauften
Beratungsdienstleistungen Kenntnis?
8.
Wieso konnten diese Dienstleistungen nicht zur Gänze oder teilweise im
Rahmen
der
unternehmensinternen personellen Ressourcen abgedeckt werden?
9.
Hätten diese Dienstleistungen Mitarbeiter Ihres Ressorts zur Gänze oder
teilweise
erbringen können?