2233/J-BR/2004

Eingelangt am 22.07.2004
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Anfrage

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes

Der Vorarlberger Landtag hat mit Entschließung vom 8. Juli 2004 die Landesregierung ersucht,
„bei der Bundesregierung für eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes dahingehend
einzutreten, dass bei Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an eine Person, die einen
Ehepartner und gemeinsame minderjährige Kinder im Ausland hat, die Verpflichtung besteht, zu
erklären, ob diese beabsichtigen nach Österreich nachzuziehen."

Der diesem Beschluss zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begründet: „Im Land ist zuneh-
mend festzustellen, dass bei Ehepaaren mit fremder Staatsangehörigkeit nur ein Ehepartner um die
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansucht und nach Erhalt der österreichischen
Staatsbürgerschaft problemfrei und außerhalb der Quote des Fremdengesetzes sowie ohne Geltung
der Integrationsregelung der andere Ehepartner und die gemeinsamen Kinder nach Österreich nach-
ziehen. In der Entscheidung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden sollte
seine familiäre Situation mitberücksichtigt werden. Der Staatsbürgerschaftswerber sollte wahrheits-
gemäß erklären, ob seine Gattin und seine minderjährigen Kinder beabsichtigen nach Österreich
nachzuziehen. Damit wäre gewährleistet, dass von vornherein alle Umstände offengelegt sind."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.  Sind Sie bereit, eine dieser Forderung entsprechende Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
zu betreiben?

2.                Wenn Nein, welche Gründe sprechen dagegen?

3.                Sehen Sie Möglichkeiten, dem vom Landtag dargelegten Problem in anderer Weise zu
begegnen?