2233/J-BR/2004
Eingelangt am 22.07.2004
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möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss,
Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Änderung des
Staatsbürgerschaftsgesetzes
Der Vorarlberger Landtag hat mit Entschließung vom 8. Juli 2004 die
Landesregierung ersucht,
„bei der
Bundesregierung für eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes dahingehend
einzutreten,
dass bei Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an eine Person, die
einen
Ehepartner und
gemeinsame minderjährige Kinder im Ausland hat, die Verpflichtung besteht, zu
erklären, ob
diese beabsichtigen nach Österreich nachzuziehen."
Der diesem Beschluss zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begründet:
„Im Land ist zuneh-
mend festzustellen, dass bei Ehepaaren mit fremder Staatsangehörigkeit nur ein
Ehepartner um die
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansucht und nach Erhalt der
österreichischen
Staatsbürgerschaft
problemfrei und außerhalb der Quote des Fremdengesetzes sowie ohne Geltung
der Integrationsregelung der andere Ehepartner und die gemeinsamen Kinder nach
Österreich nach-
ziehen. In
der Entscheidung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden
sollte
seine
familiäre Situation mitberücksichtigt werden. Der Staatsbürgerschaftswerber
sollte wahrheits-
gemäß
erklären, ob seine Gattin und seine minderjährigen Kinder beabsichtigen nach
Österreich
nachzuziehen. Damit wäre gewährleistet, dass von vornherein alle Umstände offengelegt
sind."
Daher richten die unterzeichneten
Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Sind Sie bereit, eine
dieser Forderung entsprechende Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
zu betreiben?
2.
Wenn Nein, welche Gründe sprechen dagegen?
3.
Sehen Sie Möglichkeiten, dem vom Landtag dargelegten Problem in anderer
Weise zu
begegnen?