2236/J-BR/2004
Eingelangt am 27.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bespitzelung der Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen
Aus Anlass des
Einsatzes von Spitzel-Software im Bundeskanzleramt, einer Anfragenserie in
dieser Angelegenheit sowie einer
Sondersitzung des Datenschutzrates wurde nunmehr
bekannt, dass über diese konkreten
Befürchtungen es zu aus der Sicht des Datenschutzes
haarsträubenden und illegalen Aktionen
im Finanzministerium gekommen ist. Bisher steht
fest, dass es im Finanzministerium
zumindest den Versuch, jedenfalls aber die politische
Absicht, gegeben hat, Bedienstete des BMF auch im privaten Bereich zu
bespitzeln. Neben
der Auswertung von Logfiles über Zugriffe zur Datenbank des Finanzministeriums und
der
Erstellung eines User-Verhaltens darüber, sollten auch über den
Kreditschutzverband
Auskünfte über die private finanzielle Gebarung der Bediensteten eingeholt
werden.
Angeblich habe
jedoch der Kreditschutzverband diese Auskünfte verweigert, da solche nur an
Banken oder andere Gläubiger und den
Betroffenen selbst, nicht jedoch an den Dienstgeber
einer Person bekannt gegeben werden. Die völlige Uneinsichtigkeit des
Finanzministeriums
zeigt sich jedoch an dem Umstand, dass - nachdem die illegale Datenbeschaffung
am „Nein"
des Kreditschutzverbandes scheiterte -
nunmehr die Finanzprokuratur vom
Finanzministerium eingeschaltet
wurde, um zu prüfen, wie man dennoch an die Bonitätsdaten
der Bediensteten herankommen könne.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für
Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wer hat das
Vorhaben, über den KSV zu privaten Bonitätsdaten der Bediensteten des
BMF zu kommen, eingeleitet?
2.
Gibt es über diesen Vorgang einen aktenmäßigen Verlauf?
Wie lauten
alle Aktenzeichen zu diesem Vorgang?
3.
Wer hat dieses Vorhaben genehmigt?
4.
Wann wurde dieses Vorhaben dem Bundesminister für Finanzen bekannt?
5.
Wann wurde dieses
Vorhaben dem Büro des Bundesministers für Finanzen bekannt?
6.
Wann wurde dieses Vorhaben Staatssekretär Finz bekannt?
7.
Wann wurde dieses Vorhaben dem Büro von Staatssekretär Finz bekannt?
8.
Wie lautete die Reaktion des Bundesministers für Finanzen auf dieses
Vorhaben?
9.
Wie lautete die
Reaktion des Büros des Bundesministers für Finanzen auf dieses
Vorhaben?
10.
Wie lautete die Reaktion des Staatssekretärs Finz auf dieses Vorhaben?
11.
Wie lautete die Reaktion des Büros des Staatssekretärs Finz auf dieses
Vorhaben?
12.
Wie lautete die Anforderung an den KSV?
13.
Wann erging diese?
14.
Wer hat diese Anforderung unterzeichnet?
15.
Wer hat diese Anforderung im Aktenlauf unterzeichnet?
Wer hat diese Anforderung im Aktenlauf zur Kenntnis genommen?
16.
Um welche
MitarbeiterInnen handelte es sich, für welche eine Bonitätsüberprüfung
durch den KSV erfolgen sollte?
17.
Wurden diese
MitarbeiterInnen über den Versuch des BMF informiert, über den KSV
Bonitätsdaten dieser MitarbeiterInnen zu
erhalten?
18.
Wurde von diesen MitarbeiterInnen eine Zustimmung zu diesem Vorhaben
erteilt?
19.
Wurde die Personalvertretung von diesem Vorhaben informiert?
Wenn ja, wann
und wie lautete die Reaktion der Personalvertretung darauf?
Wenn nein, warum nicht?
20.
Wie lautet die Antwort des KSV auf das Auskunftsbegehren des BMF?
21.
Wem wurde diese Antwort zur Kenntnis gebracht?
22.
Von wem wurde die Anforderung ausgelöst, wegen der ablehnenden Antwort
des KSV
nunmehr die Finanzprokuratur einzuschalten?
23.
Von wem wurde dieser Vorgang (Finanzprokuratur) aktenmäßig genehmigt?
24.
Wem wurde dieser Vorgang (Finanzprokuratur) aktenmäßig zur Kenntnis
gebracht?
25.
Haben Sie im
Finanzministerium einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
Wenn ja, um wen handelt es sich dabei?
Wenn nein, warum nicht?
26.
Ist dieser Datenschutzbeauftragte in diese Vorgänge eingebunden gewesen?
Wenn ja, wie lautet die Reaktion
aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten dazu?
Wenn nein, warum nicht?
27.
Über welche MitarbeiterInnen wurden aus Anlass von Bewerbungen,
Beförderungen,
Erteilung von Ehrenzeichen etc. Auswertungen über ihre Datenbankabfragen
vorgenommen?
28.
Wann wurde das erste Mal eine solche Auswertung aus diesen Anlässen
vorgenommen?
29.
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Auswertungen?
30.
Wurde die Personalvertretung darüber informiert?
Wenn ja, wann?
Wenn ja, wie hat sie Stellung bezogen?
Wenn nein,
warum nicht?
31.
Wie lange werden
Zugriffsdaten der MitarbeiterInnen zu den Datenbanken des BMF
gespeichert?
32.
Wie lange werden
Verbindungsdaten von e-mails der MitarbeiterInnen des BMF
gespeichert?
33.
Werden die Inhaltdaten von e-mails gespeichert?
Wenn ja, auf
welcher Rechtsgrundlage?
34.
Hat jeder EDV-Arbeitsplatz Zugang zum Internet?
35.
Setzen Sie
Software ein, um den Besuch von gewissen Internet-Seiten zu verhindern?
Wenn ja, wie heißt diese Software?
Wenn ja, kann mit dieser Software auch das Surf-Verhalten der MitarbeiterInnen
kontrolliert werden?
Wenn ja, wird das Surf-Verhalten der MitarbeiterInnen protokolliert?
Wenn ja, wer hat dies angeordnet?
36.
Gibt es eine Vereinbarung über die private Nutzung von Internet und
e-mail?
37.
Wird diese von
allen Bediensteten, die einen EDV-Arbeitsplatz haben, unterzeichnet?
38.
Ist diese der Personalvertretung zur Genehmigung vorgelegt worden?
39.
Wie lautet diese Vereinbarung?