2236/J-BR/2004

Eingelangt am 27.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bespitzelung der Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen

Aus Anlass des Einsatzes von Spitzel-Software im Bundeskanzleramt, einer Anfragenserie in
dieser Angelegenheit sowie einer Sondersitzung des Datenschutzrates wurde nunmehr
bekannt, dass über diese konkreten Befürchtungen es zu aus der Sicht des Datenschutzes
haarsträubenden und illegalen Aktionen im Finanzministerium gekommen ist. Bisher steht
fest, dass es im Finanzministerium zumindest den Versuch, jedenfalls aber die politische
Absicht, gegeben hat, Bedienstete des BMF auch im privaten Bereich zu bespitzeln. Neben
der Auswertung von Logfiles über Zugriffe zur Datenbank des Finanzministeriums und der
Erstellung eines User-Verhaltens darüber, sollten auch über den Kreditschutzverband
Auskünfte über die private finanzielle Gebarung der Bediensteten eingeholt werden.

Angeblich habe jedoch der Kreditschutzverband diese Auskünfte verweigert, da solche nur an
Banken oder andere Gläubiger und den Betroffenen selbst, nicht jedoch an den Dienstgeber
einer Person bekannt gegeben werden. Die völlige Uneinsichtigkeit des Finanzministeriums
zeigt sich jedoch an dem Umstand, dass - nachdem die illegale Datenbeschaffung am „Nein"
des Kreditschutzverbandes scheiterte - nunmehr die Finanzprokuratur vom
Finanzministerium eingeschaltet wurde, um zu prüfen, wie man dennoch an die Bonitätsdaten
der Bediensteten herankommen könne.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende


Anfrage:

1.   Wer hat das Vorhaben, über den KSV zu privaten Bonitätsdaten der Bediensteten des
BMF zu kommen, eingeleitet?

2.                          Gibt es über diesen Vorgang einen aktenmäßigen Verlauf?
Wie lauten alle Aktenzeichen zu diesem Vorgang?

3.                          Wer hat dieses Vorhaben genehmigt?

4.                          Wann wurde dieses Vorhaben dem Bundesminister für Finanzen bekannt?

5.                          Wann wurde dieses Vorhaben dem Büro des Bundesministers für Finanzen bekannt?

6.                          Wann wurde dieses Vorhaben Staatssekretär Finz bekannt?

7.                          Wann wurde dieses Vorhaben dem Büro von Staatssekretär Finz bekannt?

8.                          Wie lautete die Reaktion des Bundesministers für Finanzen auf dieses Vorhaben?

9.                          Wie lautete die Reaktion des Büros des Bundesministers für Finanzen auf dieses
Vorhaben?

10.                   Wie lautete die Reaktion des Staatssekretärs Finz auf dieses Vorhaben?

11.                   Wie lautete die Reaktion des Büros des Staatssekretärs Finz auf dieses Vorhaben?

12.                   Wie lautete die Anforderung an den KSV?

13.                   Wann erging diese?

14.                   Wer hat diese Anforderung unterzeichnet?

15.                   Wer hat diese Anforderung im Aktenlauf unterzeichnet?

Wer hat diese Anforderung im Aktenlauf zur Kenntnis genommen?


16.                     Um welche MitarbeiterInnen handelte es sich, für welche eine Bonitätsüberprüfung
durch den KSV erfolgen sollte?

17.                     Wurden diese MitarbeiterInnen über den Versuch des BMF informiert, über den KSV
Bonitätsdaten dieser MitarbeiterInnen zu erhalten?

18.                     Wurde von diesen MitarbeiterInnen eine Zustimmung zu diesem Vorhaben erteilt?

19.                     Wurde die Personalvertretung von diesem Vorhaben informiert?

Wenn ja, wann und wie lautete die Reaktion der Personalvertretung darauf?
Wenn nein, warum nicht?

20.         Wie lautet die Antwort des KSV auf das Auskunftsbegehren des BMF?

21.         Wem wurde diese Antwort zur Kenntnis gebracht?

22.         Von wem wurde die Anforderung ausgelöst, wegen der ablehnenden Antwort des KSV
nunmehr die Finanzprokuratur einzuschalten?

23.         Von wem wurde dieser Vorgang (Finanzprokuratur) aktenmäßig genehmigt?

24.         Wem wurde dieser Vorgang (Finanzprokuratur) aktenmäßig zur Kenntnis gebracht?

25.         Haben Sie im Finanzministerium einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
Wenn ja, um wen handelt es sich dabei?

Wenn nein, warum nicht?

26.         Ist dieser Datenschutzbeauftragte in diese Vorgänge eingebunden gewesen?
Wenn ja, wie lautet die Reaktion aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten dazu?
Wenn nein, warum nicht?

27.         Über welche MitarbeiterInnen wurden aus Anlass von Bewerbungen, Beförderungen,
Erteilung von Ehrenzeichen etc. Auswertungen über ihre Datenbankabfragen
vorgenommen?

28.                     Wann wurde das erste Mal eine solche Auswertung aus diesen Anlässen vorgenommen?


29.         Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Auswertungen?

30.         Wurde die Personalvertretung darüber informiert?
Wenn ja, wann?

Wenn ja, wie hat sie Stellung bezogen?
Wenn nein, warum nicht?

31.         Wie lange werden Zugriffsdaten der MitarbeiterInnen zu den Datenbanken des BMF
gespeichert?

32.                    Wie lange werden Verbindungsdaten von e-mails der MitarbeiterInnen des BMF
gespeichert?

33.         Werden die Inhaltdaten von e-mails gespeichert?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

34.         Hat jeder EDV-Arbeitsplatz Zugang zum Internet?

35.         Setzen Sie Software ein, um den Besuch von gewissen Internet-Seiten zu verhindern?
Wenn ja, wie heißt diese Software?

Wenn ja, kann mit dieser Software auch das Surf-Verhalten der MitarbeiterInnen

kontrolliert werden?

Wenn ja, wird das Surf-Verhalten der MitarbeiterInnen protokolliert?

Wenn ja, wer hat dies angeordnet?

36.         Gibt es eine Vereinbarung über die private Nutzung von Internet und e-mail?

37.         Wird diese von allen Bediensteten, die einen EDV-Arbeitsplatz haben, unterzeichnet?

38.                    Ist diese der Personalvertretung zur Genehmigung vorgelegt worden?

39.                    Wie lautet diese Vereinbarung?