2238/J-BR/2004
Eingelangt am 30.07.2004
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Anfrage
BUNDESRAT
Aufgrund eines Kopierversehens wurden jeweils die Seiten 2 und 3 der
Anfragen
2237/J-BR/2004 und 2238/J-BR/2004 vertauscht. Daher
wurden die genannten Anfragen
neu eingescannt.
Wien, 2004 08 12
ANFRAGE
der Bundesräte Prof. Konecny
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bespitzelung der Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres
Aus Anlass des Einsatzes von Spitzel-Software im Bundeskanzleramt, einer
Anfragenserie in
dieser
Angelegenheit sowie einer Sondersitzung des Datenschutzrates wurde nunmehr
bekannt, dass über diese konkreten Befürchtungen es zu aus der Sicht des
Datenschutzes
haarsträubenden und illegalen Aktionen im Finanzministerium gekommen ist.
Bisher steht
fest, dass es im Finanzministerium zumindest den Versuch, jedenfalls aber die
politische
Absicht, gegeben hat, Bedienstete des BMF auch im privaten Bereich zu
bespitzeln. Neben
der Auswertung von Logfiles über Zugriffe zur Datenbank des Finanzministeriums
und der
Erstellung eines User-Verhaltens darüber, sollten auch über den
Kreditschutzverband
Auskünfte über die private finanzielle Gebarung der Bediensteten eingeholt
werden.
Auch im Bereich des Innenministeriums gibt es Datenbanken mit höchst
sensiblen
personenbezogenen
Inhalten. Bisher wurde in der Öffentlichkeit von Seiten des Innenressorts
bekanntgegeben,
dass zwar Logfile-Aufzeichnungen über die Zugriffe und Arbeitsabläufe
geführt werden, diese jedoch nicht zu generellen Anlässen - wie beispielsweise
Bewerbungen,
Beförderungen oder Verleihung von Ehrenzeichen - zur Beurteilung
herangezogen werden.
Um eine genaue Darstellung der Praxis im Innenministerium zu
erhalten, richten die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Über welche Zugriffe zu welchen internen
Datenbanken des Ressorts werden
Aufzeichnungen geführt?
2. Wie werden diese Zugriffe individuellen Mitarbeiterinnen zugerechnet?
3. Gibt es regelmäßige Überprüfungen
(stichprobenartig etc.) über die Rechtmäßigkeit der
Zugriffe?
Wenn ja, wie sind diese im Detail bis heute erfolgt?
4.
Haben Sie in Ihrem Ressort einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
Wenn ja, um wen handelt es sich
dabei? Wenn nein, warum nicht?
5.
Ist dieser
Datenschutzbeauftragte in diese Überprüfungen eingebunden?
Wenn ja, wie
lautet die Reaktion aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten dazu?
Wenn nein, warum nicht?
6.
Wurden über diese
Überprüfungen Gespräche mit der Personalvertretung geführt?
Hat die Personalvertretung diesen stichprobenartigen Überprüfungen zugestimmt?
Wenn ja, wann hat die Personalvertretung zu welcher Maßnahme zugestimmt?
7.
Wurden aus anderen Anlässen (Bewerbungen, Beförderungen, Erteilung von
Ehrenzeichen etc.) Auswertungen
über Datenbankabfragen von betroffenen
Bediensteten vorgenommen?
Wenn ja, wann wurde das erste Mal eine solche Auswertung aus diesen Anlässen
vorgenommen?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Auswertungen?
Wurde die Personalvertretung darüber informiert?
Wenn ja, wann?
Wenn ja, wie hat sie Stellung bezogen?
Wenn nein, warum nicht?
8.
Wie lange werden
Zugriffsdaten der Mitarbeiterinnen zu den Datenbanken des Resorts
gespeichert?
9.
Im Bundesministerium für Inneres wird das System BAKS4 eingesetzt.
Seit wann wird dieses eingesetzt?
Welche Funktionen hat dieses System?
Verfügt dieses System auch über Überwachungsfunktionen? (Was wird von jedem
Arbeitsplatz aus erledigt?)
Sind über den Einsatz dieses Systemes Verhandlungen mit den zuständigen
Personalvertretungen geführt worden?
Wenn ja, wann?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
10. Wie gestaltet sich der Internetzugang von Bediensteten Ihres Ressorts?
Werden Programme eingesetzt, die verhindern, dass gewisse Seiten angesurft werden?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, kann mit dieser Software auch das Surf-Verhalten der Mitarbeiterinnen
kontrolliert werden?
Wenn ja, wird das Surf-Verhalten der Mitarbeiterinnen protokolliert?
Wenn ja, wer hat dies angeordnet?
11.
Wie lange werden
Verbindungsdaten von e-mails der Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts
gespeichert?
12.
Werden die Inhaltdaten von e-mails gespeichert?
Wenn ja, auf welcher
Rechtsgrundlage?
13.
Hat jeder EDV-Arbeitsplatz Zugang zum Internet?
14.
Gibt es eine Vereinbarung über die private Nutzung von Internet und
e-mail?
15.
Wird diese von
allen Bediensteten, die einen EDV-Arbeitsplatz haben, unterzeichnet?
16.
Ist diese der
Personalvertretung zur Genehmigung vorgelegt worden?
Wann hat die Personalvertretung dieser
Vereinbarung zugestimmt?
17.
Wie lautet diese Vereinbarung?
18.
Bestehen im
Bundesministerium für Inneres eigene EDV-Systeme für bestimmte
Einrichtungen (wie z.B. das Büro für Interne
Angelegenheiten)?
Wenn ja, wie sind diese Systeme aufgebaut?
Gibt es innerhalb dieser Systeme Überwachungsfunktionen?
Gibt es von diesen Systemen aus Zugriffe auf das von den übrigen Bediensteten
verwendete EDV-System?
Wenn ja, welche Zugriffsmöglichkeiten gibt es?
Gibt es auch Überwachungsmöglichkeiten über das Verhalten der EDV-User?