2240/J-BR/2004
Eingelangt am 30.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
Bespitzelung der Bediensteten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
Aus Anlass des
Einsatzes von Spitzel-Software im Bundeskanzleramt, einer Anfragenserie in
dieser Angelegenheit sowie einer
Sondersitzung des Datenschutzrates wurde nunmehr
bekannt, dass über diese konkreten Befürchtungen es zu aus der Sicht des
Datenschutzes
haarsträubenden und illegalen Aktionen im Finanzministerium gekommen ist.
Bisher steht
fest, dass es im Finanzministerium zumindest den Versuch, jedenfalls aber die
politische
Absicht, gegeben hat, Bedienstete des BMF auch im privaten Bereich zu bespitzeln.
Neben
der Auswertung von Logfiles über Zugriffe zur Datenbank des Finanzministeriums
und der
Erstellung eines User-Verhaltens darüber, sollten auch über den
Kreditschutzverband
Auskünfte über die private finanzielle Gebarung der Bediensteten eingeholt werden.
Auch im Bereich
des Gesundheitsministeriums gibt es Datenbanken mit höchst sensiblen
personenbezogenen Inhalten. Um eine genaue Darstellung der Praxis im
Gesundheitsministerium zu erhalten, richten die unterzeichneten Bundesräte an
die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende
Anfrage:
1.
Über welche
Zugriffe zu welchen internen Datenbanken des Ressorts samt allen
nachgeordneten Dienststellen werden
Aufzeichnungen geführt?
2.
Wie werden diese Zugriffe individuellen MitarbeiterInnen zugerechnet?
3. Gibt
es regelmäßige Überprüfungen (stichprobenartig etc.) über die Rechtmäßigkeit
der
Zugriffe?
Wenn ja, wie sind diese im Detail bis heute erfolgt?
4. Haben
Sie in Ihrem Ressort und in den nachgeordneten Dienststellen einen
Datenschutzbeauftragten bestellt?
Wenn ja, um wen handelt es sich dabei?
Wenn nein,
warum nicht?
5. Ist dieser Datenschutzbeauftragte in diese
Überprüfungen eingebunden?
Wenn ja, wie
lautet die Reaktion aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten dazu?
Wenn nein, warum nicht?
6.
Wurden über diese
Überprüfungen Gespräche mit der Personalvertretung geführt?
Hat die Personalvertretung diesen stichprobenartigen Überprüfungen zugestimmt?
Wenn ja, wann hat die Personalvertretung zu
welcher Maßnahme zugestimmt?
7.
Wurden aus anderen
Anlässen (Bewerbungen, Beförderungen, Erteilung von
Ehrenzeichen etc.) Auswertungen über
Datenbankabfragen von betroffenen
Bediensteten vorgenommen?
Wenn ja, wann wurde das erste Mal eine solche Auswertung aus diesen
Anlässen
vorgenommen?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Auswertungen?
Wurde die Personalvertretung darüber informiert?
Wenn ja, wann?
Wenn ja, wie hat sie Stellung bezogen?
Wenn nein, warum nicht?
8.
Wie lange werden
Zugriffsdaten der MitarbeiterInnen zu den Datenbanken des Ressorts
oder nachgeordneten Dienststellen
gespeichert?
9.
Wie gestaltet sich
der Internetzugang von Bediensteten Ihres Ressorts bzw. in
nachgeordneten Dienststellen?
Werden Programme
eingesetzt, die verhindern, dass gewisse Seiten angesurft werden?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, kann
mit dieser Software auch das Surf-Verhalten der MitarbeiterInnen
kontrolliert werden?
Wenn ja, wird das Surf-Verhalten der
MitarbeiterInnen protokolliert?
Wenn ja, wer
hat dies angeordnet?
10.
Wie lange werden
Verbindungsdaten von e-mails der MitarbeiterInnen Ihres Ressorts
bzw. nachgeordnete Dienststellen
gespeichert?
11.
Werden die Inhaltdaten von e-mails gespeichert?
Wenn ja, auf
welcher Rechtsgrundlage?
12.
Hat jeder EDV-Arbeitsplatz Zugang zum Internet?
13.
Gibt es eine
Vereinbarung über die private Nutzung von Internet und e-mail?
14.
Wird diese von
allen Bediensteten, die einen EDV-Arbeitsplatz haben, unterzeichnet?
15.
Ist diese der Personalvertretung zur Genehmigung vorgelegt worden?
Wann hat die Personalvertretung
dieser Vereinbarung zugestimmt?
16.
Wie lautet diese Vereinbarung?