2241/J-BR/2004

Eingelangt am 30.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Vermittlungstätigkeit der Plech & Plech Immobilientreuhänder

Ges.m.b.H.

Laut Anfragebeantwortung 265/AB, XXII. GP, des Ministers für Justiz trat
hinsichtlich der Vermittlung der Anmietung des City Tower Vienna die Plech
&
Plech Immobilientreuhänder Ges.m.b.H. von sich aus an das
Bundesministerium für Justiz heran. Für die Vermittlung wurde mit der
Plech & Plech Immobilientreuhänder Ges.m.b.H. eine Provision in Höhe von
1,5 Monatsmieten vereinbart. Der ausbezahlte Betrag von 607.476 Euro
(zuzüglich 20 % USt.) entspricht daher dem eineinhalbfachen monatlichen
Bruttomietzins. Laut Bundesminister für Justiz liegt diese vereinbarte
Provision deutlich unter den in der Verordnung des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für
Immobilienmakler festgelegten Obergrenzen, welche eine Provision in Höhe
des dreifachen monatlichen Mietzinses gestatten würde.

Weiters teilt der Bundesminister für Justiz mit, dass die Immofinanz
Immobilien Anlagen AG dem Bundesministerium im September 2001 von
der Plech & Plech Immobilientreuhänder Ges.m.b.H. als Investorin und
künftige Vermieterin vorgestellt wurde.

Unklar blieb bisher, ob die Plech & Plech Immobilientreuhänder Ges.m.b.H.
auch für die Immofinanz Gruppe als Makler aufgetreten ist.


Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.   Welches Vertragsverhältnis bestand zwischen dem
Bundesministerium für Justiz und der Plech & Plech
Immobilientreuhänder Ges.m.b.H.?

2.                         Wurde die Plech & Plech Immobilientreuhänder Ges.m.b.H. als
Makler im Sinne des Maklergesetzes für das BMJ tätig?

3.                         Wurde dem BMJ eine Doppeltätigkeit im Sinne des § 5 Maklergesetz
im Zuge der oben näher bezeichneten Immobilienvermittlung
angezeigt und wenn ja, hat das BMJ diese Doppeltätigkeit bewilligt
und für welches Unternehmen wurde die Plech & Plech
Immobilientreuhänder Ges.m.b.H. neben dem BMJ noch als Makler
tätig?

4.                         Wurde eine Aufteilung der Maklerprovision zwischen dem BMJ und
dem in Frage 3. angefragten (dritten) Unternehmen vereinbart?