2243/J-BR/2004

Eingelangt am 30.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Schimböck

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Freizeitunfälle

Ein von der Wirtschaftskammer Oberösterreich entsandtes Mitglied der Selbstverwaltung der
Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse gab bekannt, dass 70 Prozent der Krankmeldungen
auf Freizeitunfälle zurückzuführen sind (Kronenzeitung, 23. August 2004).

Geht man vom bisher immer wieder veröffentlichten, einschlägigen Zahlenmaterial des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger aus, muss es zu einer Vervielfachung des
Anteiles der Freizeitunfälle bei den Krankmeldungen gekommen sein, wenn neuerdings
tatsächlich 70 Prozent aller Krankmeldungen auf Freizeitunfälle zurückzuführen wären. Es
Hegt daher der Verdacht nahe, dass die oben angeführte Behauptung eines Mitglieds der
OÖGKK bewusst oder unbewusst unrichtig ist.

Sollten diese Angaben aber dennoch richtig sein, wäre in diesem Bereich bei der Prävention
dringender Handlungsbedarf gegeben und würde sich die Frage stellen, ob dieser auch
entsprechend wahrgenommen wird.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.      Entspricht es den Tatsachen, dass der Anteil der Freizeitunfälle an den
Krankmeldungen in Oberösterreich 70 Prozent ausmachen?


2.                          Wenn ja, seit wann sind diese Zahlen Ihrem Ministerium bekannt und welche
präventiven Maßnahmen wurden ergriffen?

3.                          Wenn nein, welchen Anteil haben Freizeitunfälle in Oberösterreich an den
Krankenstandsmeldungen?

4.                          Wie hat sich die Anzahl der Freizeitunfälle im Vergleich der Jahre 2000, 2001, 2003
und im ersten Halbjahr 2004 in Oberösterreich entwickelt?

5.                          Auf welche Bereiche (Verkehr, Haushalt, Sport nach Arten etc.) teilen sich die
Freizeitunfälle auf?

6.                          Werden Freizeitunfälle getrennt nach Berufstätigen und Nichtberuftstätigen erfasst?

7.                          Wenn ja, welchen Anteil haben die Freizeitunfälle der Berufstätigen?