2257/J-BR/2004
Eingelangt am 07.10.2004
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ANFRAGE
der Bundesräte Mag. Pehm
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Planstellenbesetzung
Laut
§ 7 „Planstellenbesetzung-Verordnung 1999" des Bundesministers für
Finanzen ist u.a.
für Lehrer und für Beamte des Schulaufsichtsdienstes für die Ernennung ein
Höchstalter von
55 Lebensjahren vorgesehen.
Es ist bekannt, dass in Einzelfällen von diesem Höchstalter Nachsicht erteilt
werden kann.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. In wie vielen
Fällen kam es zu einer Ernennung eines Beamten kurz vor Vollendung
des
55. Lebensjahres?
a)
Welche sachlichen Kriterien wurden hierbei herangezogen?
b)
Kam es zum Vorzug eines Beamten, der knapp vor Vollendung
des 55.
Lebensjahres stand, gegenüber anderen BewerberInnen, ohne dass auf weitere
Qualifikationsmerkmale eingangen wurde?
c)
Kann
ausgeschlossen werden dass BewerberInnen, die hinsichtlich Dienstalter,
bisheriger Verwendung oder Ähnlichem eine
bessere Qualifikation
aufgewiesen haben, übergangen wurden?
2. In wie vielen Fällen
wurden Beamte des Schulaufsichtsdienstes ernannt, die das 55.
Lebensjahr bereits überschritten hatten?
a)
Wurde
in diesen Fällen eine vorangegangene Betrauung des Beamten mit einer
derartigen Planstelle ausreichend
berücksichtigt?
b)
Welche
sachlichen Kriterien wurden dabei für die Nachsichtserteilung
herangezogen?