2257/J-BR/2004

Eingelangt am 07.10.2004
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ANFRAGE

der Bundesräte Mag. Pehm

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Planstellenbesetzung

Laut § 7 „Planstellenbesetzung-Verordnung 1999" des Bundesministers für Finanzen ist u.a.
für Lehrer und für Beamte des Schulaufsichtsdienstes für die Ernennung ein Höchstalter von
55 Lebensjahren vorgesehen.
Es ist bekannt, dass in Einzelfällen von diesem Höchstalter Nachsicht erteilt werden kann.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.      In wie vielen Fällen kam es zu einer Ernennung eines Beamten kurz vor Vollendung
des 55. Lebensjahres?

a)              Welche sachlichen Kriterien wurden hierbei herangezogen?

b)             Kam es zum Vorzug eines Beamten, der knapp vor Vollendung des 55.
Lebensjahres stand, gegenüber anderen BewerberInnen, ohne dass auf weitere
Qualifikationsmerkmale eingangen wurde?

c)              Kann ausgeschlossen werden dass BewerberInnen, die hinsichtlich Dienstalter,
bisheriger Verwendung oder Ähnlichem eine bessere Qualifikation
aufgewiesen haben, übergangen wurden?


2.     In wie vielen Fällen wurden Beamte des Schulaufsichtsdienstes ernannt, die das 55.
Lebensjahr bereits überschritten hatten?

a)       Wurde in diesen Fällen eine vorangegangene Betrauung des Beamten mit einer
derartigen Planstelle ausreichend berücksichtigt?

b)      Welche sachlichen Kriterien wurden dabei für die Nachsichtserteilung
herangezogen?