2262/J-BR/2004

Eingelangt am 05.11.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 61 Abs. 3 GO-BR

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend SOS Innere Sicherheit

 

 

Österreich war unter den sozialdemokratischen Innenministern bis zum Jahre 2000 eines der sichersten Länder Europas. Die Kriminalitätsraten waren gering, die Aufklärungsquoten hoch, die Exekutivbeamtinnen und –beamten motiviert, die Österreicherinnen und Österreicher fühlten sich in ihrem eigenen Land sicher.

 

Die schwarz-blaue Wende des Jahres 2000 beendete mit Innenminister Strasser diesen anerkannten sozialdemokratischen Kurs.

 

Erfolgreiche und angesehene Sicherheitsbeamte wurden aus parteipolitisch motivierter Willkür aus ihren Posten vertrieben, versetzt oder in Pension geschickt. Dies alles erfolgte, wie von den Höchstgerichten nachgewiesen wurde, noch dazu gesetzwidrig. Um blaue und schwarze Parteigänger zu versorgen, wurden funktionierende Strukturen und Einrichtungen zerschlagen und eine völlig unsinnige Strukturdebatte unter dem Titel „Team04“ vom Zaun gebrochen.

 

Das Zusperren von Gendarmerieposten und Wachzimmern führte dazu, dass in vielen Gemeinden kein Gendarm mehr Dienst versieht und in Polizeirayonen die Präsenz der Exekutive massiv verringert wurde. Selbst in Ortschaften, in welchen noch Gendarmerieposten vorhanden sind, werden diese Posten in der Nacht geschlossen, die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gemeinden an eine weit entfernte Dienststelle verwiesen, wodurch keine rasche Hilfe mehr garantiert ist. Die Streifendienste sind aufgrund des von der Regierung verursachten Personalmangels fast zum Erliegen gekommen.

 

Aber auch die Städte blieben von der negativen Politik Strassers nicht verschont. So brachte die völlig verunglückte Polizeireform Wien ebenfalls die Zerschlagung funktionierender Strukturen und die Verunsicherung von Exekutive und Bevölkerung, darüber hinaus sind eindeutig zuwenig Exekutivplanstellen vorhanden.

 

Strassers Versagen und das Versagen der schwarz-blauen Politik im Bereich der inneren Sicherheit lassen sich an Hand der Kriminalitätsstatistik, die vom Innenminister selbst erstellt wird, auch objektiv in Zahlen nachweisen.

 

Unter sozialdemokratischen Innenministern betrug die jährliche Kriminalitätsrate unter 500.000 Delikte (493.000 im Jahr 1999) und die Aufklärungsrate deutlich über 50 % (im Jahr 1999  51,4 %). Strassers Personal- und Sicherheitspolitik führte rasch dazu, dass die Kriminalitätsrate im Jahr 2001 auf 522.710 Delikte, im Jahr 2002 bereits auf 591.584 und im Jahr 2003 auf 643.286 anstieg. Es ist zu befürchten, aber objektiv absehbar, dass im Jahr 2004 der alarmierende Wert von 700.000 Delikten in Österreich deutlich überschritten wird.

 

Vor allem aber die sinkende Aufklärungsquote der Delikte von über 50 % im Jahr 1999 auf nunmehr 38,5 % im Jahr 2003 und auf rund 37 Prozent im Jahr 2004 ist beschämend und zeigt die Unfähigkeit dieser Regierung, aber auch insbesondere von Innenminister Strasser auf, den Österreicherinnen und Österreichern den Grundanspruch auf innere Sicherheit zu gewährleisten. 

 

Dass dies keine parteipolitischen Aussagen sind, zeigt eine bunte Zusammenstellung einiger Berichte aus den Tageszeitungen der letzten zwei Monate zum Suchbegriff Kriminalität:

 

„Über Arbeitsmangel können sich die Gendarmen nicht beklagen. Die Kriminalität steigt im Bezirk Schwaz stetig an, in den ersten acht Monaten dieses Jahres um plus 3,4% gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.“

(Tiroler Tageszeitung, 15.9.2004)

 

„Die Kriminalität in der Steiermark ist auch in diesem Jahr weiter angestiegen. Genau genommen wurden vom 1. Jänner bis 15. September 2004 um 5,5% mehr Straftaten angezeigt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das gab gestern Sicherheitsdirektor Josef Klamminger bekannt.“

(Kleine Zeitung, 18.9.2004)

 

„Wenn keine Katzen unterwegs sind, können sich die Mäuse fettfressen! Übertragen passt das aufs Gauner-Problem, das in Linz und ganz Oberösterreich grassiert. So sind in unserer Landeshauptstadt 160 Polizei-Planstellen unbesetzt, dafür hat sich allein im vergangenen Jahr die Bandenkriminalität verdreifacht... und die Aufklärungsquote sank im vergangenen Jahr um 3 Prozentpunkte.“

(Neue Kronen Zeitung, 17.9.2004)

 

„Die Kriminalität ob der Enns steigt drastisch an, die Aufklärungsquote sinkt. Jahrelang hatten wir einen echten Fehlstand von 250 Leuten, im Juni bekamen wir 58 neue Kollegen. Die nächsten werden im September 2005 aus der Schule kommen. Alles, was inzwischen in Pension geht, kann bis dahin nicht ersetzt werden.

Nachsatz: Es ist oft ein Wahnsinn wie wir Dienst machen müssen.

 

Auch bei der Linzer Sicherheitswache ist Not am Mann. Personalvertreter Josef Kern von der FCG: 1980 hatten wir 720 Sicherheitswachebeamte, 1999 sogar 775, heuer sind es nur 700, also weniger als vor 24 Jahren. Und das, obwohl die Kriminalität in den Ballungsräumen seit Jahren enorm zugenommen hat.“

(Neue Kronen Zeitung, 2.11.2004)

 

„Die Kriminalität in Salzburg steigt weiter, gleichzeitig sinkt die Aufklärungsquote stetig ab. Bei uns brennt der Hut, heißt es aus der Kriminalpolizei. Denn dort ist man zurück am Personalstand der 70iger-Jahre, fast 50 Beamte fehlen.“

(Neue Kronen Zeitung, 28.10.2004)

 

„Für Politik und Exekutive schrillen die Alarmglocken: Auch im Burgenland nimmt die Kriminalität zu, von Jänner bis September 2004 um 6%. Landeshauptmann Hans Niessl: Die Exekutive braucht mehr Personal und eine moderne Ausstattung.“

(Neue Kronen Zeitung, 27.10.2004)

 

„Hilferuf: Krems fordert nun mehr Gendarmen. Fast 50% Zuwachs! So viele Eigentumsdelikte wie heuer gab es in Krems noch nie. Unsere Kriminaldienstgruppe ist derzeit völlig überlastet, berichtet Bürgermeister Franz Hölzl nach Gesprächen mit der Gendarmerie.“

(Niederösterreichische Nachrichten, 18.10.2004)

 

„Eine Steigerung der Straftaten in vielen Deliktgruppen weist die aktuelle Kriminalitätsstatistik der Bezirksgendarmeriekommanden aus. Die höchste Steigerungsrate gab es in den ersten neun Monaten des Jahres gegenüber dem Jahr 2003 im Bezirk Radkersburg.“

(Kleine Zeitung, 15.10.2004)

 

„Mehr Delikte in Tirol. Wenig Überraschendes in der aktuellen Kriminalstatistik: Die Straftaten nahmen erneut zu, die Aufklärungsquote sank.“

(Die Neue, 12.10.2004)

 

„Kriminalität steigt, Niederösterreich ist Spitzenreiter. Statistik: Steigerung bei Straftaten 12%, Aufklärungsquote minus 5%.“

(Kurier, 11.10.2004)

 

„In der Stadt Salzburg explodiert die Kriminalität.“

(Neue Kronen Zeitung, 27.9.2004)

 

 

Während in ganz Österreich die Kriminalitätsentwicklung äußerst besorgniserregend und das Sinken der Aufklärungsrate beschämend ist, bereitet Strasser seinen nächsten Streich vor. Mit der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, die als Regierungsvorlage am 6. Oktober 2004 dem Nationalrat zugeleitet wurde und die im Dezember d.J. den Bundesrat beschäftigen wird, werden die letzten funktionierenden Strukturen im österreichischen Sicherheitsapparat zerschlagen.

 

Die Sozialdemokratische Bundesratsfraktion begrüßt natürlich auch die Nutzung aller Synergieeffekte zwischen Polizei und Gendarmerie – wie beispielsweise gemeinsame Beschaffung, qualifizierte gemeinsame Ausbildungseinrichtungen -, spricht sich jedoch gegen die von Strasser in der Regierungsvorlage vorgesehene Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei zu einem einheitlichen Wachkörper aus. Nicht nur sind damit hohe Kosten verbunden, die völlig unnotwendig sind, sondern wird damit auch den spezifischen Sicherheitsbedürfnissen, die in den Ballungszentren anders als in den ländlichen Gebieten Österreichs sind, nicht mehr entsprochen.

 

Die von Innenminister Strasser angestrebte Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei zu einer zentralen Einheit, die ausschließlich dem Innenminister unterstellt ist, bricht mit allen Traditionen der Behördenstruktur der Republik Österreich. Eine solche zentrale Einheit ist auch in Europa untypisch und entspricht polizeistaatlichen Strukturen, wonach alle Exekutivorgane unmittelbar dem Innenminister unterstellt sind. Dazu führte der Rechtsexperte für Innere Sicherheit und ehemaliger Sektionschef im BMI Wolf Szymanski im Falter Nr. 42 vom 13.10.2004 aus: „Mit dieser Initiative einer Zusammenführung von Polizei und Gendarmerie beseitigt die Bundesregierung nämlich Fixpunkte, die bislang für die rechtsstaatlich und föderalistisch ausgewogenen Struktur der Sicherheitsexekutive maßgeblich waren. Die in der Öffentlichkeit im Vordergrund stehende – weil unbestreitbare – Argumentation, es gehe um die Gewinnung von Synergien, stellt nur die Kulisse für die eigene Absicht zur Verfügung: Der Innenminister soll überall direkt durchgreifen können.“

 

Strasser will also die direkte Befehlsgewalt über die dann gesamte Bundespolizei (Gendarmerie und Polizei) erhalten. An die 30.000 Sicherheitsbeamte, die nur und alleine dem Innenminister verantwortlich sind, deren Fortkommen nur und alleine vom Innenminister abhängt, die also alles für ihren Innenminister zu tun haben. Ein Zustand, der in einem demokratischen Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts unhaltbar, aber auch unerträglich ist.

 

Abenteuerlich ist auch die Art und Weise, wie das Vorhaben laut der Regierungsvorlage Strassers umgesetzt werden soll. Mit Inkrafttreten dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz sind nämlich alle Funktionen neu auszuschreiben (Art. 7 der RV). Das bedeutet, dass der Sicherheitsapparat ab 2005 beinahe ausschließlich mit sich selbst beschäftigt ist. Über die Anzahl der betroffenen BeamtInnen bestehen unterschiedliche Aussagen. Während das Ministerium von einigen tausenden Betroffenen spricht, so gehen die betroffenen Gewerkschaftsvertreter von ca. 12.000 Exekutivbeamten aus, die sich ab 2005 für die Funktionen, die sie bereits ausüben, neuerlich bewerben müssen.

 

Ein Manager, der in der hochgelobten Privatwirtschaft einen solchen Vorschlag für ein Unternehmen mit 30.000 Mitarbeitern vorgeschlagen hätte, wäre von den zuständigen Organen sofort mangels notwendiger Qualifikation seiner Funktion behoben worden. Denn wer so etwas auf sich nimmt, ist entweder als Manager untauglich oder er verfolgt andere Ziele. Dass es sich dabei nämlich nicht nur um eine dilettantische Vorgangsweise handeln könnte, sondern um eine parteipolitisch motivierte, lassen die Aussagen des ÖVP-Sicherheitssprechers Abg. Kössl befürchten. Dieser meinte wörtlich auf Strasser gemünzt: „Es sei nur selbstverständlich, sich für dieses Jahrhundertprojekt für Spitzenpositionen auch die besten Köpfe aussuchen zu wollen.“ (OTS156 vom 20.10.2004)

 

Und nach welchen Kriterien Strasser die besten Köpfe aussucht, hat er in den letzten Jahren ausgiebig bewiesen. Es werden daher tausende Exekutivbeamte um ihre Funktion und deren Familien um die soziale Absicherung zittern müssen. Verlierer sind jedenfalls alle Österreicherinnen und Österreicher, für die das Grundrecht auf innere Sicherheit im Jahr 2005 noch weniger garantiert sein wird, als dies schon bisher der Fall war.

 

Verstärkt wird das Chaos im Bereich der inneren Sicherheit auch durch Managementfehler durch den Bundesminister für Inneres.

 

So wurde durch das Bundesministerium für Inneres ein Vertrag mit dem Unternehmen mastertalk abgeschlossen, der die Errichtung eines bundesweiten Behördenfunknetzes „ADONIS“ (Austrian Digital Operating Network for Integrated Services) bis März 2005 vorsah. Dieser Vertrag basierte auf einer Ausschreibung des BMI, wobei diese Ausschreibung und die Projektbegleitung nicht durch das BMI, sondern durch einen externen Berater, nämlich der Austroconsult technische und betriebswirtschaftliche Planung und Beratung GesmbH durchgeführt wurde. Die Kosten für diese Beratergesellschaft, die unter anderem die Ausschreibungsunterlagen erstellte, belaufen sich bisher auf 1,3 Millionen Euro (393 AB).

Das projektbegleitende Consulting dieses Unternehmens beschränkte sich auf die Erstellung von Ausschreibungsbedingungen, diesbezüglich wurde auch ein Subconsulting-Unternehmen (Manson) beigezogen. Unerklärbar erscheint, warum durch das BMI ein technisches Beratungsunternehmen für die Erstellung eines Vertrages herangezogen wurde. Festzuhalten ist, dass zwischen dem BMI und dem Unternehmen mastertalk keine einheitliche Vertragsurkunde unterzeichnet wurde, sondern das Projekt ADONIS durch die Annahme der Ausschreibungsbedingungen und zahlreichen Sitzungsprotokollen definiert wurde – ein Umstand, der wesentlich zum Scheitern beigetragen hat.

 

Durch das Bundesministerium für Inneres wurde sowohl das Verteidigungsressort als auch das BMVIT (ASFINAG-Tunnelfunk) als auch das BMWA (Bundesimmobiliengesellschaft) in den (teilweise mündlichen) Vertrag mit mastertalk einbezogen und ohne deren Wissen gegenüber dem Auftragnehmer zu Handlungen bzw. Duldungen verpflichtet. Gleichzeitig greifen die Vereinbarungen des BMI mit mastertalk in Landeskompetenzen ein, wobei es diesbezüglich durch das BMI unterlassen wurde, entsprechende Vereinbarungen mit den Ländern abzuschließen.

 

Mit 26.6.2003 erklärt mastertalk gegenüber dem BMI die Beendigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung.

 

Durch die SPÖ wurde aus all diesen Gründen eine Sonderprüfung dieses Vorganges gem. § 99 Abs. 2 GOG durch den Rechnungshof verlangt. Inhalt dieser Sonderprüfung war die Gebarung des BMI und aller damit befassten Dienststellen hinsichtlich der Ausschreibung, Vergabe, Abwicklung und Errichtung des bundesweiten Behördenfunknetzes ADONIS seit 4.2.2000 bis zur Aufkündigung der Vertragsvereinbarungen, unter besonderer Berücksichtigung der Vergabe des Projektmanagements an das Unternehmen Austroconsult.

 

Der Rechnungshof zeigte nachfolgende Versäumnisse des BMI im Zuge dieses Gebarungsvorganges auf (III-106 d.B.):

 

          Die Vereinbarung zur Errichtung des Funknetzes ADONIS zwischen dem BMI und der nach einer EU-weiten Ausschreibung damit beauftragten Unternehmung ließ wesentliche Punkte offen. Deren Regelung war erst für die Phase nach der Erteilung des Zuschlags vorgesehen. Das daraus resultierende Konfliktpotential führte letztlich zur Auflösung der Vereinbarung mit 26. Juni 2003 durch Kündigung sowohl seitens der Errichtungsunternehmung als auch des BMI.

 

          Das BMI hatte mit den Bundesländern, den Feuerwehren und den Rettungsorganisationen keine bindenden Vereinbarungen hinsichtlich ihrer Teilnahme und der gemeinsamen Finanzierung des geplanten Funknetztes ADONIS abgeschlossen.

 

          Die Angebote zur Errichtung des Funknetzes ADONIS zeigten große Abweichungen bei wesentlichen Kalkulationsgrundlagen. So wichen die Angaben über die Anzahl der potenziellen Teilnehmer um nahezu die Hälfte und die Angaben über die laufenden Betriebskosten um über mehr als das Doppelte voneinander ab. Eine Prüfung auf Plausibilität im Zuge der Bewertung der Angebote war nicht erkennbar.

 

          Die vereinbarten jährlichen Einheitstarife lagen je nach Anzahl der Teilnehmer und dem Ausmaß der so genannten Beistellungen durch das BMI (zB Beistellung von Mitarbeitern, Sendestandorten) zwischen 942,40 EUR und 3.276 EUR pro Teilnehmer. Eine realistische Darstellung der insgesamt benötigten Finanzmittel für das Funknetz ADONIS lag im BMI jedoch nicht vor.

 

          Das BMI entrichtete für Beratungsleistungen sowie für die rechtsanwaltliche Vertretung rd 2,04 Mill EUR. Darüber hinaus entstanden ihm ab Dezember 2001 bis Ende 2003 Personalkosten für das Projekt ADONIS von rd 895.000 EUR.

 

Durch das BMI erfolgte nach Scheitern des Projektes ADONIS aufgrund der oben angeführten Problemstellungen eine Neuausschreibung eines österreichweiten Blaulichtfunkdienstes, nunmehr BOS-Austria genannt. Auch dieser Vergabevorgang ist mit ähnlichen, grundsätzlichen Problemstellungen die die Vergabe von ADONIS belastet. So wurden wiederum keine Vereinbarungen mit den Ländern abgeschlossen, die garantierte Teilnehmeranzahl ist geringer als beim Erstversuch und die gesamte Akquise ist der Betreibergesellschaft überantwortet.

 

Ein Scheitern des bereits festgestellten Bestbieters erscheint damit unausweichlich, ebenso wie weitere Schadenersatzforderungen gegen die Republik Österreich.

 

Neben den Managementfehlern scheitert das Innenministerium aber auch im Bereich der Legistik. So wurden für Strasser wichtige Gesetzesvorhaben (Verschärfung des Asylrechts durch die Asylgesetznovelle 2003 oder die Ausgliederung der Verwaltung des Zivildienstes an das Rote Kreuz) wegen Verfassungswidrigkeit durch den Verfassungsgerichtshof in den letzten Wochen aufgehoben. Dies jeweils, obwohl vor Beschlussfassung eine Reihe von honorigen Experten und Institutionen aber auch die Opposition den Innenminister auf die Verfassungswidrigkeit seiner Vorhaben hingewiesen hat.

 

Beschämend für einen Bundesminister einer demokratischen Republik, für die der Rechtsstaat die Basis bildet, waren jedoch seine Reaktionen auf die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes. So führte er in der ZIB 1 am 22. Oktober 2004 aus, dass nicht alles was der Verfassungsgerichtshof Recht spricht, automatisch auch richtig ist. Diese Urteilsschelte würzte er mit weiteren Sprüchen an: „Auf hoher See und vor dem Verfassungsgerichtshof bist du in Gottes Hand.“ „Sie wissen, drei Juristen fünf Meinungen.“ (Jeweils Abendjournal 22. Oktober 2004.)

 

Alles Reaktionen, die eines Ministers unserer Republik Österreich nicht würdig sind.

 

Auch bei der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie wird ein ähnlicher Weg von Strasser gegangen. Auch hier gibt es massive Bedenken von Verfassungsrechtsexperten, dass der von Strasser gewählte Weg wieder nicht verfassungskonform sei. Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion wird jedenfalls alles unternehmen, dass gerade in diesem sensiblen Bereich der Zusammenlegung von Exekutiveinheiten und deren direkte Unterstellung unter dem Innenminister die Verfassung auf Punkt und Strich eingehalten wird. Sollte Strasser dennoch sein Projekt stur umsetzen wollen, wird ihm eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht erspart bleiben.

 

Und sollte sich dann herausstellen, dass die gesamte Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie verfassungswidrig ist und daher wieder zurückgeführt werden muss, dann kann wohl nur mehr ein Rücktritt Strassers als Innenminister die einzig richtige Antwort sein.

 

Aus all den erwähnten Gründen richten daher die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

Dringliche Anfrage:

 

 

1.             Wie viele Gendarmerieposten wurden seit dem Jahr 2000 geschlossen bzw. zusammengelegt?

2.             Welche Gemeinden waren – aufgegliedert nach Bundesländern – von solchen Schließungen bzw. Zusammenlegungen betroffen?

3.             Wie viele Polizeiposten wurden seit dem Jahr 2000 geschlossen bzw. zusammengelegt?

4.             Welche Städte waren davon in welchem Ausmaß betroffen (in Wien bitte nach Bezirken gegliedert)?

5.             Wie erklären Sie sich den Umstand, dass in Ihrer Amtszeit als Innenminister die jährliche Kriminalitätsrate von unter 500.000 auf über 700.000 Delikte gestiegen ist?

6.             Der Bundesrat hat die Interessen der Länder wahrzunehmen. Es ist daher von besonderem Interesse:
Wie hat sich die Kriminalitätsrate in den einzelnen Bundesländern seit 2000 bis heute entwickelt und welche Ursachen sehen Sie als relevant dafür an?

7.             Wie erklären Sie sich gleichzeitig den Umstand, dass während Ihrer Amtszeit die Aufklärungsquote von deutlich über 50 % auf rund 37 % gefallen ist?

8.             Weshalb ist im selben Zeitraum beispielsweise in Deutschland die Aufklärungsquote gleichbleibend hoch und diese in Ihrem Verantwortungsbereich um 13 % gesunken?

9.             Der Bundesrat hat die Interessen der Länder wahrzunehmen. Es ist daher von besonderem Interesse:
Wie hat sich die Aufklärungsquote in den einzelnen Bundesländern seit 2000 bis heute entwickelt und welche Ursachen sehen Sie als relevant dafür an?

10.         Wie viele Planstellen hatte das BMI im Jahr 1999?

11.         Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts waren bei den Personalvertretungswahlen 1999 wahlberechtigt?

12.         Wie viele Planstellen hat das BMI im Jahr 2004?

13.         Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts sind bei den Personalvertretungswahlen 2004 wahlberechtigt?

14.         Wie viele dieser Planstellen waren 1999 nicht besetzt?

15.         Wie viele sind es heute, die nicht besetzt sind?

16.         Wie viele Personen bzw. deren Planstellen sind Sondereinheiten dienstzugeteilt?

17.         Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts sind gegenwärtig in Karenz?

18.         Wie beabsichtigen Sie, das Problem der Karenzvertretungen zu regeln?

19.         Wie viele Bedienstete sind 2004 bereits oder werden 2004 noch in den Ruhestand versetzt bzw. pensioniert?

20.         Wie viele Bedienstete im Exekutivbereich werden nach der notwendigen Grundausbildung in den Normaldienst im Jahr 2005 überstellt?

21.         Wie hat sich die Übernahme von ca. 1.000 Zollbeamten bewährt?
Welche Aufgaben und Funktionen nehmen diese wahr?

22.         Wie erklären Sie sich andererseits die Aussagen hoher Zollbeamter in der Ausgabe Nr. 45 von News, wonach zu wenig Personal bereit steht, um den Schmuggel – insbesondere von Rauchwaren – nach Österreich effizient und effektiv zu bekämpfen?

23.         Die von Ihnen ausgearbeitete Regierungsvorlage 643 d.B. betreffend eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz sieht die Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei u.a. vor.
Welche Rechtsgutachten haben Sie hinsichtlich der Verfassungskonformität dieses Vorhabens eingeholt?
Wie lauten diese?
Wenn Sie keine Gutachten eingeholt haben, warum haben Sie dies unterlassen, obwohl namhafte Verfassungsexperten befürchten, dass diese Maßnahme verfassungswidrig ist?

24.         Warum wollen Sie nicht die Ergebnisse des Österreich-Konvents abwarten, dessen erklärtes Ziel es ist, für Österreich eine neue Verfassung zu erarbeiten und auch die Behörden neu und zeitgemäß zu regeln?

25.         Was spricht für eine Zentralisierung aller Exekutivbehörden und deren direkte Unterstellung unter den Innenminister, obwohl eine solche Organisation eher für Polizeistaaten typisch ist?

26.         Welche Auswirkungen verursacht in diesem Zusammenhang die geplante Streichung des § 9 Abs. 1 letzter Satz SPG für die Bezirksverwaltungsbehörden?

27.         Wie wird dies von den einzelnen Bundesländern beurteilt?

28.         Warum wurde Artikel 7 betreffend Übergangsbestimmungen der Regierungsvorlage nicht in die Begutachtung geschickt?

29.         Bei Beschlussfassung der Regierungsvorlage:
Wie viele Abteilungsleiter der Landespolizeikommandos sollen nach Ihren Vorstellungen gem. Artikel 7 Abs. 2 RV 643 d.B. ausgeschrieben werden?

30.         Bei Beschlussfassung der Regierungsvorlage:
Wie viele Stellvertreter von Abteilungsleitern sollen gem. Artikel 7 Abs. 5 ausgeschrieben werden?

31.         Bei Beschlussfassung der Regierungsvorlage:
Wie viele Funktionen für weitere leitende Beamte dieser Organisationseinheiten sollen gem. Artikel 7 Abs. 5 ausgeschrieben werden?

32.         Bei Beschlussfassung der Regierungsvorlage:
Wie viele Funktionen für Fachbereichs-, Ermittlungs- und Assistenzbereichsleiter sollen gem. Artikel 7 Abs. 5 ausgeschrieben werden?


33.         Bei Beschlussfassung der Regierungsvorlage:
Wie viele Stellvertreterfunktionen betreffend die Funktionen in der vorigen Frage sollen gem. Artikel 7 Abs. 5 ausgeschrieben werden?

34.         Bei Beschlussfassung der Regierungsvorlage:
Wie viele Funktionen für alle Sachbearbeiter mit und ohne Qualifikationen sollen gem. Artikel 7 Abs. 5 ausgeschrieben werden?

35.         Bei Beschlussfassung der Regierungsvorlage:
Wie viele Funktionen für sonstige Exekutiv- und Verwaltungsbedienstete sollen gem. Artikel 7 Abs. 5 ausgeschrieben werden?

36.         Bei Beschlussfassung der Regierungsvorlage:
Welche Kosten werden für die einheitliche Uniformierung aller Exekutivbediensteten entstehen?
Mit welchen Kosten ist daher pro Uniformiertem zu rechnen?
Wann soll die einheitliche Uniformierung abgeschlossen sein?

37.         Bei Beschlussfassung der Regierungsvorlage:
Welche sonstigen Kosten (einheitliches Erscheinungsbild, Dienstwagen, EDV etc.) werden durch die Zusammenlegung entstehen?

38.         Warum kommt es für Sie nicht in Frage, bestmöglich alle Synergieeffekte zwischen Polizei und Gendarmerie zu nutzen (Beschaffung, Ausbildung etc.) und die bewährten Strukturen Gendarmerie (ländlicher Raum) und Polizei (Ballungszentren) aufrecht zu erhalten?

 

39.         Im Zusammenhang mit dem Team 04-Projekt hat es bereits einen Probebetrieb für die neue Dienstzeitregelung DZS04 gegeben. Auf welchen Dienststellen hat ein solcher stattgefunden, welche Erfahrungen wurden dabei gemacht und welche Mehr- bzw. Minderkosten sind dadurch entstanden?

 

40.         Können Sie ausschließen, dass es hinkünftig für die ExekutivbeamtInnen ein zweites Plandienstwochenende geben wird?

 


41.         Wie sehen Sie als politisch Verantwortlicher das Scheitern des Projektes ADONIS betreffend die Errichtung eines bundesweiten Behördenfunknetzes?
Wer trägt die Schuld daran, dass dieses wichtige Projekt für die Sicherheit und das Leben der Menschen gescheitert ist?

42.         Wie stehen Sie zu den Vorwürfen des Rechnungshofes
a)  fehlerhafte Ausschreibung,
b) keine bindenden Vereinbarungen mit Bundesländern, Feuerwehren und Rettungsorganisationen,
c) mangelnde Prüfung der Plausibilität im Zuge der Bewertung der Angebote,
d) keine realistische Darstellung der insgesamt benötigten Finanzmittel und
e) hohe Kosten für externe Berater?

43.         Wollen Sie vor dem Bundesrat Ihre Aussagen gegenüber dem Verfassungsgerichtshof, die Sie am 22. Oktober 2004 getätigt haben, korrigieren?

 

 

 

 

Unter einem wird gem. § 61 Abs. 3 GO - BR verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die
Tagesordnung dringlich zu behandeln