2276/J-BR/2004
Eingelangt am 25.11.2004
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Anfrage
der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Kollegen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Gewährung
von Familienbeihilfe für Teilnehmerinnen der Sozialen Berufsorientierung
und
des freiwilligen sozialen Jahres
Nahezu jeder bzw. jede Jugendliche, die in Österreich
ein freiwillig soziales Jahr leisten, tun dies in
Vorarlberg
im Rahmen der Sozialen Berufsorientierung. Träger dieses Angebots sind die
Caritas
Vorarlberg,
das Institut für Sozialdienste, die Lebenshilfe für Vorarlberg, die ARGE Heim-
und
Pflegeleitung
sowie die Stadt Feldkirch mit finanzieller Unterstützung durch Land Vorarlberg
und
Arbeitsmarktservice.
Es unterscheidet sich von anderen Formen des freiwillig Sozialen Jahres durch
noch
intensiver gestaltete berufsbegleitende Kurse, die auf der Grundlage eines rund
200 Stunden
umfassenden Curriculums wöchentlich stattfinden. Im Anschluss daran nehmen
durchschnittlich
80 Prozent eines Jahrganges eine soziale Ausbildung in Angriff.
Für ihre Leistungen erhalten die Jugendlichen von den
Einsatzstellen ein Taschengeld. Da sie
weiterhin
zu Hause leben, kommen fast ausschließlich die Eltern für die Deckung aller
Bedürfnisse
auf.
Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen führt diese Tätigkeit aber zum
Wegfall der
Familienbeihilfe,
was für viele Eltern eine große und spürbare Belastung darstellt, zumal in
weiterer
Folge
auch der Kinderabsetzbetrag und in einigen Fällen auch die Waisenpension
wegfällt.
Im Regierungsprogramm 2003 der Bundesregierung wurde im
Unterkapitel „Ehrenamt und
Freiwilligenarbeit"
die Gewährung der Familienbeihilfe während des freiwilligen sozialen Jahres in
Aussicht
gestellt.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen
und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1.
In welcher Weise wurde die Umsetzung des Vorhabens,
während des freiwilligen sozialen
Jahres die Familienbeihilfe zu gewähren, in Angriff genommen?
2.
Wann ist mit einer entsprechenden Regierungsvorlage zu
rechnen?
3.
Kann davon ausgegangen werden, dass dabei auch die
Teilnehmerinnen der in Vorarlberg
angebotenen
Sozialen Berufsorientierung berücksichtigt werden?