2276/J-BR/2004

Eingelangt am 25.11.2004
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Anfrage

der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Kollegen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Gewährung von Familienbeihilfe für Teilnehmerinnen der Sozialen Berufsorientierung
und des freiwilligen sozialen Jahres

Nahezu jeder bzw. jede Jugendliche, die in Österreich ein freiwillig soziales Jahr leisten, tun dies in
Vorarlberg im Rahmen der Sozialen Berufsorientierung. Träger dieses Angebots sind die Caritas
Vorarlberg, das Institut für Sozialdienste, die Lebenshilfe für Vorarlberg, die ARGE Heim- und
Pflegeleitung sowie die Stadt Feldkirch mit finanzieller Unterstützung durch Land Vorarlberg und
Arbeitsmarktservice. Es unterscheidet sich von anderen Formen des freiwillig Sozialen Jahres durch
noch intensiver gestaltete berufsbegleitende Kurse, die auf der Grundlage eines rund 200 Stunden
umfassenden Curriculums wöchentlich stattfinden. Im Anschluss daran nehmen durchschnittlich
80 Prozent eines Jahrganges eine soziale Ausbildung in Angriff.

Für ihre Leistungen erhalten die Jugendlichen von den Einsatzstellen ein Taschengeld. Da sie
weiterhin zu Hause leben, kommen fast ausschließlich die Eltern für die Deckung aller Bedürfnisse
auf. Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen führt diese Tätigkeit aber zum Wegfall der
Familienbeihilfe, was für viele Eltern eine große und spürbare Belastung darstellt, zumal in weiterer
Folge auch der Kinderabsetzbetrag und in einigen Fällen auch die Waisenpension wegfällt.

Im Regierungsprogramm 2003 der Bundesregierung wurde im Unterkapitel „Ehrenamt und
Freiwilligenarbeit" die Gewährung der Familienbeihilfe während des freiwilligen sozialen Jahres in
Aussicht gestellt.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.  In welcher Weise wurde die Umsetzung des Vorhabens, während des freiwilligen sozialen
Jahres die Familienbeihilfe zu gewähren, in Angriff genommen?

2.                Wann ist mit einer entsprechenden Regierungsvorlage zu rechnen?

3.                Kann davon ausgegangen werden, dass dabei auch die Teilnehmerinnen der in Vorarlberg
angebotenen Sozialen Berufsorientierung berücksichtigt werden?