2277/J-BR/2004
Eingelangt am 25.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Bundesräte Gumplmaier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie über Dienstleistungen im
Binnenmarkt
Im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes hat die
Europäische Kommission Anfang
diesen Jahres einen Richtlinienvorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt
vorgelegt.
Das Ziel dieses Vorschlags ist die Schaffung eines Rechtsrahmens, der
Hindernisse bei der
EU-weiten Erbringung von Dienstleistungen beseitigen soll. Der Vorschlag
erstreckt sich auf
eine große Palette
von Dienstleistungsberufen und es gibt nur wenige Dienstleistungsbereiche,
die von diesem Richtlinienvorschlag ausgenommen sind.
Ein Kernelement der Dienstleistungsrichtlinie stellt das
Herkunftslandprinzip dar.
Unternehmen sind
dadurch grundsätzlich nur mehr an die Anforderungen des Herkunftslandes
gebunden. Mit der Einführung dieser
Richtlinie würden in Österreich damit neben dem
eigenen Recht für Dienstleistungserbringer 24 weitere Rechtsordnungen zum
Einsatz
kommen. Die in Österreich üblichen Mindestanforderungen für die Ausübung einer
Dienstleistung wie Ausbildungserfordernisse oder gewerberechtliche Standards
kommen in
einer Großzahl der Fälle nicht mehr zum Tragen. Verstöße gegen rechtliche
Anforderungen
dürfen nach der Richtlinie zudem nur noch von den Behörden des Herkunftslandes
geahndet
werden, die Behörden des Leistungserbringungslandes können demnach nur mehr um
Amtshilfe ansuchen.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Welche
Position beziehen Sie zu dieser Richtlinie, insbesondere hinsichtlich des
Herkunftslandprinzips und der behördlichen
Kontrolle der Unternehmen?
2.
Wie
stehen Sie zu dem Umstand, dass nach der Dienstleistungsrichtlinie weite Teile
des
österreichischen Rechts zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung
nicht mehr
durchführbar wären?
3.
Halten
Sie es für einen guten Ansatz, dass die Kontrolle der Unternehmen grundsätzlich
nur durch die Behörden des Herkunftslandes
nach dessen Rechtsordnung durchgeführt
werden sollen?
4.
Teilen Sie die Meinung, dass die Gefahr des Abwärtstrends
im Verbraucher-,
Qualifikations- und
Umweltschutz durch diese Richtlinie intensiviert wird oder neigen Sie
eher zu der Ansicht, dass es hier zu einem positiven Wettlauf der Rechtssysteme
kommen
wird?
5.
Wie
stehen Sie zu den kritischen Stellungnahmen der österreichischen Sozialpartner
einschließlich der Wirtschaftskammer
Österreichs?
6.
Sind
Sie der Ansicht, dass auch die Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen
Interesse vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst sein sollen - wie zum
Beispiel
die Wasserversorgung oder
Krankenhausdienstleistungen?
7.
Rund 70 % des Bruttoinlandsprodukts und der Arbeitsplätze
werden von den
Dienstleistungsunternehmen generiert. Welche Auswirkungen auf die
österreichische
Wirtschaft und Beschäftigung (in absoluten und relativen Zahlen) sind zu
erwarten, wenn
diese Richtlinie in der vorliegenden Form umgesetzt wird?