2277/J-BR/2004

Eingelangt am 25.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Bundesräte Gumplmaier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie über Dienstleistungen im

Binnenmarkt

Im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes hat die Europäische Kommission Anfang
diesen Jahres einen Richtlinienvorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt vorgelegt.
Das Ziel dieses Vorschlags ist die Schaffung eines Rechtsrahmens, der Hindernisse bei der
EU-weiten Erbringung von Dienstleistungen beseitigen soll. Der Vorschlag erstreckt sich auf
eine große Palette von Dienstleistungsberufen und es gibt nur wenige Dienstleistungsbereiche,
die von diesem Richtlinienvorschlag ausgenommen sind.

Ein Kernelement der Dienstleistungsrichtlinie stellt das Herkunftslandprinzip dar.
Unternehmen sind dadurch grundsätzlich nur mehr an die Anforderungen des Herkunftslandes
gebunden. Mit der Einführung dieser Richtlinie würden in Österreich damit neben dem
eigenen Recht für Dienstleistungserbringer 24 weitere Rechtsordnungen zum Einsatz
kommen. Die in Österreich üblichen Mindestanforderungen für die Ausübung einer
Dienstleistung wie Ausbildungserfordernisse oder gewerberechtliche Standards kommen in
einer Großzahl der Fälle nicht mehr zum Tragen. Verstöße gegen rechtliche Anforderungen
dürfen nach der Richtlinie zudem nur noch von den Behörden des Herkunftslandes geahndet
werden, die Behörden des Leistungserbringungslandes können demnach nur mehr um
Amtshilfe ansuchen.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.  Welche Position beziehen Sie zu dieser Richtlinie, insbesondere hinsichtlich des
Herkunftslandprinzips und der behördlichen Kontrolle der Unternehmen?

2.             Wie stehen Sie zu dem Umstand, dass nach der Dienstleistungsrichtlinie weite Teile des
österreichischen Rechts zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung nicht mehr
durchführbar wären?

 


3.             Halten Sie es für einen guten Ansatz, dass die Kontrolle der Unternehmen grundsätzlich
nur durch die Behörden des Herkunftslandes nach dessen Rechtsordnung durchgeführt
werden sollen?

4.      Teilen Sie die Meinung, dass die Gefahr des Abwärtstrends im Verbraucher-,
Qualifikations- und Umweltschutz durch diese Richtlinie intensiviert wird oder neigen Sie
eher zu der Ansicht, dass es hier zu einem positiven Wettlauf der Rechtssysteme kommen
wird?

5.             Wie stehen Sie zu den kritischen Stellungnahmen der österreichischen Sozialpartner
einschließlich der Wirtschaftskammer Österreichs?

6.             Sind Sie der Ansicht, dass auch die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen
Interesse vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst sein sollen - wie zum Beispiel
die Wasserversorgung oder Krankenhausdienstleistungen?

7.             Rund 70 % des Bruttoinlandsprodukts und der Arbeitsplätze werden von den
Dienstleistungsunternehmen generiert. Welche Auswirkungen auf die österreichische
Wirtschaft und Beschäftigung (in absoluten und relativen Zahlen) sind zu erwarten, wenn
diese Richtlinie in der vorliegenden Form umgesetzt wird?