2283/J-BR/2004

Eingelangt am 20.12.2004
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Post-Universaldienstverordnung

In der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage zur beabsichtigen Schließung von Postämtern hat
Herr Staatssekretär Mag. Eduard Mainoni am 2. Dezember 2005 im Bundesrat erklärt, dass die
Entscheidung, „ob es ein Filialnetz, ein Poststellennetz oder ein Postpartnernetz oder eine Struktur
durch Postzusteller oder was auch immer geben wird, nur mit Zustimmung der Bürgermeister
erfolgen" werde. Weiters soll nach den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs die bereits 2002
bei der damaligen Schließungswelle eingerichtete Kommission in der Weise optimiert werden, dass
die Landeshauptmänner eingebunden und zu Entscheidungsträgern gemacht werden. Die
Schließung einer Poststelle solle nur möglich sein, wenn dazu die Zustimmung dieser Kommission
gegeben werde.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende

Anfrage:

1.  In welcher Weise wird in der Post-Universaldienstverordnung künftig sichergestellt sein, dass
die Schließung von Postämtern - wie angekündigt - nur mit Zustimmung der Bürgermeister
möglich sein wird?

2.                 In welcher Weise wird in der Post-Universaldienstverordnung künftig sichergestellt sein, dass
die Schließung von Postämtern - wie angekündigt - zusätzlich der Zustimmung einer
Kommission bedarf, in der auch die Länderhauptmänner vertreten sind?