2286/J-BR/2004
Eingelangt am 21.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundsräte Ana Blatnik
und Genossinnen
an den Bundeskanzler
betreffend Straßenverkehrszeichen in Kärnten
Die
unterzeichneten Bundesräte haben am 21. Dezember 2004 folgende Anfrage an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie eingebracht:
„ANFRAGE
der Bundesräte Ana Blatnik
und Genossinnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Straßenverkehrszeichen in Kärnten III - Missachtung des Interpellationsrechtes
Am 31. August 2004 hat der Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit auf die Anfrage
2230/J-BR betreffend Straßenverkehrskennzeichen für Kärnten folgende
Beantwortung
gegeben: „Die Zuständigkeit für anfragegegenständliche Angelegenheiten liegt
beim
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, bei welchem auch die
aufgrund des
Kompetenzübergangs migrierten Akten, die technische Voraussetzung für die
Anfragebeantwortung sind, aufliegen."
Es
wurde daher diese Anfrage neuerlich an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und
Technologie eingebracht (2256/J-BR). Die
Antwort fiel diesmal wie folgt aus:
„Mit Inkrafttreten des Bundesstraßenübertragungsgesetzes
am 1.4.2002 ist der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nur mehr für die
Autobahnen und
Schnellstraßen
zuständig.
Der genannte Erlass (Zl. 930.595/1-VI/9-90) vom 6. Juli 1990 des
damaligen
Bundesministeriums
für wirtschaftliche Angelegenheiten definiert den Anwendungsbereich
des Erlasses mit
jenen Gebietsteilen, die in der Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai
1977 (BGBl. Nr. 306/77) festgelegt wurden.
Nach
Auskunft des Amtes der Kärntner Landesregierung kommen die in der o.a.
Verordnung
genannten Orte nicht in der wegeweisenden
Beschilderung des Autobahnnetzes in Kärnten
vor. Demnach ist das Autobahnnetz in Kärnten vom gegenständlichen Erlass
nicht betroffen."
Grundlage für die Anfragen war ein Erlass vom 6. Juni
1990 des Bundesministeriums für
wirtschaftliche
Angelegenheiten an den Landeshauptmann für Kärnten. Daher bezog sich die
Fragestellung ausdrücklich auf die Zeit von 1990 bis heute. Dazu hat das
Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten in die
Richtung Stellung bezogen, dass alle Akten
aufgrund des Kompetenzüberganges nunmehr beim Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie seien. Dieses bezog sich in der Beantwortung auf das
Bundesstraßenübertragungsgesetz vom 1. April 2002, wonach das BMVIT nurmehr für
Autobahnen und Schnellstraßen zuständig sei. Es wurden daher die Jahre 1990 bis
April 2002, also der wesentliche Teil der Frage, vom zuständigen Minister
völlig negiert.
Dadurch wurde aber auch das verfassungsrechtliche Interpellationsrecht
vom Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
gröblichst verletzt.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher neuerlich an den Bundesminister für
Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Straßenverkehrszeichen auf Bundesstraßen,
Vorwegweiser und Wegweiser
wurden seit 1990 bis 1. April 2002 in Kärnten erneuert?
2.
Wie viele davon wurden mit der Erneuerung zweisprachig
angebracht?
3.
Wenn die Straßenverkehrszeichen nicht zweisprachig
erneuert wurden:
Was haben Sie unternommen, um den genannten Erlass im Sinne des Bundes
umzusetzen?
4.
Durch das Bundesstraßenübertragungsgesetz sind Sie als
Bundesminister nur mehr für
Autobahnen und Schnellstraßen zuständig.
Was
wurde unternommen, um dennoch auch bei den anderen Straßen dafür zu sorgen,
dass Anordnungen des Bundes durch die Länder
umgesetzt werden?"
Gemäß Bundesministeriengesetz ist der Bundeskanzler für
die Koordination der gesamten
Verwaltung des
Bundes, aber auch für das einheitliche Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern zuständig.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Welche
Maßnahmen werden gesetzt, um für die Erfüllung des Interpellationsrechtes der
Bundesräte und Abgeordneten bei
Kompetenzübergängen zwischen Ministerien die
notwendigen Unterlagen sicherzustellen?
2.
Welches Ministerium ist für die Beantwortung einer
Anfrage zuständig:
a)
Jenes Ministerium, welches gegenwärtig kompetenzmäßig
zuständig ist, oder
b)
jenes Ministerium, welches für den befragten Zeitraum
zuständig war?
3.
Wer ist für die Koordination in solchen Angelegenheiten
(Kompetenzübergang während
des Zeitraumes eines
befragten Sachverhaltes) zuständig?
4.
Was hat das Bundeskanzleramt übernommen, um
sicherzustellen, dass Anordnungen
des
Bundes auch nach einem allfälligen Kompetenzübergang einer Angelegenheit vom
Bund auf die Länder weiterhin eingehalten werden?
5.
Werden Sie Ihre Koordinationskompetenz nützen, um die
Bundesminister darauf
hinzuweisen,
dass das Interepellationsrecht der Abgeordneten und Bundesräte
vollinhaltlich gewahrt wird und Antworten vollständig gegeben werden und nur
aus den
in Gesetzen vorgesehenen Gründen Antworten verweigert werden?
Kanzleivermerk: Anlage
Anlage slowenische Zusammenfassung: Zu
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Zusammenfassung