2286/J-BR/2004

Eingelangt am 21.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundsräte Ana Blatnik

und Genossinnen

an den Bundeskanzler

betreffend Straßenverkehrszeichen in Kärnten

Die unterzeichneten Bundesräte haben am 21. Dezember 2004 folgende Anfrage an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eingebracht:

„ANFRAGE

der Bundesräte Ana Blatnik

und Genossinnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Straßenverkehrszeichen in Kärnten III - Missachtung des Interpellationsrechtes

Am 31. August 2004 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage
2230/J-BR betreffend Straßenverkehrskennzeichen für Kärnten folgende Beantwortung
gegeben: „Die Zuständigkeit für anfragegegenständliche Angelegenheiten liegt beim
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, bei welchem auch die aufgrund des
Kompetenzübergangs migrierten Akten, die technische Voraussetzung für die
Anfragebeantwortung sind, aufliegen."

Es wurde daher diese Anfrage neuerlich an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie eingebracht (2256/J-BR). Die Antwort fiel diesmal wie folgt aus:

„Mit Inkrafttreten des Bundesstraßenübertragungsgesetzes am 1.4.2002 ist der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nur mehr für die Autobahnen und
Schnellstraßen zuständig.

Der genannte Erlass (Zl. 930.595/1-VI/9-90) vom 6. Juli 1990 des damaligen
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten definiert den Anwendungsbereich
des Erlasses mit jenen Gebietsteilen, die in der Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai
1977 (BGBl. Nr. 306/77) festgelegt wurden.


 

Nach Auskunft des Amtes der Kärntner Landesregierung kommen die in der o.a. Verordnung
genannten Orte nicht in der wegeweisenden Beschilderung des Autobahnnetzes in Kärnten
vor. Demnach ist das Autobahnnetz in Kärnten vom gegenständlichen Erlass nicht betroffen."

Grundlage für die Anfragen war ein Erlass vom 6. Juni 1990 des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten an den Landeshauptmann für Kärnten. Daher bezog sich die
Fragestellung ausdrücklich auf die Zeit von 1990 bis heute. Dazu hat das Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten in die Richtung Stellung bezogen, dass alle Akten
aufgrund des Kompetenzüberganges nunmehr beim Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie seien. Dieses bezog sich in der Beantwortung auf das
Bundesstraßenübertragungsgesetz vom 1. April 2002, wonach das BMVIT nurmehr für
Autobahnen und Schnellstraßen zuständig sei. Es wurden daher die Jahre 1990 bis
April 2002, also der wesentliche Teil der Frage, vom zuständigen Minister völlig negiert.
Dadurch wurde aber auch das verfassungsrechtliche Interpellationsrecht vom Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie gröblichst verletzt.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher neuerlich an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Straßenverkehrszeichen auf Bundesstraßen, Vorwegweiser und Wegweiser
wurden seit 1990 bis 1. April 2002 in Kärnten erneuert?

2.                            Wie viele davon wurden mit der Erneuerung zweisprachig angebracht?

3.                            Wenn die Straßenverkehrszeichen nicht zweisprachig erneuert wurden:
Was haben Sie unternommen, um den genannten Erlass im Sinne des Bundes
umzusetzen?

4.                            Durch das Bundesstraßenübertragungsgesetz sind Sie als Bundesminister nur mehr für
Autobahnen und Schnellstraßen zuständig.

Was wurde unternommen, um dennoch auch bei den anderen Straßen dafür zu sorgen,
dass Anordnungen des Bundes durch die Länder umgesetzt werden?"


 

Gemäß Bundesministeriengesetz ist der Bundeskanzler für die Koordination der gesamten
Verwaltung des Bundes, aber auch für das einheitliche Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern zuständig.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Maßnahmen werden gesetzt, um für die Erfüllung des Interpellationsrechtes der
Bundesräte und Abgeordneten bei Kompetenzübergängen zwischen Ministerien die
notwendigen Unterlagen sicherzustellen?

2.                           Welches Ministerium ist für die Beantwortung einer Anfrage zuständig:

 

a)   Jenes Ministerium, welches gegenwärtig kompetenzmäßig zuständig ist, oder

b)  jenes Ministerium, welches für den befragten Zeitraum zuständig war?

 

3.                           Wer ist für die Koordination in solchen Angelegenheiten (Kompetenzübergang während
des Zeitraumes eines befragten Sachverhaltes) zuständig?

4.                           Was hat das Bundeskanzleramt übernommen, um sicherzustellen, dass Anordnungen
des Bundes auch nach einem allfälligen Kompetenzübergang einer Angelegenheit vom
Bund auf die Länder weiterhin eingehalten werden?

5.                           Werden Sie Ihre Koordinationskompetenz nützen, um die Bundesminister darauf
hinzuweisen, dass das Interepellationsrecht der Abgeordneten und Bundesräte
vollinhaltlich gewahrt wird und Antworten vollständig gegeben werden und nur aus den
in Gesetzen vorgesehenen Gründen Antworten verweigert werden?

 

 

Kanzleivermerk:                                            Anlage

Anlage slowenische Zusammenfassung: Zu 2286/J-BR/2004            slowenische Zusammenfassung