2287/J-BR/2004
Eingelangt am
21.12.2004
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Ana Blatnik
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Straßenverkehrszeichen in Kärnten III - Missachtung des Interpellationsrechtes
Am 31. August 2004 hat der Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit auf die Anfrage
2230/J-BR betreffend Straßenverkehrskennzeichen für Kärnten folgende
Beantwortung
gegeben: „Die Zuständigkeit für anfragegegenständliche Angelegenheiten liegt
beim
Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie, bei welchem auch die aufgrund des
Kompetenzübergangs migrierten Akten, die
technische Voraussetzung für die
Anfragebeantwortung sind, aufliegen."
Es
wurde daher diese Anfrage neuerlich an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und
Technologie eingebracht (2256/J-BR). Die
Antwort fiel diesmal wie folgt aus:
„Mit Inkrafttreten des Bundesstraßenübertragungsgesetzes
am 1.4.2002 ist der
Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie nur mehr für die Autobahnen und
Schnellstraßen zuständig.
Der genannte Erlass (Zl. 930.595/l-VI/9-90) vom 6. Juli
1990 des damaligen
Bundesministeriums
für wirtschaftliche Angelegenheiten definiert den Anwendungsbereich
des Erlasses mit
jenen Gebietsteilen, die in der Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai
1977 (BGBl. Nr. 306/77) festgelegt wurden.
Nach Auskunft des Amtes der Kärntner Landesregierung
kommen die in der o.a. Verordnung
genannten Orte nicht in der wegeweisenden Beschilderung des Autobahnnetzes in
Kärnten
vor. Demnach ist das Autobahnnetz in Kärnten vom gegenständlichen Erlass nicht
betroffen."
Grundlage für die Anfragen war ein Erlass vom 6. Juni
1990 des Bundesministeriums für
wirtschaftliche
Angelegenheiten an den Landeshauptmann für Kärnten. Daher bezog sich die
Fragestellung ausdrücklich auf die Zeit von 1990 bis heute. Dazu hat das
Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten in die
Richtung Stellung bezogen, dass alle Akten
aufgrund des Kompetenzüberganges nunmehr beim Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie seien. Dieses bezog sich in der Beantwortung auf das
Bundesstraßenübertragungsgesetz vom 1. April 2002, wonach
das BMVIT nurmehr für
Autobahnen und Schnellstraßen zuständig sei. Es wurden daher die Jahre 1990 bis
April 2002, also der wesentliche Teil der Frage, vom zuständigen Minister
völlig negiert.
Dadurch wurde aber
auch das verfassungsrechtliche Interpellationsrecht vom Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie gröblichst verletzt.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher neuerlich an den Bundesminister für
Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Straßenverkehrszeichen auf Bundesstraßen,
Vorwegweiser und Wegweiser
wurden seit 1990 bis 1. April 2002 in Kärnten erneuert?
2.
Wie viele davon wurden mit der Erneuerung zweisprachig
angebracht?
3.
Wenn die Straßenverkehrszeichen nicht zweisprachig
erneuert wurden:
Was haben Sie
unternommen, um den genannten Erlass im Sinne des Bundes
umzusetzen?
4.
Durch das Bundesstraßenübertragungsgesetz sind Sie als
Bundesminister nur mehr für
Autobahnen und Schnellstraßen zuständig.
Was wurde unternommen, um dennoch auch bei den anderen
Straßen dafür zu sorgen,
dass Anordnungen des Bundes durch die Länder umgesetzt werden?
Kanzleivermerk: Anlage
Anlage
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