2292/J-BR/2005

Eingelangt am 02.02.2005
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Anfrage

der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Gewährung von Familienbeihilfe für Teilnehmerinnen der Sozialen
Berufsorientierung und des freiwilligen sozialen Jahres

Nahezu jeder bzw. jede Vierte jener Jugendlichen, die in Österreich ein freiwilliges soziales Jahr
leisten, tut dies in Vorarlberg im Rahmen der Sozialen Berufsorientierung. Träger dieses Ange-
bots sind die Caritas Vorarlberg, das Institut für Sozialdienste, die Lebenshilfe für Vorarlberg,
die ARGE Heim- und Pflegeleitung sowie die Stadt Feldkirch mit finanzieller Unterstützung
durch Land Vorarlberg und Arbeitsmarktservice. Es unterscheidet sich von anderen Formen des
freiwilligen sozialen Jahres durch noch intensiver gestaltete berufsbegleitende Kurse, die auf der
Grundlage eines rund 200 Stunden umfassenden Curriculums wöchentlich stattfinden. Im
Anschluss daran nehmen durchschnittlich 80 Prozent eines Jahrganges eine soziale Ausbildung
in Angriff.

Für ihre Leistungen erhalten die Jugendlichen von den Einsatzstellen ein Taschengeld. Da sie
weiterhin zu Hause leben, kommen fast ausschließlich die Eltern für die Deckung aller Bedürf-
nisse auf. Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen führt diese Tätigkeit aber zum
Wegfall der Familienbeihilfe, was für viele Eltern eine große und spürbare Belastung darstellt,
zumal in weiterer Folge auch der Kinderabsetzbetrag und in einigen Fällen auch die Waisen-
pension wegfällt.

Im Regierungsprogramm 2003 der Bundesregierung wurde im Unterkapitel „Ehrenamt und
Freiwilligenarbeit" die Gewährung der Familienbeihilfe während des freiwilligen sozialen
Jahres in Aussicht gestellt.

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat in seiner Anfragebeantwortung
2090/AB-BR/2005 vom 25. Januar 2005 daraufhingewiesen, dass in Bezug auf verschiedene
Ausbildungsformen im Sozialbereich anzustreben sei, dass Freiwilligenarbeit entsprechend
integriert bzw. angerechnet werde. Es seien daher auch der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit
seinem Ressort gefordert, diese Rahmenbedingungen entsprechend zu verbessern. In diesem
Zusammenhang könne auch die Gewährung der Familienbeihilfe erfolgen.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage:

In welcher Weise werden Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich dazu beitragen, dass die Rahmen-
bedingungen für die Anrechnung von Freiwilligenarbeit verbessert werden und es zu der im
Regierungsprogramm angekündigten Gewährung der Familienbeihilfe während des freiwilligen
sozialen Jahres kommt?