2296/J-BR/2005

Eingelangt am 03.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Feinstaubbelastung aufgrund der fehlenden Umsetzung des IG-L
durch den Landeshauptmann von Niederösterreich

Begründung:

Laut "Jahresbericht der Luftgütemessungen in Österreich 2003" des
Umweltbundesamtes wurde in Amstetten an 91 Tagen der Tagesmittelwert von 50 µg
Feinstaub pro Kubikmeter Luft überschritten. Einer starken Feinstaubbelastung war
2003 in Niederösterreich auch die Bevölkerung von St. Pölten (58 Überschreitungen),
Vösendorf (52 Überschreitungen), Schwechat (50 Überschreitungen), Stockerau (45
Überschreitungen), Mödling (43 Überschreitungen), Mannswörth (43
Überschreitungen), Wiener Neustadt (38 Überschreitungen) und Groß Enzersdorf (36
Überschreitungen) ausgesetzt. Bereits im Bericht für 2002 waren für diese Mess-
Stellen zum Teil massive Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte ausgewiesen.

Gemäß § 8 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) hat der Landeshauptmann innerhalb
von 12 Monaten ab der Ausweisung der Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes
eine "Statuserhebung" zu erstellen, in dem ua. die in Betracht kommenden
Verursacher sowie das voraussichtliche Sanierungsgebiet fest zu stellen sind.

Ziel dieses Gesetzes ist unter anderem "der dauerhafte Schutz der Gesundheit des
Menschen, des Tier- und Pflanzenbestands, ihrer Lebensgemeinschaften,
Lebensräume und deren Wechselbeziehungen sowie der Kultur- und Sachgüter vor
schädlichen Luftschadstoffen sowie der Schutz des Menschen vor unzumutbar
belästigenden Luftschadstoffen und die vorsorgliche Verringerung der Immission von
Luftschadstoffen."

Zur Erreichung diese Zieles hat der Landeshauptmann gemäß § 10 IG-L mit
Verordnung einen Maßnahmenkatalog zu erlassen, der bestimmte Beschränkungen
für Anlagen und Verkehr vorzusehen hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:

1.            Hat der NÖ Landeshauptmann für den Zeitraum von 2002 bis 2003 für
Überschreitungen eines Immissionsgrenzwertes eine Statuserhebung gemäß
§ 8 IG-L erstellt? Wenn nein, warum nicht?

2.            Falls der NÖ Landeshauptmann seinen Verpflichtungen gemäß § 8 IG-L nicht
oder nicht rechtzeitig (innerhalb der 12-Monate-Frist) nachgekommen ist:
welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den NÖ Landeshauptmann zur
Umsetzung seiner Verpflichtungen anzuhalten?

3.            Wurde seitens des NÖ Landeshauptmann ein Emissionskataster im Sinne des
§ 9 IG-L erstellt? Wenn nein, warum nicht?

4.            Hat der NÖ Landeshauptmann - zur Erreichung der Ziele des IG-L - mit
Verordnung einen Maßnahmenkatalog im Sinne des § 10 IG-L erlassen? Wenn
nein, warum nicht?

5.            Welche konkreten Maßnahmen wurden in Niederösterreich ergriffen, um im
Sinne der Zielsetzung des IG-L eine Reduktion der Feinstaubbelastung zu
bewirken?

6.            Von welchen Landeshauptleuten anderer Bundesländer wurde aufgrund von
Überschreitungen eines Immissionsgrenzwertes eine Statuserhebung gemäß
§ 8 IG-L erstellt?

7.            Von welchen Landeshauptleuten anderer Bundesländer wurde mit Verordnung
einen Maßnahmenkatalog im Sinne des § 10 IG-L erlassen?

8.            Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit das IG-L auch in
Niederösterreich umgesetzt wird?