2296/J-BR/2005
Eingelangt am 03.03.2005
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Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Feinstaubbelastung aufgrund der fehlenden
Umsetzung des IG-L
durch den Landeshauptmann von Niederösterreich
Begründung:
Laut "Jahresbericht der Luftgütemessungen in
Österreich 2003" des
Umweltbundesamtes wurde in Amstetten an 91 Tagen der Tagesmittelwert von 50 µg
Feinstaub
pro Kubikmeter Luft überschritten. Einer starken Feinstaubbelastung war
2003 in
Niederösterreich auch die Bevölkerung von St. Pölten (58 Überschreitungen),
Vösendorf (52 Überschreitungen), Schwechat
(50 Überschreitungen), Stockerau (45
Überschreitungen), Mödling (43
Überschreitungen), Mannswörth (43
Überschreitungen), Wiener Neustadt (38 Überschreitungen) und Groß
Enzersdorf (36
Überschreitungen) ausgesetzt. Bereits im
Bericht für 2002 waren für diese Mess-
Stellen zum Teil massive Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte ausgewiesen.
Gemäß § 8 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) hat der
Landeshauptmann innerhalb
von
12 Monaten ab der Ausweisung der Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes
eine
"Statuserhebung" zu erstellen, in dem ua. die in Betracht kommenden
Verursacher
sowie das voraussichtliche Sanierungsgebiet fest zu stellen sind.
Ziel dieses Gesetzes ist unter anderem "der
dauerhafte Schutz der Gesundheit des
Menschen,
des Tier- und Pflanzenbestands, ihrer Lebensgemeinschaften,
Lebensräume und deren Wechselbeziehungen sowie der Kultur- und Sachgüter vor
schädlichen
Luftschadstoffen sowie der Schutz des Menschen vor unzumutbar
belästigenden
Luftschadstoffen und die vorsorgliche Verringerung der Immission von
Luftschadstoffen."
Zur Erreichung diese Zieles hat der Landeshauptmann gemäß
§ 10 IG-L mit
Verordnung
einen Maßnahmenkatalog zu erlassen, der bestimmte Beschränkungen
für
Anlagen und Verkehr vorzusehen hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1.
Hat der NÖ Landeshauptmann für den Zeitraum von 2002 bis
2003 für
Überschreitungen eines Immissionsgrenzwertes eine Statuserhebung gemäß
§ 8 IG-L erstellt?
Wenn nein, warum nicht?
2.
Falls
der NÖ Landeshauptmann seinen Verpflichtungen gemäß § 8 IG-L nicht
oder nicht rechtzeitig (innerhalb der 12-Monate-Frist) nachgekommen ist:
welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den NÖ Landeshauptmann zur
Umsetzung seiner Verpflichtungen anzuhalten?
3.
Wurde
seitens des NÖ Landeshauptmann ein Emissionskataster im Sinne des
§ 9 IG-L erstellt? Wenn nein, warum nicht?
4.
Hat der NÖ Landeshauptmann - zur Erreichung der Ziele des
IG-L - mit
Verordnung einen
Maßnahmenkatalog im Sinne des § 10 IG-L erlassen? Wenn
nein, warum nicht?
5.
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Niederösterreich
ergriffen, um im
Sinne
der Zielsetzung des IG-L eine Reduktion der Feinstaubbelastung zu
bewirken?
6.
Von
welchen Landeshauptleuten anderer Bundesländer wurde aufgrund von
Überschreitungen eines Immissionsgrenzwertes eine Statuserhebung gemäß
§ 8 IG-L erstellt?
7.
Von
welchen Landeshauptleuten anderer Bundesländer wurde mit Verordnung
einen Maßnahmenkatalog im Sinne des § 10 IG-L erlassen?
8.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit das IG-L
auch in
Niederösterreich
umgesetzt wird?