2298/J-BR/2005
Eingelangt am 17.03.2005
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Anfrage
der Bundesräte Ing. Einwallner
und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend „Militärisches Heli-Skiing"
Mitte Februar 2005 beobachtete ein Schitourengeher in der
Silvretta, dass mit einem
Bundesheerhubschrauber
des Typs Alouette III Zivilisten in den Bereichen Ochsenscharte,
Schneeglocke und
Rauhkopfscharte abgesetzt wurden. Diese wedelten dann in wahrscheinlich
herrlichem Tiefschnee die traumhaften Hänge
der Silvretta ins Tal.
Auf die Vorwürfe des Schitourengehers angesprochen
reagierte der Vorarlberger
Militärkommandant
Gottfried Schröckenfuchs mit der lapidaren Feststellung, dass es sich um
dienstlich angeordnete Erkundungsflüge im Rahmen einer Partnerschaft mit den
Illwerken
gehandelt habe. Man habe die Anlagen der
Illwerke besichtigt. Zudem sei Heli-Skiing nicht
verboten, sondern nur nicht erlaubt. Das sei ein großer Unterschied.
Es stellt sich die Frage, inwieweit militärisches
Material auch für private Vergnügungen
missbraucht werden
sollte, handelte es sich bei den wedelnden Zivilisten beispielsweise auch
um einen Jugendlichen mit einem Snowboard. Es ist jedenfalls nicht bekannt,
dass einerseits
Jugendliche bereits ihren Militärdienst versehen, andererseits Snowboards zu
den
Ausrüstungsgegenständen des Bundesheeres
gehören.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten deshalb an den Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1.) Wer erteilte die für diesen Flug erforderlichen Genehmigungen?
2.) Welche Personen dieses Flugs waren in welcher Funktion an Bord?
3.) Gibt es im österreichischen Bundesheer Jugendliche mit Snowboards?
4.) Welche Lawinenwarnstufe herrschte während der Zeit der Abfahrt?
5.) Wie schaut die Partnerschaft zwischen Illwerken und österreichischem Bundesheer im
Detail aus?
6.) Ist es üblich, nach einer Besichtigung
der Anlagen der Illwerke, so wie
Militärkommandant Schröckenfuchs einen Teil der Aktion bezeichnete, in der Silvretta im
Tiefschnee zu Tal zu
fahren?
7.) Welche Inhalte
hat das von Militärkommandant Schröckenfuchs in einem Vorarlberger
Medium bezeichnete
Partnerschaftsseminar „Katastrophenmanagement im Hochgebirge"?
8.)
Sehen auch Sie einen großen Unterschied in der semantischen Meisterleistung.
wonach
Heli-Skiing
nicht verboten, sondern nur nicht erlaubt sei?
9.) Welche Konsequenzen disziplinärer Art wird es bei welchen Personen geben?