2298/J-BR/2005

Eingelangt am 17.03.2005
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Anfrage

der Bundesräte Ing. Einwallner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend „Militärisches Heli-Skiing"

Mitte Februar 2005 beobachtete ein Schitourengeher in der Silvretta, dass mit einem
Bundesheerhubschrauber des Typs Alouette III Zivilisten in den Bereichen Ochsenscharte,
Schneeglocke und Rauhkopfscharte abgesetzt wurden. Diese wedelten dann in wahrscheinlich
herrlichem Tiefschnee die traumhaften Hänge der Silvretta ins Tal.

Auf die Vorwürfe des Schitourengehers angesprochen reagierte der Vorarlberger
Militärkommandant Gottfried Schröckenfuchs mit der lapidaren Feststellung, dass es sich um
dienstlich angeordnete Erkundungsflüge im Rahmen einer Partnerschaft mit den Illwerken
gehandelt habe. Man habe die Anlagen der Illwerke besichtigt. Zudem sei Heli-Skiing nicht
verboten, sondern nur nicht erlaubt. Das sei ein großer Unterschied.

Es stellt sich die Frage, inwieweit militärisches Material auch für private Vergnügungen
missbraucht werden sollte, handelte es sich bei den wedelnden Zivilisten beispielsweise auch
um einen Jugendlichen mit einem Snowboard. Es ist jedenfalls nicht bekannt, dass einerseits
Jugendliche bereits ihren Militärdienst versehen, andererseits Snowboards zu den
Ausrüstungsgegenständen des Bundesheeres gehören.

Die unterzeichneten Bundesräte richten deshalb an den Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende

Anfrage

1.) Wer erteilte die für diesen Flug erforderlichen Genehmigungen?

2.) Welche Personen dieses Flugs waren in welcher Funktion an Bord?

3.) Gibt es im österreichischen Bundesheer Jugendliche mit Snowboards?

4.) Welche Lawinenwarnstufe herrschte während der Zeit der Abfahrt?

5.) Wie schaut die Partnerschaft zwischen Illwerken und österreichischem Bundesheer im

Detail aus?
6.) Ist es üblich, nach einer Besichtigung der Anlagen der Illwerke, so wie

Militärkommandant Schröckenfuchs einen Teil der Aktion bezeichnete, in der Silvretta im

Tiefschnee zu Tal zu fahren?
7.) Welche Inhalte hat das von Militärkommandant Schröckenfuchs in einem Vorarlberger

Medium bezeichnete Partnerschaftsseminar „Katastrophenmanagement im Hochgebirge"?
8.) Sehen auch Sie einen großen Unterschied in der semantischen Meisterleistung. wonach

Heli-Skiing nicht verboten, sondern nur nicht erlaubt sei?
9.) Welche Konsequenzen disziplinärer Art wird es bei welchen Personen geben?