2302/J-BR/2005
Eingelangt am
17.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verfolgung von Geschwindigkeitsübertretungen
Auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland
gegebenen Rechtslage, wonach einem Kraft-
fahrzeuglenker
nachgewiesen werden muss, dass er bei einer Übertretung von
Verkehrsvorschriften
selbst
am Steuer saß und damit die in Österreich angewandte Lenkererhebung samt Bestrafung
des
Zulassungsbesitzers wegen nicht ordnungsgemäßer Erteilung der Lenkerauskunft
rechtlich nicht
möglich
ist, können beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen deutscher
Staatsbürger oder
Lenkern
mit Wohnsitz in Deutschland die Verfahren nicht erfolgreich durchgeführt und
auch die
wegen
Nichterteilung der Lenkerauskunft verhängten Geldstrafen in der Regel nicht
vollstreckt
werden.
Das bedeutet in der Praxis, dass nur bei Anhaltungen nach einer
Geschwindigkeitsübertretung die Strafsanktion wirksam wird, während sie bei den
üblichen das
KFZ von hinten fotografierenden Radarstationen mangels Vollstreckbarkeit in
Deutschland ins
Leere
geht. Vor allem in den westlichen Bundesländern mit einem hohen Anteil
deutscher
Autofahrer
führt das dazu, dass ein erheblicher Teil der Geschwindigkeitsübertretungen
faktisch
straffrei bleibt. Das ist nicht nur für die Verkehrssicherheit außerordentlich
nachteilig, sondern
verringert
auch bei den anderen Autofahrern die Akzeptanz von
Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Nachdem in einem einschlägigen Beschluss der
EU-Justizminister erst kürzlich die deutsche
Rechtslage
als Ausnahme von der wechselseitigen Eintreibung von Geldstrafen verankert
wurde,
wird hier in absehbarer Zeit keine Änderung zu erwarten sein. Daher sollten
innerstaatlich die
Anstrengungen
verstärkt werden, Geschwindigkeitsübertretungen so zu dokumentieren, dass sie
auch gegenüber Lenkern mit Sitz in Deutschland wirksam geahndet werden können.
Dafür bietet
sich
in erster Linie an, Radarstationen so einzurichten, dass der Lenker auch von
vorne fotografiert
wird.
Im Zuge einer solchen Umrüstung könnte auch vorgesehen werden, dass digitale
Fotos
erzeugt
werden, weil das die nachfolgende Verwaltungsarbeit durch stärkere Nutzung
automationsunterstützter
Übermittlung und Verarbeitung wesentlich rationalisieren würde. Bei den
derzeit
verwendeten Filmen ist das nur sehr eingeschränkt möglich.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach § 100 Abs. 10
der Straßenverkehrsord-
nung 20 % der Strafgelder der von Organen des Bundes wahrgenommenen
Übertretungen dem
Bund zufließen. Zudem fließen die auf Bundesstraßen (auch den an die Länder
übertragenen früher
Bundesstraßen)
angefallenen Strafgelder grundsätzlich dem Bund zu.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, auch in Deutschland die
Vollstreckbarkeit von Geldstrafen
bei Geschwindigkeitsübertretungen sicherzustellen, wenn der Lenker zum
Zeitpunkt der
Erstattung der Anzeige noch nicht bekannt ist?
2.
In welcher Weise werden die derzeit verwendeten
Radarstationen umgerüstet, dass sie sowohl
den
rechtlichen Anforderungen an eine Vollstreckung von Geldstrafen in Deutschland
entsprechen
als auch Verwaltungsvereinfachungen durch digitale Fotos ermöglichen?
3.
Bis wann werden am Beispiel Vorarlbergs alle den neuen
Anforderungen nicht mehr
entsprechenden
Radarstationen umgerüstet sein?