2302/J-BR/2005

Eingelangt am 17.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verfolgung von Geschwindigkeitsübertretungen

Auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland gegebenen Rechtslage, wonach einem Kraft-
fahrzeuglenker nachgewiesen werden muss, dass er bei einer Übertretung von Verkehrsvorschriften
selbst am Steuer saß und damit die in Österreich angewandte Lenkererhebung samt Bestrafung des
Zulassungsbesitzers wegen nicht ordnungsgemäßer Erteilung der Lenkerauskunft rechtlich nicht
möglich ist, können beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen deutscher Staatsbürger oder
Lenkern mit Wohnsitz in Deutschland die Verfahren nicht erfolgreich durchgeführt und auch die
wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft verhängten Geldstrafen in der Regel nicht vollstreckt
werden. Das bedeutet in der Praxis, dass nur bei Anhaltungen nach einer
Geschwindigkeitsübertretung die Strafsanktion wirksam wird, während sie bei den üblichen das
KFZ von hinten fotografierenden Radarstationen mangels Vollstreckbarkeit in Deutschland ins
Leere geht. Vor allem in den westlichen Bundesländern mit einem hohen Anteil deutscher
Autofahrer führt das dazu, dass ein erheblicher Teil der Geschwindigkeitsübertretungen faktisch
straffrei bleibt. Das ist nicht nur für die Verkehrssicherheit außerordentlich nachteilig, sondern
verringert auch bei den anderen Autofahrern die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Nachdem in einem einschlägigen Beschluss der EU-Justizminister erst kürzlich die deutsche
Rechtslage als Ausnahme von der wechselseitigen Eintreibung von Geldstrafen verankert wurde,
wird hier in absehbarer Zeit keine Änderung zu erwarten sein. Daher sollten innerstaatlich die
Anstrengungen verstärkt werden, Geschwindigkeitsübertretungen so zu dokumentieren, dass sie
auch gegenüber Lenkern mit Sitz in Deutschland wirksam geahndet werden können. Dafür bietet
sich in erster Linie an, Radarstationen so einzurichten, dass der Lenker auch von vorne fotografiert
wird. Im Zuge einer solchen Umrüstung könnte auch vorgesehen werden, dass digitale Fotos
erzeugt werden, weil das die nachfolgende Verwaltungsarbeit durch stärkere Nutzung
automationsunterstützter Übermittlung und Verarbeitung wesentlich rationalisieren würde. Bei den
derzeit verwendeten Filmen ist das nur sehr eingeschränkt möglich.


In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach § 100 Abs. 10 der Straßenverkehrsord-
nung 20 % der Strafgelder der von Organen des Bundes wahrgenommenen Übertretungen dem
Bund zufließen. Zudem fließen die auf Bundesstraßen (auch den an die Länder übertragenen früher
Bundesstraßen) angefallenen Strafgelder grundsätzlich dem Bund zu.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

1.  Welche Möglichkeiten sehen Sie, auch in Deutschland die Vollstreckbarkeit von Geldstrafen
bei Geschwindigkeitsübertretungen sicherzustellen, wenn der Lenker zum Zeitpunkt der
Erstattung der Anzeige noch nicht bekannt ist?

2.                  In welcher Weise werden die derzeit verwendeten Radarstationen umgerüstet, dass sie sowohl
den rechtlichen Anforderungen an eine Vollstreckung von Geldstrafen in Deutschland
entsprechen als auch Verwaltungsvereinfachungen durch digitale Fotos ermöglichen?

3.                  Bis wann werden am Beispiel Vorarlbergs alle den neuen Anforderungen nicht mehr
entsprechenden Radarstationen umgerüstet sein?