2303/J-BR/2005

Eingelangt am 17.03.2005
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Feldversuch für eine 24-Stunden-Korridorvignette

Weil die Vignettenpflicht auf der A14 - anders als im Raum Kufstein auf der A1 - mit der ersten
Autobahnabfahrt und somit bereits vor dem Pfändertunnel beginnt, nutzen zwischen Deutschland
und der Schweiz verkehrende Autofahrer die mit der Ortsdurchfahrt durch Bregenz und benachbarte
Gemeinden mögliche Vignettenvermeidung. Das führt häufig zu einer Überlastung der Straßen und
erheblicher Staubildung in den Ortsgebieten. Nach dem jüngsten Stand der Meinungsbildung wird
in der Ausgabe einer 24-Stunden-Korridorvignette für den Durchzugsverkehr eine Lösung dieses
Problems gesehen und das Land Vorarlberg hat sich daher bereit erklärt, im Rahmen eines
Feldversuchs bis zu 170.00 Euro an möglichem Mautentgang abzudecken. In den Vorarlberger
Nachrichten vom 22. Dezember 2004 haben sie erklärt, dass - wenn alles glatt laufe und der
Finanzminister mitmache - die Tagesvignette zu Ostern 2005 eingeführt werden könnte. Davon
kann inzwischen keine Rede mehr sein, zumal bei einer am 1. März 2005 im Verkehrsministerium
abgehaltenen Besprechung dem Verkehrsreferenten des Landes und dem Bregenzer Bürgermeister
erstmals die Notwendigkeit eröffnet wurde, selbst für einen befristeten Feldversuch eine gesetzliche
Grundlage zu benötigen, wofür das Mautstraßengesetz geändert werden müsste.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende

Anfrage:

Wann werden Sie der Bundesregierung einen Antrag auf Einbringung einer Regierungsvorlage
vorlegen, mit der eine Änderung des Mautstraßengesetzes zur Ermöglichung eines Feldversuches
mit einer 24-Stunden-Korridorvignette für die A14 im Raum Bregenz vorgesehen wird?