2303/J-BR/2005
Eingelangt am 17.03.2005
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Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend
Feldversuch für eine 24-Stunden-Korridorvignette
Weil die Vignettenpflicht auf der A14 - anders als im
Raum Kufstein auf der A1 - mit der ersten
Autobahnabfahrt
und somit bereits vor dem Pfändertunnel beginnt, nutzen zwischen Deutschland
und
der Schweiz verkehrende Autofahrer die mit der Ortsdurchfahrt durch Bregenz und
benachbarte
Gemeinden
mögliche Vignettenvermeidung. Das führt häufig zu einer Überlastung der Straßen
und
erheblicher
Staubildung in den Ortsgebieten. Nach dem jüngsten Stand der Meinungsbildung
wird
in der Ausgabe einer 24-Stunden-Korridorvignette für den Durchzugsverkehr eine
Lösung dieses
Problems
gesehen und das Land Vorarlberg hat sich daher bereit erklärt, im Rahmen eines
Feldversuchs bis zu 170.00 Euro an möglichem Mautentgang abzudecken. In den Vorarlberger
Nachrichten vom 22. Dezember 2004 haben sie erklärt, dass - wenn alles glatt
laufe und der
Finanzminister mitmache - die Tagesvignette zu Ostern 2005 eingeführt werden
könnte. Davon
kann inzwischen keine Rede mehr sein, zumal bei einer am 1. März 2005 im
Verkehrsministerium
abgehaltenen
Besprechung dem Verkehrsreferenten des Landes und dem Bregenzer Bürgermeister
erstmals
die Notwendigkeit eröffnet wurde, selbst für einen befristeten Feldversuch eine
gesetzliche
Grundlage zu benötigen, wofür das Mautstraßengesetz geändert werden müsste.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und
Technologie folgende
Anfrage:
Wann werden Sie der Bundesregierung einen Antrag auf
Einbringung einer Regierungsvorlage
vorlegen,
mit der eine Änderung des Mautstraßengesetzes zur Ermöglichung eines
Feldversuches
mit
einer 24-Stunden-Korridorvignette für die A14 im Raum Bregenz vorgesehen wird?