2305/J-BR/2005

Eingelangt am 17.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Jürgen Weiss und Edgar Mayer

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Maßnahmen zur Lösung des Asylproblems

Der Vorarlberger Landtag hat mit einer am 2. Februar 2005 gefassten Entschließung gefordert, dass

-            beim Erstkontakt der Asylwerber mit den zuständigen Stellen eine rasche Erstabklärung
vorgenommen wird und unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen gegebenenfalls eine
sofortige Zurückweisung erfolgt;

-            eine rasche Prüfung der Asylanträge und bei rechtskräftig negativer Beurteilung eine
umgehende Ausreise und wenn notwendig Abschiebung erfolgt. Zur Beschleunigung der
Verfahrensabläufe im Asylrecht ist auch eine entsprechende Ressourcen-Ausstattung, etwa beim
Bundesasylsenat, notwendig;

-            straffällig gewordene Asylwerber aus der Warteschleife genommen werden, eine rasche
Abwicklung ihres Asylverfahrens durchgeführt wird und bei negativer Entscheidung ihre
unverzügliche Ausreise und wenn notwendig Abschiebung erfolgt;

-            die vom Innenministerium bereits laufenden Bestrebungen zum Abschluss von
Rückübernahmeabkommen zum Ende gebracht werden.

Der dieser Entschließung zu Grund liegende Antrag war im Wesentlichen wie folgt begründet:

„Alle Bundesländer bekennen sich offen dazu, dass Menschen, die aus politischen, religiösen oder
rassischen Gründen in ihrer Heimat verfolgt werden, in Österreich Schutz finden. Es muss aller-
dings gleichzeitig sichergestellt sein, dass es dabei zu keinem Missbrauch des Asylrechtes kommt
und die Betreuungsbereitschaft der Länder nicht überfordert wird. Derzeit steigt die Gesamtzahl der
Asylwerber im Grundversorgungssystem derart stark, dass einige Bundesländer massive Probleme


haben, die zugeteilte Quote aufzunehmen. Bei der außerordentlichen Landeshauptleute-Konferenz
Anfang November 2004 wurden die Forderungen der Länder dargestellt und wurde vereinbart, dass
im Koordinationsrat Lösungen für die Zukunft gefunden werden müssen.

Die ständig steigende Zahl an Asylwerbern in der Grundversorgung, verbunden mit langen Verfah-
ren, stellen die Länder vor nicht zu unterschätzende Probleme. Damit der Vorarlberger Weg in der
Unterbringung von Asylwerbern fortgesetzt werden kann, sind daher dringend Maßnahmen not-
wendig, die eine kontrollierte Abwicklung in der Aufnahme und Betreuung der Asylwerber gewähr-
leisten. Die derzeit langwierigen Verfahren müssen verkürzt werden. Um dies von Anfang an zu
gewährleisten, sind beim Erstkontakt der Asylwerber mit den zuständigen Betreuungsstellen die
Anspruchsvoraussetzungen umgehend abzuklären und gegebenenfalls ist die sofortige Zurück-
weisung zu veranlassen. Die zum Teil langen Verfahrensabläufe haben in den vergangenen Jahren
auch dazu geführt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich ein Teil jener Asylwerber,
deren Verfahren mit einem negativen Bescheid endete, sowohl einer Ausreise als auch einer
Abschiebung entzogen hat.

Das Land Vorarlberg verlangt zudem, dass festgestellt wird, woher die steigende Zahl an Asyl-
werbern im Grundversorgungssystem kommt, da nur ein beschränktes Maß an Aufnahmekapazität
vorhanden ist; hier gilt es, im Koordinationsrat klare Regelungen zu treffen. Im Koordinationsrat
muss vor allem auch eine Regelung gefunden werden, dass die Asylverfahren schneller abgewickelt
werden. Die im Frühjahr 2004 zwischen Bund und Ländern getroffene 15a-Vereinbarung, die die
Aufteilung der Kosten und die Zahl der unterzubringenden Asylwerber definiert, verlangt auch, dass
die Herkunft der Asylwerber festgestellt und deren Kontrolle gewährleistet wird. "

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage :
In welcher Weise werden Sie diesen Forderungen des Vorarlberger Landtags Rechnung tragen?