2305/J-BR/2005
Eingelangt am 17.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Jürgen Weiss und Edgar Mayer
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Maßnahmen zur Lösung des Asylproblems
Der Vorarlberger Landtag hat mit einer am 2. Februar 2005 gefassten Entschließung gefordert, dass
-
beim Erstkontakt der Asylwerber mit den zuständigen
Stellen eine rasche Erstabklärung
vorgenommen
wird und unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen gegebenenfalls eine
sofortige
Zurückweisung erfolgt;
-
eine rasche Prüfung der Asylanträge und bei rechtskräftig
negativer Beurteilung eine
umgehende Ausreise und wenn notwendig Abschiebung erfolgt. Zur Beschleunigung
der
Verfahrensabläufe
im Asylrecht ist auch eine entsprechende Ressourcen-Ausstattung, etwa beim
Bundesasylsenat, notwendig;
-
straffällig gewordene Asylwerber aus der Warteschleife
genommen werden, eine rasche
Abwicklung ihres Asylverfahrens durchgeführt wird und bei negativer
Entscheidung ihre
unverzügliche Ausreise und wenn notwendig Abschiebung erfolgt;
-
die vom Innenministerium bereits laufenden Bestrebungen
zum Abschluss von
Rückübernahmeabkommen zum Ende gebracht werden.
Der dieser Entschließung zu Grund liegende Antrag war im Wesentlichen wie folgt begründet:
„Alle Bundesländer bekennen sich offen dazu, dass
Menschen, die aus politischen, religiösen oder
rassischen
Gründen in ihrer Heimat verfolgt werden, in Österreich Schutz finden. Es muss
aller-
dings gleichzeitig sichergestellt sein, dass es dabei zu keinem Missbrauch des
Asylrechtes kommt
und
die Betreuungsbereitschaft der Länder nicht überfordert wird. Derzeit steigt
die Gesamtzahl der
Asylwerber
im Grundversorgungssystem derart stark, dass einige Bundesländer massive
Probleme
haben, die zugeteilte Quote aufzunehmen. Bei der
außerordentlichen Landeshauptleute-Konferenz
Anfang
November 2004 wurden die Forderungen der Länder dargestellt und wurde
vereinbart, dass
im
Koordinationsrat Lösungen für die Zukunft gefunden werden müssen.
Die ständig steigende Zahl an Asylwerbern in der
Grundversorgung, verbunden mit langen Verfah-
ren,
stellen die Länder vor nicht zu unterschätzende Probleme. Damit der
Vorarlberger Weg in der
Unterbringung von Asylwerbern fortgesetzt werden kann, sind daher dringend
Maßnahmen not-
wendig,
die eine kontrollierte Abwicklung in der Aufnahme und Betreuung der Asylwerber
gewähr-
leisten.
Die derzeit langwierigen Verfahren müssen verkürzt werden. Um dies von Anfang
an zu
gewährleisten, sind beim Erstkontakt der Asylwerber mit den zuständigen
Betreuungsstellen die
Anspruchsvoraussetzungen
umgehend abzuklären und gegebenenfalls ist die sofortige Zurück-
weisung
zu veranlassen. Die zum Teil langen Verfahrensabläufe haben in den vergangenen
Jahren
auch dazu geführt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich ein Teil
jener Asylwerber,
deren
Verfahren mit einem negativen Bescheid endete, sowohl einer Ausreise als auch
einer
Abschiebung entzogen hat.
Das Land Vorarlberg verlangt zudem, dass festgestellt
wird, woher die steigende Zahl an Asyl-
werbern
im Grundversorgungssystem kommt, da nur ein beschränktes Maß an Aufnahmekapazität
vorhanden ist; hier gilt es, im Koordinationsrat klare Regelungen zu treffen.
Im Koordinationsrat
muss
vor allem auch eine Regelung gefunden werden, dass die Asylverfahren schneller
abgewickelt
werden.
Die im Frühjahr 2004 zwischen Bund und Ländern getroffene 15a-Vereinbarung, die
die
Aufteilung
der Kosten und die Zahl der unterzubringenden Asylwerber definiert, verlangt
auch, dass
die
Herkunft der Asylwerber festgestellt und deren Kontrolle gewährleistet wird.
"
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage :
In welcher Weise werden Sie diesen Forderungen des Vorarlberger Landtags
Rechnung tragen?