2316/J-BR/2005
Eingelangt am 25.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Ana Blatnik
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz
Wir beziehen uns auf die Regierungsvorlage bezüglich das
Bundesgesetz, mit dem das Land
und
Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird. Es ist
wissenschaftlich
erwiesen, dass
vorhandene Verhaltensauffälligkeiten unterschiedliche Ursachen haben
können.
Unser
Bestreben ist es, unsere Jugendlichen bestmöglich zu fordern und zu fordern.
Dafür
müssen diese Defizite jedoch bekannt sein.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Wird
eine Austestung der betroffenen Personen hinsichtlich Teilleistungsschwächen
durchgeführt?
2.
Werden
im Falle einer Austestung die betroffenen Schüler einer speziellen Förderung
zum Abbau dieser TLS zugeführt?
3.
Wird
dieses TLS Training von einem dazu ausgebildeten Fachpersonal (TLS-Trainer)
durchgeführt?
4.
Welche Ausbildung besitzen die dafür eingesetzten
Personen?
5.
In welchem Ausmaß wird dieses spezielle TLS-Training an
den Schülern
vorgenommen?
6.
Erfasst das seitens der Berufsausbildungsassitenz
durchgeführte „Clearing"
Teilleistungsschwächen?
7.
Welche
Testverfahren werden zur Entscheidungsfindung über die Art des
Ausbildungsvertrages (Teilqualifikation
oder verlängerte Lehrzeit) angewendet?
8.
Welche
dafür spezielle Ausbildung haben diejenigen Personen welche als
Entscheidungsträger für den jeweiligen Lehrausbildungsvertrag in Erscheinung
treten?
9.
Welche
Voraussetzungen werden an die Personen gestellt, welche die zu vermittelnden
Kenntnisse und Fertigkeiten festlegen (§
11b(2))
10.
Wer
legt den Inhalt der geforderten pädagogischen Begleitmaßnahmen (§ 11d(2)) fest?
11.
Wo
werden diese festgehalten?
12.
Sind die durch die Berufsschule, land- und
forstwirtschaftlichen Schulen,... zu
vermittelnden
Lerninhalte den diese Entscheidungen treffenden Personenkreis bekannt?
13.
Welche
Möglichkeiten (personell + organisatorisch) werden den Direktoren zur
Verfügung gestellt um beispielsweise Schüler die nur im Bereich Werkstätte zu
beschulen sind, zu beschulen?
Zur Erläuterung:
Der Schüler hat beispielsweise 4 mal die Woche 3 Stunden Werkstätte (Dreherei).
Während der anderen Zeit sind die Werkstätten nicht besetzt.
Welche förderliche Unterstützung kann dem Schüler die restlichen 33 Stunden
angeboten werden?
Gleichzeitig sind Schüler (Verkäufer) zu beschulen die aus den mathematischen
Bereichen befreit sind. Deren notwendige Unterstützung liegt nicht im taktilen Bereich.
14. Die
geforderte integrative Berufsausbildung in den Betrieben hat in welcher Form
und
in welchem Ausmaß zu erfolgen?
Da
diesbezügliche Betriebe finanzielle Zuwendungen erhalten, wäre eine Förderung
der
betroffenen Klienten während der gesamten Ausbildungszeit (während kein
Schulbesuch stattfindet) durch dementsprechende Trainings (z.B 2 mal
wöchentlich eine
Stunde TLS-Training,...) zu empfehlen.
15.
Wenn
dies nicht der Fall ist, welche diesbezüglichen Anforderungen (hinsichtlich
Integration, Förderung) werden an die Betriebe gestellt?
16.
Welche konkreten Ausbildungstools werden den agierenden
Lehrern angeboten,
mediatorisch zu
agieren ohne auch die Leistungsstandards der Ausbildung zu
vernachlässigen?
(Weinkrämpfe der S, Selbsteinsperrung der S am WC, Umgang mit Mißbrauch,....)