2316/J-BR/2005

Eingelangt am 25.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Ana Blatnik

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz

Wir beziehen uns auf die Regierungsvorlage bezüglich das Bundesgesetz, mit dem das Land
und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird. Es ist wissenschaftlich
erwiesen, dass vorhandene Verhaltensauffälligkeiten unterschiedliche Ursachen haben
können.

Unser Bestreben ist es, unsere Jugendlichen bestmöglich zu fordern und zu fordern. Dafür
müssen diese Defizite jedoch bekannt sein.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.   Wird eine Austestung der betroffenen Personen hinsichtlich Teilleistungsschwächen
durchgeführt?

2.                            Werden im Falle einer Austestung die betroffenen Schüler einer speziellen Förderung
zum Abbau dieser TLS zugeführt?

3.                            Wird dieses TLS Training von einem dazu ausgebildeten Fachpersonal (TLS-Trainer)
durchgeführt?

4.                            Welche Ausbildung besitzen die dafür eingesetzten Personen?


5.                          In welchem Ausmaß wird dieses spezielle TLS-Training an den Schülern
vorgenommen?

6.                          Erfasst das seitens der Berufsausbildungsassitenz durchgeführte „Clearing"
Teilleistungsschwächen?

7.                          Welche Testverfahren werden zur Entscheidungsfindung über die Art des
Ausbildungsvertrages (Teilqualifikation oder verlängerte Lehrzeit) angewendet?

8.                          Welche dafür spezielle Ausbildung haben diejenigen Personen welche als
Entscheidungsträger für den jeweiligen Lehrausbildungsvertrag in Erscheinung treten?

9.                          Welche Voraussetzungen werden an die Personen gestellt, welche die zu vermittelnden
Kenntnisse und Fertigkeiten festlegen (§ 11b(2))

10.                   Wer legt den Inhalt der geforderten pädagogischen Begleitmaßnahmen (§ 11d(2)) fest?

11.                   Wo werden diese festgehalten?

12.                   Sind die durch die Berufsschule, land- und forstwirtschaftlichen Schulen,... zu
vermittelnden Lerninhalte den diese Entscheidungen treffenden Personenkreis bekannt?

13.                   Welche Möglichkeiten (personell + organisatorisch) werden den Direktoren zur
Verfügung gestellt um beispielsweise Schüler die nur im Bereich Werkstätte zu
beschulen sind, zu beschulen?

Zur Erläuterung:

Der Schüler hat beispielsweise 4 mal die Woche 3 Stunden Werkstätte (Dreherei).

Während der anderen Zeit sind die Werkstätten nicht besetzt.

Welche förderliche Unterstützung kann dem Schüler die restlichen 33 Stunden

angeboten werden?

Gleichzeitig sind Schüler (Verkäufer) zu beschulen die aus den mathematischen

Bereichen befreit sind. Deren notwendige Unterstützung liegt nicht im taktilen Bereich.


14.     Die geforderte integrative Berufsausbildung in den Betrieben hat in welcher Form und
in welchem Ausmaß zu erfolgen?

Da diesbezügliche Betriebe finanzielle Zuwendungen erhalten, wäre eine Förderung der
betroffenen Klienten während der gesamten Ausbildungszeit (während kein
Schulbesuch stattfindet) durch dementsprechende Trainings (z.B 2 mal wöchentlich eine
Stunde TLS-Training,...) zu empfehlen.

15.                  Wenn dies nicht der Fall ist, welche diesbezüglichen Anforderungen (hinsichtlich
Integration, Förderung) werden an die Betriebe gestellt?

16.                  Welche konkreten Ausbildungstools werden den agierenden Lehrern angeboten,
mediatorisch zu agieren ohne auch die Leistungsstandards der Ausbildung zu
vernachlässigen?

(Weinkrämpfe der S, Selbsteinsperrung der S am WC, Umgang mit Mißbrauch,....)