2318/J-BR/2005
Eingelangt am 25.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Besteuerung von Flugzeugtreibstoff
Die nach wie vor bestehende Befreiung der
Flugzeugtreibstoffe von der Mineralölsteuer hat
bekanntlich einen Lenkungseffekt in die falsche Richtung. Das betrifft sowohl
die nachteiligen
Folgen eines wegen mangelhafter Kostenwahrheit intensiven Flugverkehrs als auch
die heimische
Tourismuswirtschaft. Von den Ländern wird daher seit langem gefordert, der Bund
möge in der EU
auf
eine Beseitigung der Steuerbefreiung hinwirken.
Auch die EU-Kommission spricht sich schon längere Zeit
dafür aus, Flugkraftstoff in gleicher
Weise
wie Kraftstoff für andere Beförderungsmittel zu besteuern
So hat beispielsweise in der am 25. Juni 2002
abgehaltenen Sitzung des EU-Ausschuss des
Bundesrates der EU-Generaldirektor für europäische Verkehrspolitik François
Lamoureux
folgendes
erklärt:
„Es ist richtig, dass wir aus Luftfahrtkreisen sehr
kritisiert worden sind, dass die Kommission es
wagt,
darüber nachzudenken, dass das Kerosin eines Tages vielleicht besteuert werden
könnte. Das
traditionelle
Argument, das vorgebracht wird, ist, dass es nach den Regeln der
internationalen Zivil-
luftfahrtorganisation
keine Besteuerung von Kerosin gibt, und wir, wenn wir eine solche Besteue-
rung einführen, unsere Airlines in Schwierigkeiten bringen werden. Im
Zusammenhang mit den
Leitlinien zugunsten einer Besteuerung von Kerosin hat zunächst die Kommission
den inter-
nationalen
Zivilluftverband darum gebeten, eine Abänderung vorzunehmen. Wir haben da nicht
sehr
viele
Verbündete. Die amerikanischen Airlines haben diesbezüglich großen Druck
ausgeübt. Sie
wissen,
dass die amerikanische Regierung unter dem Einfluss der Erdöllobby
beziehungsweise der
Energielobby steht. Und für die Entwicklungsländer stellt sich das Problem, das
Sie schon ange-
sprochen
haben: Sie haben 20 bis 30 Jahre alte Flugzeuge, die sie weiter betreiben
wollen. Wir
haben
uns dieses Problem auch noch näher angesehen, und dabei habe ich festgestellt,
dass es sich
in
den Vereinigten Staaten, die ja oft als Modell betrachtet werden, so verhält,
dass, wenn Frachtgut
innerhalb
der USA befördert wird, doch eine geringfügige Steuer auf Kerosin eingehoben
wird. Wir
haben uns also überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre, für Flüge innerhalb der EU,
wo immerhin als
Ersatz
die Hochgeschwindigkeitszüge vorhanden sind - es gibt also eine Alternative -,
das Kerosin
zu
besteuern. Der Hochgeschwindigkeitszug unterliegt ja der Mehrwertsteuer. Aber
wie gesagt:
Eines
Tages werden wir einen Vorschlag in diese Richtung unterbreiten. Ganz allgemein
möchte ich
noch
Folgendes sagen: Wenn es für einen Flug innerhalb der EU keinen Konkurrenzflug
von einer
Airline
gibt, die unbesteuertes Kerosin verwenden kann, dann werden wir eine
Besteuerung
zulassen. Ich glaube, wir werden diesbezüglich ein gewisses Risiko eingehen und
die Aktien der
Luftfahrtgesellschaften
ein wenig außer Acht lassen. Nach dem Schock des 11. September war es
nicht
der günstigste Zeitpunkt, aber wir haben doch die Absicht, die Besteuerung von
Kerosin
einzuführen."
In der Anfragebeantwortung 1994/A.B.-BR/2003 vom 9.
Dezember 2003 haben Sie darauf hinge-
wiesen, dass Österreich informelle Gespräche mit anderen Mitgliedsländern der
Europäischen
Union aufgenommen habe, die ebenfalls Interesse an einer
Besteuerung des Kerosins als
Flugzeugtreibstoff
bekunden. Diese Gespräche seien jedoch noch nicht soweit gediehen, um
Informationen
darüber zu veröffentlichen.
In der Zwischenzeit
hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, wonach die Einführung
einer
Kerosinsteuer als Finanzierungsquelle für eine stärkere Entwicklungshilfe zur
Diskussion
gestellt
wird. Dieser Vorschlag wurde kürzlich auch von den EU-Finanzministern beraten.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Welches Ergebnis haben die 2003 erwähnten Gespräche mit
anderen an einer Kerosin-
besteuerung interessierten EU-Mitgliedsländern erbracht?
2.
Welche Haltung nimmt Österreich zu dem kürzlich
veröffentlichten Vorschlag der EU-
Kommission
auf Einführung einer Besteuerung von Kerosin ein?
3.
Welches Ergebnis haben die Beratungen der EU-Finanzminister
zu diesem Vorschlag erbracht?