2327/J-BR/2005

Eingelangt am 21.07.2005
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ANFRAGE

 

der Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Ansturm ausländischer Studierender an österreichischen Universitäten

 

 

In einem Interview mit „Der Standard“ am 14. Juli 2005 behaupteten Sie, dass die möglichen Auswirkungen des EuGH-Urteils seit langem mit den Rektoren diskutiert worden seien. „Es war erkennbar, dass dieses Urteil in diese Richtung geht. Es gab also genügend Vorbereitungszeit für die Universitäten“.

 

Die Österreichische Rektorenkonferenz hielt dem gegenüber in einer Aussendung vom 14. Juli 2005 fest, „dass es konkrete Gespräche über die möglichen Konsequenzen auf das EuGH-Urteil erst seit einigen Wochen gegeben hat“. Und schließlich heißt es in der Stellungnahme der ÖRK weiter: „Eine längere Vorbereitungsphase konnte es aber deshalb nicht geben, weil die Regierung nach den ersten Ankündigungen des EuGH-Generalanwaltes im Jänner 2005 eine offene Diskussion über den freien Hochschulzugang abgelehnt hat. Seriöse Auswahlverfahren, wie sie bei den Medizinischen Universitäten einzuführen sind, können allerdings nicht in wenigen Monaten ausgearbeitet werden“.

 

Laut „Der Standard“ vom 15. Juli 2005 sei das Bildungsministerium bereits seit Monaten vor dem jetzigen Chaos gewarnt worden. In einer vom Ministerium selbst in Auftrag gegebenen Studie prophezeiten die Juristen Christian Brünner und Werner Hauser die aktuelle Misere an den Universitäten und warnten vor „Hüftschüssen“ als Reaktion auf das Urteil. „Die Studienautoren halten die Lösung, die Zulassung den Unis in die Autonomie zu geben, für rechtlich und politisch höchst bedenklich.“.

Christian Brünner kritisierte im Gespräch mit „derStandard.at“ die überhastete Gesetzesnovelle und die universitären Notfallpläne und meinte, er habe „keinen Mucks mehr vom Ministerium gehört“.

 

 

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.             Zu welchem Zeitpunkt haben Sie Gespräche mit den Rektoren der österreichischen Universitäten über das bevorstehende EuGH-Urteil geführt?

 

2.             Zu welchen konkreten Ergebnissen führten diese Gespräche?

 

3.             Warum hat die Bundesregierung nach den ersten Ankündigungen des EuGH-Generalanwaltes im Jänner 2005 eine offene Diskussion über den freien Hochschulzugang abgelehnt?

 

4.             War Ihnen bekannt, dass das Bildungsministerium eine wie oben angeführte Studie in Auftrag gegeben hat?

 

5.             Wann sind Ihnen die Ergebnisse der Studie bekannt gegeben worden?

 

6.             Warum haben Sie nicht darauf gedrängt, dass sich das Bildungsministerium an die Empfehlungen der Studie zu halten habe?