2345/J-BR/2005

Eingelangt am 05.08.2005
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ANFRAGE

der Bundesräte Prutsch, Binna, Kaltenbacher

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Bundesforderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße

Verwendung

Die Förderpraxis für Schloss Herberstein, die seit Jahren heftig umstritten ist, und die
finanzielle Gebarung der Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG werden in einem
Bericht des zuständigen Landesrechnungshofes schwer kritisiert. Der Landesrechnungshof
spricht u.a. von einem unkontrollierten und unkoordinierten Fluss der Gelder.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.  Welche Fördermittel erhielten der Tier- und Naturpark Schloss Herberstein und seine
dazu gehörenden Begleiteinrichtungen (Schloss, Gärten, Gironcoli Museum etc.) seit dem
Jahr 2000 aus den Mitteln des Bundeskanzleramtes? (bitte die Summen für die Jahre 2000
- 2005 getrennt anführen)

2.              Unter welchem Titel und mit welchen Auflagen erfolgten diese Förderungen?

3.              Welche Fördermittel ergingen an die Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG?

4.              Welche Fördermittel ergingen an die Herberstein'sche Kunstsammlung Herberstein
OEG?

5.              Wurde die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder überprüft?

6.              Wenn ja, in welcher Form?

7.              Wenn nein, warum nicht?

8.              Können Sie - angesichts der Kritik des Landesrechnungshofes an der finanziellen
Gebarung des Tier- und Naturparks Schloss Herberstein - garantieren, dass die
Förderungen des Bundes ordnungsgemäß verwendet wurden?