2357/J-BR/2005
Eingelangt am
13.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds
Die Vorarlberger Arbeiterkammer hat kürzlich darauf aufmerksam gemacht,
dass die Vorarlberger
Gebietskrankenkasse derzeit wegen Insolvenz uneinbringliche Dienstgeberbeiträge
in Höhe von
rund 10 Millionen Euro verzeichnet. In den anderen Bundesländern dürften die
Verhältnisse ähnlich
sein.
Die Uneinbringlichkeit ergibt sich daraus, dass vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds
nur die
Dienstnehmerbeiträge, nicht aber die Beiträge der zahlungsunfähigen Dienstgeber
selbst über-
nommen werden. Das hat zur Folge, dass die nicht einbringlichen
Versicherungsbeiträge der
Gebietskrankenkasse
und letztlich allen Versicherten zur Last fallen. Eine Lösungsmöglichkeit
könnte
ohne großen Gesetzgebungsaufwand darin gefunden werden, dass vom Insolvenz-
Ausfallgeld-Fonds im Falle von Insolvenzen nicht nur die uneinbringlichen
Beiträge der Dienst-
nehmer, sondern auch der Dienstgeber übernommen werden.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Herrn Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende
Anfrage:
1.
Welche Gründen sind maßgeblich dafür, dass der
Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds nur ausständige
Versicherungsbeiträge der Dienstnehmer, nicht aber der Dienstgeber getragen
werden?
2.
Sind Sie bereit, eine entsprechende Gesetzesänderung zu
betreiben?
3.
Wenn Nein, warum nicht?