2357/J-BR/2005

Eingelangt am 13.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds

 

Die Vorarlberger Arbeiterkammer hat kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorarlberger
Gebietskrankenkasse derzeit wegen Insolvenz uneinbringliche Dienstgeberbeiträge in Höhe von
rund 10 Millionen Euro verzeichnet. In den anderen Bundesländern dürften die Verhältnisse ähnlich
sein. Die Uneinbringlichkeit ergibt sich daraus, dass vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds nur die
Dienstnehmerbeiträge, nicht aber die Beiträge der zahlungsunfähigen Dienstgeber selbst über-
nommen werden. Das hat zur Folge, dass die nicht einbringlichen Versicherungsbeiträge der
Gebietskrankenkasse und letztlich allen Versicherten zur Last fallen. Eine Lösungsmöglichkeit
könnte ohne großen Gesetzgebungsaufwand darin gefunden werden, dass vom Insolvenz-
Ausfallgeld-Fonds im Falle von Insolvenzen nicht nur die uneinbringlichen Beiträge der Dienst-
nehmer, sondern auch der Dienstgeber übernommen werden.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage:

1.                 Welche Gründen sind maßgeblich dafür, dass der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds nur ausständige
Versicherungsbeiträge der Dienstnehmer, nicht aber der Dienstgeber getragen werden?

2.        Sind Sie bereit, eine entsprechende Gesetzesänderung zu betreiben?

3.                 Wenn Nein, warum nicht?