2367/J-BR/2005
Eingelangt am 04.11.2005
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möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verbot des Verkaufs von Softguns an Personen unter 18 Jahren
In letzter Zeit ist vermehrt festzustellen, dass für
Gewalttaten durch Jugendliche sogenannte
Softguns verwendet werden. Diese Waffenimitate erwecken den Eindruck eines
Spielzeugs,
können
aber mit Munition in Form von Plastikkügelchen bei unsachgemäßer Handhabung
erhebliche
Verletzungen hervorrufen. So hat beispielsweise kürzlich in Feldkirch ein neun-
jähriger Schüler einem Mädchen ins Gesicht geschlossen, wobei das Geschoß ein
Auge des
Mädchens
nur knapp verfehlt hat. Abgesehen von dieser konkreten Gefährdung können
Softguns
bei Kindern und Jugendlichen zu einer über das Spielerische hinausgehenden
Gewöhnung an
Waffengebrauch
und Gewaltbereitschaft führen. Für den Erwerb von Softguns bis zu einer
bestimmten
Bewegungsenergie besteht keine Altersgrenze, der Verkauf ist auch nicht dem
Fachhandel
und einer ausreichenden Beratung vorbehalten, sondern erfolgt vielfach auf
andere
Weise.
In den Ländern gibt es als rasche Reaktion darauf Bemühungen, im Rahmen der
Zuständigkeit
für den Jugendschutz Abgabebeschränkungen festzulegen. Zweckmäßig wäre
allerdings, durch eine Änderung des Waffengesetzes eine klare und eindeutige
Regelung zu
treffen, wonach Softguns jeglicher Art von Personen unter 18 Jahren nicht
erworben oder
besessen
werden dürfen.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1.
Sind bereit, eine Änderung des Waffengesetzes zu
betreiben, wonach sogenannte Softguns
von
Personen unter 18 Jahren nicht erworben oder besessen werden dürfen?
2.
Wenn Ja, bis wann mit einer entsprechenden
Regierungsvorlage zu rechnen?
3.
Wenn Nein, warum nicht?