2367/J-BR/2005

Eingelangt am 04.11.2005
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verbot des Verkaufs von Softguns an Personen unter 18 Jahren

In letzter Zeit ist vermehrt festzustellen, dass für Gewalttaten durch Jugendliche sogenannte
Softguns verwendet werden. Diese Waffenimitate erwecken den Eindruck eines Spielzeugs,
können aber mit Munition in Form von Plastikkügelchen bei unsachgemäßer Handhabung
erhebliche Verletzungen hervorrufen. So hat beispielsweise kürzlich in Feldkirch ein neun-
jähriger Schüler einem Mädchen ins Gesicht geschlossen, wobei das Geschoß ein Auge des
Mädchens nur knapp verfehlt hat. Abgesehen von dieser konkreten Gefährdung können Softguns
bei Kindern und Jugendlichen zu einer über das Spielerische hinausgehenden Gewöhnung an
Waffengebrauch und Gewaltbereitschaft führen. Für den Erwerb von Softguns bis zu einer
bestimmten Bewegungsenergie besteht keine Altersgrenze, der Verkauf ist auch nicht dem
Fachhandel und einer ausreichenden Beratung vorbehalten, sondern erfolgt vielfach auf andere
Weise. In den Ländern gibt es als rasche Reaktion darauf Bemühungen, im Rahmen der
Zuständigkeit für den Jugendschutz Abgabebeschränkungen festzulegen. Zweckmäßig wäre
allerdings, durch eine Änderung des Waffengesetzes eine klare und eindeutige Regelung zu
treffen, wonach Softguns jeglicher Art von Personen unter 18 Jahren nicht erworben oder
besessen werden dürfen.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

1.  Sind bereit, eine Änderung des Waffengesetzes zu betreiben, wonach sogenannte Softguns
von Personen unter 18 Jahren nicht erworben oder besessen werden dürfen?

2.         Wenn Ja, bis wann mit einer entsprechenden Regierungsvorlage zu rechnen?

3.         Wenn Nein, warum nicht?