2372/J-BR/2005

Eingelangt am 01.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Wiesenegg
und GenossInnen
an Bundesminister für Finanzen
betreffend Heizkostenzuschuss

Immer mehr Menschen sind trotz Erwerbsarbeit armutsgefährdet. Viele haben keine Chance
am Arbeitsmarkt, besonders Frauen leben aufgrund fehlender eigenständiger
Existenzsicherung unter der Armutsgrenze. Wegen mangelnder Mindeststandards reichen
soziale Leistungen, wie Kinderbetreuungs- oder Arbeitslosengeld nicht für das Notwendigste.

So sieht die sozialpolitische Bilanz dieser Regierung Schüssel aus.

Vor diesem Hintergrund stehen wir mitten in einer Heizperiode, die durch besonders hohe
Preissteigerungen gekennzeichnet ist.

Kostete Heizöl im September 2003 noch 0,383 Euro/Liter (2.000 Liter), waren es im
September 2004 bereits 0,512 Euro/Liter und im Juli 2005 0,665 Euro/Liter (ebenfalls für
2.000 Liter). Das bedeutet für einen Haushalt (Einfamilienhaus), der durchschnittlich
2.000 Liter in der Heizsaison verbraucht, finanzielle Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr
von 306 Euro - gegenüber 2003 sogar von 564 Euro!

Die Belastungspolitik dieser Regierung hat mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 auch die
Einführung einer Kohleabgabe gebracht. Diese bedeutet pro Kilogramm Koks oder Kohle
zusätzlich zu den Preissteigerungen einen finanziellen Mehraufwand von 0,05 Euro.
Vergleicht man die Einlagerungspreise von Koks, so zeigt sich, dass 2003 für 1.000 kg Koks
320 Euro zu bezahlen waren und heuer 498 Euro. Das bedeutet für Personen, die mit Koks
heizen - und das sind im Regelfall nicht die begütertsten Mitmenschen - eine zusätzliche
Belastung von 178 Euro (inklusive 50 Euro ! Kohleabgabe für den Finanzminister) bei
einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.000 kg Koks je Heizsaison.

Trotz mehrmaliger Aufforderung hat es diese Regierung nicht für notwendig erachtet, einen
bundesweit einheitlichen Heizkostenzuschuss zu gewähren. Auf eine diesbezügliche Anfrage
in der Bundesratsfragestunde am 13. Oktober hat Herr Staatssekretär Dolinschek erklärt,
dass jene Mittel, die der Bund für die Länder als Heizkostenzuschüsse zur Verfügung gestellt
hat, von den Ländern nicht ausgenutzt worden waren.

Auf eine diesbezügliche Anfrage an die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz hat diese sehr unbefriedigend geantwortet, dass es sich
ihrer Kenntnis entziehe, welche Bundesländer diese Mittel in welchem Ausmaß ausgeschöpft
haben und auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen verwiesen.


Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie hoch waren die von der Bundesregierung den Ländern zur Verfügung gestellten
Mittel in den Jahren 2000 bis 2005?

2.              Wie wurden die Bundesländer über die zur Verfügung gestellten Mittel informiert?

3.              Welche Bundesländer haben die Mittel in den jeweiligen Jahren nicht ausgeschöpft?

4.              Wie hoch war die Ausnutzung in den jeweiligen Jahren tatsächlich?

5.              Welche Beträge wurden in den Jahren 2000 - 2005 an die einzelnen Bundesländer
überweisen bzw.  von den Bundesländern nicht abgeholt? (Aufschlüsselung nach
Bundesländer)