2374/J-BR/2005

Eingelangt am 09.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Wiesenegg

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Kostenrefundierung für Personalaufwand der Exekutive im Rahmen der

Hochzeit Feldbusch/Pooth II

Aus der Anfragebeantwortung zur ersten Anfrage zu diesem Thema kann keine
Kostenklarheit erkannt werden, da die genannten 41 Exekutivbeamten für drei
Veranstaltungen gleichzeitig im Dienst waren.

Darüber hinaus wurde von der Bundesministerin für Inneres bekannt gegeben, dass
der vorgeschriebene Betrag (Überwachungsgebühren in der Höhe von 1.017,- Euro
bisher noch nicht überwiesen wurde. Aus den genannten Gründen ist eine weitere
Anfrage notwendig.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele von den genannten 258 Dienststunden (davon 20 Überstunden) sind in
Rahmen des Einsatzes betreffend die genannte Hochzeit angefallen bzw. sind
dieser Veranstaltung zuzurechnen?


2.             Wann wurde der Bescheid des Verkehrsamtes Wien zugestellt?

3.             Welche Zahlungsfrist hat der Bescheid beinhaltet?
Wann ist also diese Frist abgelaufen?

4.             Erfolgte bisher eine Zahlung? Wenn ja, wann?

5.             Wenn nein, was wird von Seiten des Bundesministeriums unternommen, um die
ausstehende Gebühr einzutreiben?

6.             Wie setzt sich der vorgeschriebene Betrag an Überwachungsgebühren in der
Höhe von 1.017,- Euro zusammen?

Wie wurde diese Summe konkret berechnet?

7.             Wie wird die Berechnung für die Kosten bei besonderer Überwachung bei
Organisationen wie Vereinen und Gemeinden vorgenommen?

8.             Wie werden diese Kosten verrechnet?

9.             Welche Fristen werden dabei für die Zahlung in der Verwaltungspraxis gesetzt?