2374/J-BR/2005
Eingelangt am 09.12.2005
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Wiesenegg
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Kostenrefundierung für Personalaufwand der Exekutive im Rahmen der
Hochzeit Feldbusch/Pooth II
Aus der Anfragebeantwortung zur ersten Anfrage zu diesem
Thema kann keine
Kostenklarheit
erkannt werden, da die genannten 41 Exekutivbeamten für drei
Veranstaltungen gleichzeitig im Dienst waren.
Darüber hinaus wurde von der Bundesministerin für
Inneres bekannt gegeben, dass
der vorgeschriebene Betrag (Überwachungsgebühren in der Höhe von 1.017,- Euro
bisher noch nicht
überwiesen wurde. Aus den genannten Gründen ist eine weitere
Anfrage notwendig.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele von den genannten 258
Dienststunden (davon 20 Überstunden) sind in
Rahmen des Einsatzes betreffend die genannte Hochzeit angefallen bzw. sind
dieser Veranstaltung zuzurechnen?
2.
Wann
wurde der Bescheid des Verkehrsamtes Wien zugestellt?
3.
Welche Zahlungsfrist hat der Bescheid beinhaltet?
Wann ist also diese
Frist abgelaufen?
4.
Erfolgte
bisher eine Zahlung? Wenn ja, wann?
5.
Wenn nein, was wird von Seiten des Bundesministeriums
unternommen, um die
ausstehende Gebühr
einzutreiben?
6.
Wie setzt sich der vorgeschriebene Betrag an
Überwachungsgebühren in der
Höhe von 1.017,- Euro
zusammen?
Wie wurde diese Summe konkret berechnet?
7.
Wie wird die Berechnung für die Kosten bei besonderer
Überwachung bei
Organisationen wie
Vereinen und Gemeinden vorgenommen?
8.
Wie
werden diese Kosten verrechnet?
9.
Welche Fristen werden dabei für die Zahlung in der
Verwaltungspraxis gesetzt?