2376/J-BR/2005

Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Überstellung von Hubschraubern

Auf Grund der vorliegenden Wetterprognosen (ein Meter Neuschnee, Windspitzen bis zu 140
km/h, Lawinengefahr der Stufe 4) hat das Land Vorarlberg am 15. Dezember 2005 um die
vorsorgliche Überstellung eines Hubschraubers gebeten. Damit sollte die Voraussetzung dafür
geschaffen werden, im Katastrophenfall unverzüglich einen Rettungshubschrauber einsetzen zu
können.

Der Hubschrauber konnte allerdings nicht sofort nach Vorarlberg überstellt werden. Die
Verzögerung wurde damit begründet, dass wegen der Witterungsverhältnisse ein Flug über den
Arlberg zu gefährlich gewesen wäre und für die Ausweichroute über München Genehmigungen
einzuholen sind, die einen gewissen Zeitaufwand erfordern.

In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass nach dem Abkommen zwischen der
Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Katastrophen oder schweren Unglücksfällen jeder Vertragsstaat unter anderem gestattet, dass im
Rahmen von Hilfeleistungen Luftfahrzeuge sein Staatsgebiet überfliegen. Offenbar ist die
Vorsorge für Hilfeleistungen von dieser Bestimmung nicht erfasst.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1.                Welche Genehmigungen wären für eine Hubschrauberüberstellung über deutsches
Staatsgebiet einzuholen gewesen?

2.       Trifft es zu, dass das Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder
schweren Unglücksfällen in einem solchen Fall vorbeugender Überstellung keine
Anwendung finden kann?

3.       Werden Sie gegebenenfalls darauf hinwirken, dass das Abkommen entsprechend angepasst
wird?