2376/J-BR/2005
Eingelangt am 21.12.2005
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möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend
Überstellung von Hubschraubern
Auf
Grund der vorliegenden Wetterprognosen (ein Meter Neuschnee, Windspitzen bis zu
140
km/h, Lawinengefahr der Stufe 4) hat das Land Vorarlberg am 15. Dezember 2005
um die
vorsorgliche Überstellung eines
Hubschraubers gebeten. Damit sollte die Voraussetzung dafür
geschaffen werden, im Katastrophenfall unverzüglich einen Rettungshubschrauber
einsetzen zu
können.
Der
Hubschrauber konnte allerdings nicht sofort nach Vorarlberg überstellt werden.
Die
Verzögerung wurde damit begründet, dass
wegen der Witterungsverhältnisse ein Flug über den
Arlberg zu gefährlich gewesen wäre und für die Ausweichroute über München Genehmigungen
einzuholen sind, die einen gewissen Zeitaufwand erfordern.
In
diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass nach dem Abkommen zwischen
der
Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Katastrophen oder schweren Unglücksfällen jeder Vertragsstaat unter anderem
gestattet, dass im
Rahmen von Hilfeleistungen Luftfahrzeuge sein Staatsgebiet überfliegen.
Offenbar ist die
Vorsorge für Hilfeleistungen von dieser
Bestimmung nicht erfasst.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Herrn Bundesminister für
Landesverteidigung
folgende
Anfrage:
1.
Welche Genehmigungen wären für eine
Hubschrauberüberstellung über deutsches
Staatsgebiet einzuholen gewesen?
2.
Trifft es zu, dass das Abkommen über die gegenseitige
Hilfeleistung bei Katastrophen oder
schweren
Unglücksfällen in einem solchen Fall vorbeugender Überstellung keine
Anwendung finden kann?
3.
Werden Sie gegebenenfalls darauf hinwirken, dass das
Abkommen entsprechend angepasst
wird?