2377/J-BR/2006
Eingelangt am 25.01.2006
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möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zahl der Lehrerdienstposten
Die Landeshauptleutekonferenz hat mit Beschluss vom 4.
November 2005 die Bundesministerin
für Bildung,
Wissenschaft und Kultur sowie den Bundesminister für Finanzen ersucht,
1.
für
die tatsächliche Anzahl ausländischer Schüler nicht deutscher Muttersprache die
entsprechende Anzahl an Lehrerdienstposten
allen Bundesländern zusätzlich zu den FAG-
Abgeltungen zur Verfügung zu stellen.
2.
den
tatsächlichen Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der
Gesamtschülerzahl für die Berechnung der den
Ländern zur Verfügung zu stellenden
Dienstposten an Sonderpädagogen heranzuziehen.
In einem an die Parlamentsdirektion gerichteten
Schreiben vom 12. Januar 2006 hat das Amt der
Vorarlberger
Landesregierung dieses Anliegen wie folgt konkretisiert:
„Das
2. Schulrechtspaket 2005 sieht vor, dass für Schüler der Vorschulstufe und der
ersten vier
Schulstufen, die wegen mangelnder Kenntnis
der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler
aufgenommen wurden, ab einer Schülerzahl von acht Schülern Sprachförderkurse
eingerichtet
werden können. Hiefür stellt der Bund elf Lehrer-Wochenstunden pro Gruppe zur
Verfügung.
Bundesweit sollen hiefür 300 zusätzliche Planstellen eingesetzt werden.
In Vorarlberg sind im laufenden Schuljahr 2005/2006 in
der Vorschulstufe und in den ersten vier
Schulstufen 528 Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als
außerordentliche
Schüler
aufgenommen. Die Umsetzung der Sprachfördermaßnahmen erfordert bei einer
angenommenen durchschnittlichen Gruppengröße von zehn Schülern einen Bedarf von
jedenfalls 25
Planstellen. Dieser Aufwand ist vom Bund zu tragen. Auf Grund des
überdurchschnittlichen Anteils an Kindern mit nicht deutscher Muttersprache in
Vorarlberg, aus
dem eine höhere Anzahl an außerordentlichen
Schülern resultiert, folgt, dass bei der Zuteilung
der vom Bund zugesagten zusätzlichen Lehrerdienstposten Vorarlberg
überdurchschnittlich zu
beteilen ist.
Außerdem ergibt sich aus dem vorher Gesagten, dass die
300 Dienstposten bundesweit nicht
ausreichend sind, um
die richtigen Vorgaben der frühen Sprachförderung voll umzusetzen.
Neben der frühen Sprachförderung gibt es auch in anderen
Themenfeldern Handlungsbedarf, der
auch durch die
jüngsten Beschlüsse der Landeshauptleute-Konferenz thematisiert wurde. Dabei
handelt es sich um die Bereiche
Sonderpädagogik und Schülertagesbetreuung. Außerdem stellen
Verhaltensauffälligkeiten und zunehmende Gewaltbereitschaft Probleme
dar, die ebenfalls nur
mit gezieltem Einsatz zusätzlicher Ressourcen einer Lösung zugeführt werden
können.
Integration von Schülern mit Behinderung
Bei
Kindern, die infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht
ohne
sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermögen, hat der Bezirksschulrat
den
sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF)
festzustellen. Diese Feststellung hat zur Folge, dass es
früher zu Klassenteilungen kommt (mindestens Doppelzählung der Kinder
mit SPF), mehr
Klassen geführt werden und ein zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht. In den
letzten Jahren wurde
der Ausbau der Integration verstärkt. Damit gibt es auch an Hauptschulen
zahlreiche
Integrationsgruppen, was zu einer nicht
unwesentlichen Steigerung des Planstellenbedarfs führte.
Der
Anteil der Schüler, für die ein SPF festgestellt wurde, beträgt in Vorarlberg
derzeit 4,08 %.
Der Bund geht bei den Stellenplanrichtlinien aber seit ca. 10 Jahren
unverändert davon aus, dass
nur 2,7 % aller Schüler einen SPF haben.
Der
sonderpädagogische Förderbedarf wurde zwar - im damals aktuellen Ausmaß - in
die
Maßzahlen der Bund-Ländervereinbarung
eingerechnet, durch den stetig zunehmenden Anteil an
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht aber in der Praxis
eine erhebliche
Differenz. Diese Differenz entspricht in
Vorarlberg über 60 Dienstposten, die vom Bund nicht
bezahlt werden und daher derzeit vom Land Vorarlberg getragen werden
müssen.
Schülertagesbetreuung
Im
1. Schulrechtspaket 2005 wurde eine Schülertagesbetreuung ab 1.9.2006
verpflichtend
eingeführt, wobei pro 15 Kinder eine Gruppe zu bilden ist. Derzeit ist nicht
abschätzbar, wie
viele Kinder diese Betreuung in Anspruch nehmen bzw. wie viele Gruppen zu
bilden sein
werden. Der Bund stellt pro Gruppe fünf zu
bezahlende Lehrer-Wochenstunden zur Verfügung.
Damit kann aber nur das individuelle und gegenstandsbezogene Lernen, nicht aber
die Mittags-
und Freizeitbetreuung abgedeckt werden.
Für den nicht abdeckbaren Teil der Betreuung sowie für
die gesamte Betreuung von Gruppen mit
weniger als 15
Schülern werden dem Land und den Gemeinden / Schulerhaltern erhebliche
finanzielle Aufwendungen entstehen; wobei davon auszugehen ist, dass das
Betreuungsangebot
in den kommenden Jahren immer mehr in Anspruch genommen werden wird.
Verhaltensauffälligkeiten und zunehmende Gewaltbereitschaft
Verhaltensauffälligkeiten und zunehmende
Gewaltbereitschaft von Schülern nehmen immer mehr
zu. Dies erfordert
mehr Flexibilität, auch in der Klassen- und Gruppengröße und damit auch
ständig mehr Lehrerressourcen. In den Planstellenvorgaben des Bundes wird dem
nicht
Rechnung getragen, wodurch den Ländern immer höhere Kosten erwachsen."
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Herrn Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
In welcher Weise werden Sie den im Beschluss der
Landeshauptleutekonferenz vom
4. November 2005
dargelegten Anliegen der Länder entsprechen?