2377/J-BR/2006

Eingelangt am 25.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zahl der Lehrerdienstposten

Die Landeshauptleutekonferenz hat mit Beschluss vom 4. November 2005 die Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den Bundesminister für Finanzen ersucht,

1.         für die tatsächliche Anzahl ausländischer Schüler nicht deutscher Muttersprache die
entsprechende Anzahl an Lehrerdienstposten allen Bundesländern zusätzlich zu den FAG-
Abgeltungen zur Verfügung zu stellen.

2.    den tatsächlichen Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der
Gesamtschülerzahl für die Berechnung der den Ländern zur Verfügung zu stellenden
Dienstposten an Sonderpädagogen heranzuziehen.

In einem an die Parlamentsdirektion gerichteten Schreiben vom 12. Januar 2006 hat das Amt der
Vorarlberger Landesregierung dieses Anliegen wie folgt konkretisiert:

„Das 2. Schulrechtspaket 2005 sieht vor, dass für Schüler der Vorschulstufe und der ersten vier
Schulstufen, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler
aufgenommen wurden, ab einer Schülerzahl von acht Schülern Sprachförderkurse eingerichtet
werden können. Hiefür stellt der Bund elf Lehrer-Wochenstunden pro Gruppe zur Verfügung.
Bundesweit sollen hiefür 300 zusätzliche Planstellen eingesetzt werden.

In Vorarlberg sind im laufenden Schuljahr 2005/2006 in der Vorschulstufe und in den ersten vier
Schulstufen 528 Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche
Schüler aufgenommen. Die Umsetzung der Sprachfördermaßnahmen erfordert bei einer
angenommenen durchschnittlichen Gruppengröße von zehn Schülern einen Bedarf von
jedenfalls 25 Planstellen. Dieser Aufwand ist vom Bund zu tragen. Auf Grund des
überdurchschnittlichen Anteils an Kindern mit nicht deutscher Muttersprache in Vorarlberg, aus
dem eine höhere Anzahl an außerordentlichen Schülern resultiert, folgt, dass bei der Zuteilung
der vom Bund zugesagten zusätzlichen Lehrerdienstposten Vorarlberg überdurchschnittlich zu
beteilen ist.

Außerdem ergibt sich aus dem vorher Gesagten, dass die 300 Dienstposten bundesweit nicht
ausreichend sind, um die richtigen Vorgaben der frühen Sprachförderung voll umzusetzen.

Neben der frühen Sprachförderung gibt es auch in anderen Themenfeldern Handlungsbedarf, der
auch durch die jüngsten Beschlüsse der Landeshauptleute-Konferenz thematisiert wurde. Dabei
handelt es sich um die Bereiche Sonderpädagogik und Schülertagesbetreuung. Außerdem stellen
Verhaltensauffälligkeiten und zunehmende Gewaltbereitschaft Probleme dar, die ebenfalls nur
mit gezieltem Einsatz zusätzlicher Ressourcen einer Lösung zugeführt werden können.


Integration von Schülern mit Behinderung

Bei Kindern, die infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht ohne
sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermögen, hat der Bezirksschulrat den
sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) festzustellen. Diese Feststellung hat zur Folge, dass es
früher zu Klassenteilungen kommt (mindestens Doppelzählung der Kinder mit SPF), mehr
Klassen geführt werden und ein zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht. In den letzten Jahren wurde
der Ausbau der Integration verstärkt. Damit gibt es auch an Hauptschulen zahlreiche
Integrationsgruppen, was zu einer nicht unwesentlichen Steigerung des Planstellenbedarfs führte.

Der Anteil der Schüler, für die ein SPF festgestellt wurde, beträgt in Vorarlberg derzeit 4,08 %.
Der Bund geht bei den Stellenplanrichtlinien aber seit ca. 10 Jahren unverändert davon aus, dass
nur 2,7 % aller Schüler einen SPF haben.

Der sonderpädagogische Förderbedarf wurde zwar - im damals aktuellen Ausmaß - in die
Maßzahlen der Bund-Ländervereinbarung eingerechnet, durch den stetig zunehmenden Anteil an
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht aber in der Praxis eine erhebliche
Differenz. Diese Differenz entspricht in Vorarlberg über 60 Dienstposten, die vom Bund nicht
bezahlt werden und daher derzeit vom Land Vorarlberg getragen werden müssen.

Schülertagesbetreuung

Im 1. Schulrechtspaket 2005 wurde eine Schülertagesbetreuung ab 1.9.2006 verpflichtend
eingeführt, wobei pro 15 Kinder eine Gruppe zu bilden ist. Derzeit ist nicht abschätzbar, wie
viele Kinder diese Betreuung in Anspruch nehmen bzw. wie viele Gruppen zu bilden sein
werden. Der Bund stellt pro Gruppe fünf zu bezahlende Lehrer-Wochenstunden zur Verfügung.
Damit kann aber nur das individuelle und gegenstandsbezogene Lernen, nicht aber die Mittags-
und Freizeitbetreuung abgedeckt werden.

Für den nicht abdeckbaren Teil der Betreuung sowie für die gesamte Betreuung von Gruppen mit
weniger als 15 Schülern werden dem Land und den Gemeinden / Schulerhaltern erhebliche
finanzielle Aufwendungen entstehen; wobei davon auszugehen ist, dass das Betreuungsangebot
in den kommenden Jahren immer mehr in Anspruch genommen werden wird.

Verhaltensauffälligkeiten und zunehmende Gewaltbereitschaft

Verhaltensauffälligkeiten und zunehmende Gewaltbereitschaft von Schülern nehmen immer mehr
zu. Dies erfordert mehr Flexibilität, auch in der Klassen- und Gruppengröße und damit auch
ständig mehr Lehrerressourcen. In den Planstellenvorgaben des Bundes wird dem nicht
Rechnung getragen, wodurch den Ländern immer höhere Kosten erwachsen."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

In welcher Weise werden Sie den im Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom
4. November 2005 dargelegten Anliegen der Länder entsprechen?