2381/J-BR/2006
Eingelangt am 09.02.2006
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Edgar Mayer, Jürgen Weiss und Christine
Fröhlich
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Hochwasserschäden 2005 in Vorarlberg:
Eintragungsgebühr für Ersatzobjekte und
Grunderwerbsteuer für den Mehrwert- bei
Absiedlungen aus der
Parzelle Schildried- in Göfis.
Nach
den verheerenden Folgen des Hochwasser im August 2005 in Vorarlberg
wurden von den verantwortlichen Fachleuten
des Landeswasserbauamtes die
Empfehlung ausgesprochen, die binnen weniger Jahre bereits zum dritten
Mal
betroffene Bevölkerung- aus der direkt am
Illfluss liegenden Parzelle Schildried im
Gemeindegebiet von Göfis- abzusiedeln. Das Land Vorarlberg konnte dabei
in
langwierigen Verhandlungen erreichen, dass sich die Betroffenen mit einem
großzügigen Ablöseangebot einverstanden erklärt und sich Ersatzobjekte
angeschafft haben. Dabei haben sich nachträglich folgende Probleme ergeben:
• Für die
Pfandrechtseintragung zur Besicherung von Darlehen gibt es in
solchen Fällen zwar
eine Befreiung von den Gerichtsgebühren ( BGBl Nr.
113/2005), nicht jedoch von der Grundbuchseintragungsgebühr bei
hochwasserbedingten Aussiedlungsmaßnahmen
für die Einverleibung des
Eigentumsrechtes am Ersatzobjekt im
Grundbuch.
• Übersteigt der Wert des Ersatzobjektes den Wert des
abgelösten Objektes, so
ist für die Differenz ebenfalls Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Problematisch
ist dabei aber der Umstand, dass der Erwerb dieser Ersatzobjekte nur durch
massive Unterstützung mit Spendengeldern möglich war. Für die Betroffenen
würde somit die Entrichtung der
Grunderwerbsteuer für die erwähnte Differenz
eine zusätzliche Härte darstellen.
Offensichtlich wurden derartige Befreiungen und
Erleichterungen für die Betroffenen
auch von Vizekanzler
Hubert Gorbach in Aussicht gestellt.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Herrn Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1) Sind gesetzliche
Möglichkeiten vorhanden, den Hochwasseropfern eine
Befreiung
von der Grundbuchseintragungsgebühr und von der Grundsteuer
für den Mehrwert des
Ersatzobjektes zu gewähren?
2) Ist eine derartige Lösung auch
rückwirkend möglich?
3)
Wenn es keine gesetzlichen Möglichkeiten gibt, werden
Sie derartige
Voraussetzungen betreiben?
4)
Für den Fall, dass das Land Vorarlberg im Sinne der
betroffenen Menschen
bei der Finanzierung der Gebühren und
Steuern unbürokratisch in Vorlage
tritt,
wird dann eine Rückvergütung an das Land Vorarlberg erfolgen?