2381/J-BR/2006

Eingelangt am 09.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Edgar Mayer, Jürgen Weiss und Christine Fröhlich
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Hochwasserschäden 2005 in Vorarlberg:

Eintragungsgebühr für Ersatzobjekte und Grunderwerbsteuer für den Mehrwert- bei
Absiedlungen aus der Parzelle Schildried- in Göfis.

Nach den verheerenden Folgen des Hochwasser im August 2005 in Vorarlberg
wurden von den verantwortlichen Fachleuten des Landeswasserbauamtes die
Empfehlung ausgesprochen, die binnen weniger Jahre bereits zum dritten Mal
betroffene Bevölkerung- aus der direkt am Illfluss liegenden Parzelle Schildried im
Gemeindegebiet von Göfis- abzusiedeln. Das Land Vorarlberg konnte dabei in
langwierigen Verhandlungen erreichen, dass sich die Betroffenen mit einem
großzügigen Ablöseangebot einverstanden erklärt und sich Ersatzobjekte
angeschafft haben. Dabei haben sich nachträglich folgende Probleme ergeben:

• Für die Pfandrechtseintragung zur Besicherung von Darlehen gibt es in
solchen Fällen zwar eine Befreiung von den Gerichtsgebühren ( BGBl Nr.
113/2005), nicht jedoch von der Grundbuchseintragungsgebühr bei
hochwasserbedingten Aussiedlungsmaßnahmen für die Einverleibung des
Eigentumsrechtes am Ersatzobjekt im Grundbuch.

   Übersteigt der Wert des Ersatzobjektes den Wert des abgelösten Objektes, so
ist für die Differenz ebenfalls Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Problematisch
ist dabei aber der Umstand, dass der Erwerb dieser Ersatzobjekte nur durch
massive Unterstützung mit Spendengeldern möglich war. Für die Betroffenen
würde somit die Entrichtung der Grunderwerbsteuer für die erwähnte Differenz
eine zusätzliche Härte darstellen.

Offensichtlich wurden derartige Befreiungen und Erleichterungen für die Betroffenen
auch von Vizekanzler Hubert Gorbach in Aussicht gestellt.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für
Finanzen folgende

Anfrage:

1) Sind gesetzliche Möglichkeiten vorhanden, den Hochwasseropfern eine
Befreiung von der Grundbuchseintragungsgebühr und von der Grundsteuer
für den Mehrwert des Ersatzobjektes zu gewähren?

2)     Ist eine derartige Lösung auch rückwirkend möglich?

3)     Wenn es keine gesetzlichen Möglichkeiten gibt, werden Sie derartige
 
Voraussetzungen betreiben?

4)     Für den Fall, dass das Land Vorarlberg im Sinne der betroffenen Menschen
 
bei der Finanzierung der Gebühren und Steuern unbürokratisch in Vorlage
 tritt, wird dann eine Rückvergütung an das Land Vorarlberg erfolgen?