2387/J-BR/2006

Eingelangt am 09.02.2006
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Anfrage

der Bundesräte Schimböck

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Bildungssparen"

Die Adaptierung des Einkommenssteuerrechtes im Rahmen der Ausweitung des Bausparens
für ein sogenanntes "Bildungssparen" sieht bei vorzeitiger widmungsgemäßer
Inanspruchnahme des angesparten Betrages vor, dass es zu keiner Rückzahlung der
staatlichen Prämie kommt. Bei vielen Konsumenten entstand durch die massive Bewerbung
des Bauspar-Bildungssparens - das de facto zu einer nicht zu akzeptierenden zunehmenden
Verlagerung von Aus- und Fortbildungkosten vom Staat zu den Bürgern führt - der Eindruck,
dass die steuerrechtlichen Vorteile wie im Umfeld des "klassischen" Bausparens im vollen
Umfang gegeben sind. Reicht die angesparte Summe nicht aus und werden Aus- und
Fortbildungskosten mit einem Bauspardarlehen finanziert, kann die über Jahre laufende
Rückzahlung allerdings nicht wie bei der Verwendung eines Bauspardarlehens für die
Wohnraumbeschaffung steuermindernd geltend gemacht werden. Häufig wird bei der
Absolvierung einer Aus- und Fortbildung eine berufliche Qualifikation angestrebt.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.        Wie begründen Sie die unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung der Abstattung
eines Bauspardarlehens, das für die Kosten der Aus- und Fortbildung verwendet wird
und eines Bauspardarlehens für die Wohnraumbeschaffung?


2.                                      Haben Sie vor, die steuerliche Begünstigung für die Abstattung von Darlehen für die
Kosten der Aus- und Fortbildung analog der Wohnraumbeschaffung anzupassen?

3.                                      Wenn ja, in welchem Zeitraum ist eine solche Initiative Ihrerseits zu erwarten?