2387/J-BR/2006
Eingelangt am
09.02.2006
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Schimböck
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Bildungssparen"
Die
Adaptierung des Einkommenssteuerrechtes im Rahmen der Ausweitung des Bausparens
für ein sogenanntes
"Bildungssparen" sieht bei vorzeitiger widmungsgemäßer
Inanspruchnahme des angesparten Betrages vor, dass es zu keiner
Rückzahlung der
staatlichen Prämie kommt. Bei vielen Konsumenten entstand durch die massive
Bewerbung
des Bauspar-Bildungssparens - das de facto zu einer nicht zu akzeptierenden
zunehmenden
Verlagerung von Aus- und Fortbildungkosten
vom Staat zu den Bürgern führt - der Eindruck,
dass die steuerrechtlichen Vorteile wie im Umfeld des
"klassischen" Bausparens im vollen
Umfang gegeben sind. Reicht die angesparte Summe nicht aus und werden Aus- und
Fortbildungskosten mit einem Bauspardarlehen finanziert, kann die über Jahre
laufende
Rückzahlung allerdings nicht wie bei der Verwendung eines Bauspardarlehens für
die
Wohnraumbeschaffung steuermindernd geltend gemacht werden. Häufig wird bei der
Absolvierung einer Aus- und Fortbildung eine berufliche Qualifikation
angestrebt.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Wie begründen Sie die
unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung der Abstattung
eines Bauspardarlehens, das für die Kosten
der Aus- und Fortbildung verwendet wird
und eines Bauspardarlehens für die Wohnraumbeschaffung?
2.
Haben Sie vor, die steuerliche Begünstigung für die
Abstattung von Darlehen für die
Kosten der Aus- und
Fortbildung analog der Wohnraumbeschaffung anzupassen?
3.
Wenn
ja, in welchem Zeitraum ist eine solche Initiative Ihrerseits zu erwarten?