2388/J-BR/2006
Eingelangt am 15.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Zulassungsschein - Ausstellung im Scheckkartenformat
Der unterzeichnete Bundesrat hat seit Jahren die
Ausstellung des Führerscheins im
Scheckkartenformat
vorangetrieben. Dieses Vorhaben konnte jetzt umgesetzt
werden, obwohl jahrelang Argumente erfunden
wurden, warum eine Ausstellung des
Führerscheins im Scheckkartenformat unmöglich sei.
§
41 des Kraftfahrgesetzes behandelt den so genannten Zulassungsschein und
räumt dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine
Verordnungsermächtigung ein, wie der
Zulassungsschein insbesondere hinsichtlich
Form, Farbe, etc., auszusehen hat. Der geltende Zulassungsschein besteht aus
vier
Doppelseiten mit einer Reihe von Informationen, die für die
Identifizierung des KFZ
nicht wirklich erforderlich sind.
Nachdem das Projekt Führerschein in Scheckkartenformat
nun umgesetzt ist, wird
der anfragestellende
Bundesrat nunmehr das Projekt Zulassungsschein in
Scheckkartenformat starten, um den
Bürgerinnen eine nutzerfreundliche Form des
Zulassungsscheines zu ermöglichen.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den
Bundesminister für Verkehr,
Innovation und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Gibt es im hochlöblichen Verkehrsministerium
bereits Projekte über die
Ausstellung des Zulassungsscheines im Scheckkartenformat?
Wenn
ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
2.
Welche europarechtlichen Rahmenbedingungen bestehen für
Zulassungsscheine?
3.
Welche Form sehen diese europarechtlichen
Rahmenbedingungen für
Zulassungsscheine
vor?
4.
Wie sehen die Zulassungsscheine in den 24 anderen
Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union
aus (aufgegliedert nach Mitgliedsstaat)?
5.
Welche Zulassungsscheine sind sonst international für
KFZ vorgesehen (z.B.
USA, Kanada)?
6.
Wann können die österreichischen BürgerInnen mit einer
kundenfreundlichen
Ausstellung des
Zulassungsscheines rechnen?