2389/J-BR/2006
Eingelangt am 03.03.2006
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Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend ausreichende Dotierung der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
Die
Aufgaben der als Begleitmaßnahme zum Gewaltschutzgesetz in allen Bundesländern
einge-
richteten Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie werden in Vorarlberg
vom Institut für
Sozialdienste wahrgenommen. Der Vorarlberger Landtag ist mit Entschließung vom
1. Februar
2006 dafür eingetreten, beim
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie beim Bundes-
ministerium für Inneres eine Erhöhung der finanziellen Mittel zu
betreiben, um die notwendige
Aufstockung der personellen Ressourcen zu
ermöglichen. Für die vier Bezirke des Landes stehen
derzeit nämlich unverändert nur drei Mitarbeiterinnen zur Verfügung, obwohl
seit der Eröffnung
im September 1999 die Inanspruchnahme der Interventionsstelle stark angestiegen
ist. Von 2002
bis 2004 sind die Fallzahlen um 38 % angestiegen, während die
finanziellen Ressourcen
stagnieren. Das führt dazu, dass im Rahmen des Beratungsangebotes Prioritäten
gesetzt werden
müssen und sich damit die Interventionsstelle von einem niederschwelligen zu
einem hoch-
schwelligen Angebot verändert würde, obwohl des wichtig wäre, dass alle Opfer
familiärer oder
häuslicher Gewalt ohne Einschränkungen beraten werden können. Die Vorarlberger
Inter-
ventionsstelle ist die einzige in
Österreich, bei der das Beratungsstundenkontingent seit der Eröff-
nung nur unwesentlich (um sieben Wochenstunden) erhöht wurde.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1.
Wie haben sich die finanziellen Beiträge an die
Interventionsstelle Vorarlberg seit der
Eröffnung im Jahre
1999 entwickelt?
2.
Sind Sie bereit, die finanziellen Beiträge an die
Interventionsstelle Vorarlberg so zu erhöhen,
damit zumindest für
jeden der vier Bezirke eine Beraterin zur Verfügung steht?