2395/J-BR/2006
Eingelangt am 10.03.2006
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möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen
Weiss, Edgar Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend
Alkoholgrenze bei Bootsführern auf dem Bodensee
Mit der am 30. November 2001 im Bundesgesetzblatt unter
der Nummer II /419 kundgemachten
Änderung
der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 für
Bootsführer auf dem Bodensee ein ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration
geltendes Fahrver-
bot eingeführt. Mit einer Änderung des Schifffahrtsgesetzes, BGBl I Nr. 102/2003, wurde in
weiterer Folge eine Rechtsgrundlage für die Vollziehbarkeit dieser Bestimmung
geschaffen.
Hinsichtlich der damals geforderten Anpassung der Promillegrenze an die im
Straßenverkehr
geltenden 0,5 Promille wurde darauf hingewiesen, dass dafür eine entsprechende
Einigung mit
den anderen Anrainerstaaten notwendig sei. Für den Bereich der österreichischen
Gewässer
wurde inzwischen mit der Schifffahrtsrechtsnovelle 2005, BGBl I Nr. 41/2005, die Promille-
grenze entsprechend gesenkt, für den Bodensee ist eine entsprechende Änderung
der Bodensee-
Schifffahrts-Ordnung noch ausständig.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn
Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
1.
Was haben Sie in der Zwischenzeit unternommen, um das
Einvernehmen mit der Bundes-
republik
Deutschland und der Schweiz für eine Herabsetzung der Promillegrenze
herzustellen?
2.
Aus welchen Gründen kam es allenfalls zu keinem solchen
Einvernehmen?
3.
Wann wird es im Falle eines Einvernehmens zu einer
entsprechenden Änderung der
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
kommen?
4.
Bestehen Richtlinien der EU hinsichtlich der
höchstzulässigen Alkoholgrenze für
Bootsführer?