2397/J-BR/2006
Eingelangt am 10.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Unterbesetzung der Zollfahndung in Vorarlberg
Mit der Anfragebeantwortung 2099/AB-BR/2005 vom 21.
Februar 2005 haben Sie festgehalten,
dass für die
Abteilung Strafsachen des Zollamtes Feldkirch (Zollfahndung) 16 Planstellen
vorgesehen seien, wovon am 10. Jänner 2005 zwei Planstellen tatsächlich besetzt
waren. In
diesem Zusammenhang wurde darauf
hingewiesen, dass für die Zollämter und Finanzämter neue
Strukturen geschaffen wurden. Es bedürfe einer gewissen Zeit, um sie zu
konsolidieren und
entsprechende Personalmaßnahmen zu setzen.
In der Zwischenzeit wurden von den 16 Planstellen zwei
weitere besetzt, sodass jetzt ingesamt
vier Mitarbeiter zur Verfügung stehen. In weiterer Folge wurden allerdings 5
Planstellen in das
Bundesland Tirol verlagert, sodass dort jetzt 21 und in Vorarlberg nur mehr elf
Planstellen vor-
gesehen sind. Hievon
sind in Tirol alle und in Vorarlberg nur vier Planstellen besetzt, obwohl
Tirol eine wesentlich kürzere EU-Außengrenze (lediglich im Samnauntal)
aufweist. Die
Ersatzlösung, dem Personalmangel bei der Vorarlberger Zollfahndung durch
Personalaushilfs-
maßnahmen seitens des Zollamtes Innsbruck zu begegnen, vermag angesichts der
großen Ent-
fernung in der Praxis nicht zu befriedigen. So kommt es beispielsweise vor,
dass Reisende bei
einem Grenzübertritt aus der Schweiz drei Stunden auf das Eintreffen eines
eigens aus Tirol
anreisenden Beamten warten müssen.
In diesem Zusammenhang ist auch noch in Rechnung zu
stellen, dass nach dem Wirksamwerden
des Beitritts der
Schweiz zum Schengen-Abkommen die früher von der Zollwache und nun von
der Polizei wahrgenommenen Personenkontrollen wegfallen, während die
Notwendigkeit von
Zollabfertigungen und Zollkontrollen bestehen bleibt.
Offenbar erst noch zu klären ist, wie und
von wem sie künftig
vorgenommen werden sollen.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Herrn Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1.
Ist es richtig, dass im letzten Jahr fünf Planstellen
der Abteilung für Strafsachen des
Zollamtes Feldkirch
nach Tirol verlagert wurden?
2.
Welche
Gründe sind maßgeblich dafür, dass - anders als früher - in Vorarlberg
wesentlich
weniger Planstellen als in Tirol vorgesehen sind?
3.
Welches
sind die Gründe dafür, dass von den verbliebenen Planstellen in Vorarlberg - anders
als in Tirol - nur ein Teil tatsächlich besetzt ist?
5. Was werden Sie unternehmen, um den Personalstand der
Zollfahndung in Vorarlberg auf das
erforderliche Ausmaß anzuheben?