2400/J-BR/2006

Eingelangt am 02.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend § 53 Abs. 3a Sicherheitspolizeigesetz SPG.

Internet Service Provider sehen sich mit immer mehr Anfragen von Sicherheitsbehörden über
die Identität von Internetnutzern konfrontiert. Als Rechtsgrundlage wird meist § 53 .(3a) SPG
angegeben. Diese Vorschrift sieht eine kostenlose Auskunftserteilung im Rahmen der
Sicherheitspolizei vor. Die Sicherheitsbehörde ist aber oft im Rahmen der Strafrechtspflege
tätig: ein Auskunftsersuchen darf in diesem Fall nur auf die StPO gestützt werden, erfordert
einen richterlichen Befehl und löst einen Kostenersatzanspruch des Providers aus. Es sind
Fälle bekannt, in denen trotz laufendem strafgerichtlichen Verfahren Anfragen gemäß § 53
(3a) SPG gestellt werden. Die Auswertung der Anfragen ist kosten- und zeitintensiv und geht
ausschließlich zulasten der betroffenen Unternehmungen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgende

ANFRAGE

1.  Planen Sie, die Ermittlung von Daten nach § 53 SPG mit standardisierten Formularen
abzuwickeln?

2.             Welche zentrale Anlaufstelle steht den Internetprovidern zur Verfügung?

3.             Planen Sie die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle?

4.             Wie viele Ermittlungsfälle bzw. Anfragen wurden im Jahre 2004, 2005 und von Jänner bis
März 2006 von den zuständigen Behörden getätigt (Telefonie und Internet separat)? Bei wie
vielen dieser Fällen handelte es sich um Einschreiten im Rahmen der ersten allgemeinen
Hilfeleistung und der Abwehr gefährlicher Angriffe?

5.             Gab es Fälle, in denen Auskunftsersuchen gemäß § 53 Abs 3a SPG gestellt wurden, obwohl
schon ein strafgerichtliches Verfahren eingeleitet worden war? Wenn ja, wie viele?

6.             Welche Maßnahmen planen Sie, Auskunftsersuchen gemäß § 53 Abs. 3a SPG, wenn schon ein
strafgerichtliches Verfahren eingeleitet wurde, zu unterbinden?

7.             Wie viele Ermittlungsfälle bzw. Anfragen wurden aufgrund einer Anordnung gemäß StPO in
den Jahren 2004, 2005 und im ersten Quartal 2006 durchgeführt (Telefonie und Internet
separat)?

8.             Was rechtfertigt eine kostenlose Auskunftserteilung in Fällen die nicht der ersten allgemeinen
Hilfeleistung und gefährlicher Angriffe entsprechen?

9.             Halten     Sie     im    Hinblick    auf    die     VfGH-Judikatur    zum     Kostenersatz     bei
Überwachungshandlungen eine kostenlose Auskunftserteilung zulasten der Unternehmen nicht
für problematisch?