2400/J-BR/2006
Eingelangt am 02.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Lichtenecker,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für
Inneres
betreffend § 53 Abs.
3a Sicherheitspolizeigesetz SPG.
Internet Service Provider sehen sich mit
immer mehr Anfragen von Sicherheitsbehörden über
die Identität von Internetnutzern konfrontiert. Als Rechtsgrundlage wird meist
§ 53 .(3a) SPG
angegeben. Diese Vorschrift sieht eine kostenlose
Auskunftserteilung im Rahmen der
Sicherheitspolizei vor. Die
Sicherheitsbehörde ist aber oft im Rahmen der Strafrechtspflege
tätig: ein Auskunftsersuchen darf in diesem Fall nur auf die StPO gestützt
werden, erfordert
einen richterlichen Befehl und löst
einen Kostenersatzanspruch des Providers aus. Es sind
Fälle bekannt, in denen trotz
laufendem strafgerichtlichen Verfahren Anfragen gemäß § 53
(3a) SPG gestellt werden. Die
Auswertung der Anfragen ist kosten- und zeitintensiv und geht
ausschließlich zulasten der betroffenen Unternehmungen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgende
1.
Planen Sie, die Ermittlung von Daten nach § 53 SPG mit
standardisierten Formularen
abzuwickeln?
2.
Welche zentrale Anlaufstelle steht den Internetprovidern
zur Verfügung?
3.
Planen Sie die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle?
4.
Wie viele Ermittlungsfälle bzw. Anfragen wurden im Jahre
2004, 2005 und von Jänner bis
März
2006 von den zuständigen Behörden getätigt (Telefonie und Internet separat)?
Bei wie
vielen
dieser Fällen handelte es sich um Einschreiten im Rahmen der ersten allgemeinen
Hilfeleistung
und der Abwehr gefährlicher Angriffe?
5.
Gab es Fälle, in denen Auskunftsersuchen gemäß § 53 Abs
3a SPG gestellt wurden, obwohl
schon
ein strafgerichtliches Verfahren eingeleitet worden war? Wenn ja, wie viele?
6.
Welche Maßnahmen planen Sie, Auskunftsersuchen gemäß §
53 Abs. 3a SPG, wenn schon ein
strafgerichtliches
Verfahren eingeleitet wurde, zu unterbinden?
7.
Wie viele Ermittlungsfälle bzw. Anfragen wurden aufgrund
einer Anordnung gemäß StPO in
den
Jahren 2004, 2005 und im ersten Quartal 2006 durchgeführt (Telefonie und
Internet
separat)?
8.
Was rechtfertigt eine kostenlose Auskunftserteilung in
Fällen die nicht der ersten allgemeinen
Hilfeleistung
und gefährlicher Angriffe entsprechen?
9.
Halten Sie im Hinblick auf die VfGH-Judikatur zum Kostenersatz bei
Überwachungshandlungen
eine kostenlose Auskunftserteilung zulasten der Unternehmen nicht
für
problematisch?