2409/J-BR/2006

Eingelangt am 01.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend des Budgets für Tiertransporte 2006, laufendes Jahr 2005 , Jahresabschluss 2004

sowie des Budgets für Tiertransporte 2007 im Bundesland Niederösterreich

Die Abgeordnete zum Niederösterreichischen Landtag Klubobfrau Dr. Madeleine Petrovic hat im
Niederösterreichischen Landtag folgende Anfrage an den Landeshauptmann von Niederösterreich
gestellt (Ltg.-590/A-4/74-2006).

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic an
Herrn Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll

gemäß § 39 LGO betreffend Budget Tiertransporte 2006, laufendes Jahr 2005, Jahresabschluss
2004 sowie Budget Tiertransporte 2007

Begründung:

Im Voranschlag für 2006 sind unter der Position 64902 „Tiertransportgesetz - Straße" 4.300,- Euro
ausgewiesen.

In den Erläuterungen heißt es dazu: „Der Transport von Tieren auf der Straße ist schonend und
rücksichtsvoll durchzuführen. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt begeht eine
Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Eingehobene Strafgelder fließen dem
Land zu, in dem die Verwaltungsübertretung begangen wurde. Sie sind für die Überwachung der
Tiertransporte sowie für Ausbildung und Schulung zu verwenden."
Im Jahresabschluss 2004 sind ganze 1.771,- Euro ausgewiesen.

Durch eine immer stärkere Konkurrenz auf dem Lebensmittelsektor, aber auch bei Dienstleistungen
(z.B. bei Schlachthöfen) werden immer mehr lebende Tiere auf den Straßen - im Zuge der EU-
Erweiterung insbesondere auch auf niederösterreichischen Straßen - transportiert. Gerade in letzter
Zeit wurden Transporte mit verletzten, teilweise sogar bereits toten Tieren in Kärnten bzw. in Salzburg
angehalten, die vorher - völlig unbeanstandet - durch Niederösterreich gefahren sind.

Seitens der Länder wird die Praxis der Tiertransportkontrollen augenscheinlich sehr unterschiedlich
gehandhabt. Beanstandungen von nennenswertem Umfang gibt es nur in Bundesländern, in denen auf
der Straße Stichprobenkontrollen durchgeführt werden, nämlich in Salzburg, Kärnten und Tirol. Wo
die Kontrollen von Amtstierärzten neben ihren sonstigen Tätigkeiten durchgeführt werden, wie auch
in Niederösterreich, gibt es kaum Beanstandungen. In Kärnten wurden im Jahr 2004 von einem
hauptberuflichen Kontrollorgan 1182 Kontrollen durchgeführt (mit 200 Beanstandungen), während in
Niederösterreich, im flächenmäßig größten Bundesland, 32 Kontrollorgane 872 Kontrollen
durchführten, und lediglich 5 Beanstandungen zu verzeichnen hatten. (Quelle: Parlamentarische
Anfragenbeantwortung, BM für Verkehr, Innovation und Technologie, 3287/AB vom 8. September
2005).

Angesichts der diffizilen Materie, des massiven Drucks der Lobby und des meist dringenden
Handlungsbedarfs im Falle von Tierquälereien kommt fundierten Schulungen der Kontrollorgane -
wie sie in anderen Bundesländern bereits stattfinden - zentrale Bedeutung zu.

Jenseits der ethischen Fragen ist festzuhalten, dass tierische Lebensmittel von gemarterten, gestressten
bzw. erschöpften Tieren Stresshormone enthalten und sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet
bzw. bedenklich sind ; ohne Kontrolle der lebenden Tiere bei den Transporten wird dieses
Gesundheitsrisiko nicht erkannt bzw. kommen die Produkte in Verkehr, da bei den routinemäßigen
Fleischkontrollen diese Stressrückstände nicht gemessen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgende

Anfrage

1.             Wie viele Schulungen wurden bisher durchgeführt und welche Schulungen betr.
Tiertransporte sind 2006 geplant? (Bitte nach Inhalten der Kursmaßnahmen, betroffene
Personengruppen, Zeitraum und Ort aufschlüsseln!

2.             Welche Schulungen haben 2005 bzw. im laufenden Jahr 2006 stattgefunden (bitte genau
aufschlüsseln!)

3.             Woraus resultieren die im Jahresabschluss 2004 ausgewiesenen 1.771,- Euro?

4.             Welche Verwaltungsstrafen sind im ersten Halbjahr 2005 angefallen und womit rechnen
Sie für 2006?

5.             Wie viele Tiere werden schätzungsweise von und nach bzw. durch Niederösterreich
transportiert? (Bitte nach Routen, Art der Transporte und Tierarten aufschlüsseln!).

6.             Wie viele Tiertransportinspektorlnnen sind derzeit in NÖ tätig? Welche fachliche
Qualifikation und Ausbildung ist für diese Funktion Voraussetzung? Liegt deren
Arbeitsschwerpunkt bei der Kontrolle von Tiertransporten oder üben sie noch andere
Funktionen aus? Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

7.             Wer sind in Niederösterreich die Tiertransportinspektorlnnen? Schemen Sie für die
Öffentlichkeit einsehbar auf? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

8.             In welchen Dienststellen sind die niederösterreichischen Tiertransportinspektorlnnen
tätig? Wer koordiniert ihre Kontrolltätigkeit?

9.             Warum werden in Niederösterreich keine hauptberuflichen Tiertransportinspektorlnnen
bestellt?

10.       Wie viele und welche Beanstandungen sind 2004 und 2005 angefallen? Wie viele durch
die Tiertransportinspektorlnnen und wie viele sonstige? Wie wurden diese
Beanstandungen weiterverfolgt? Wie viele Transporteure werden mehrfach betroffen und
welche Reaktionen sind seitens der Behörde erfolgt?

11.       Werden Umfang und Tätigkeit der Tiertransportinspektorlnnen erfasst? Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht? Werden diese Berichte veröffentlicht? Wenn ja, wo? Wenn
nein, warum nicht?

12.       Wie erklären Sie sich den großen Unterschied bei der Anzahl der Kontrollen und
Beanstandungen bei den Tiertransporten zwischen Niederösterreich und Kärnten?

13.       Halten sie den gesamten Budgetansatz von 4.300,- für das größte österreichische
Bundesland nicht für eine Verhöhnung des Tierschutzes und des Konsumentinnen-
Schutzes?

14.       Ist es Ihre Intention das Tierschutz-Anliegen auf die Dotierung der Tierheime, die
insbesondere herrenlose Haustiere beherbergen und vermitteln, zu reduzieren und die
landwirtschaftlichen Nutztiere, von denen unsere Lebensmittel stammen, wie
irgendwelche Waren den Gesetzen des Marktes und des Straßenverkehrs ohne Rechte und
ohne Anspruch auf Schutz und Obsorge preiszugeben?

15.    Sind Sie bereit, durch budgetäre Umschichtungen doch noch eine Offensive zugunsten des besseren Schutzes von Tieren auf dem Transport zu planen?

16.    Wie ist der Planungsstand für das Budget 2007 bezüglich „Tiertransportgesetz - Straße"?
Werden Sie sich bei der Budgeterstellung für eine Anhebung dieses Budgetpostens
einsetzen? Wenn ja, welche Budgetmittel werden Sie vorschlagen? Wenn nein, warum
nicht?

LAbg. Dr. Madeleine Petrovic"

Die Mitglieder der Niederösterreichischen Landesregierung vertreten die unzutreffende
Rechtsauffassung, dass Gegenstand des Fragerechtes im Niederösterreichischen Landtag nur
Angelegenheiten der Vollziehung des Landes sein können und dem Fragerecht einzelner Abgeordneter
des Landtages daher nur solche Gegenstände unterliegen, für die eine Zuständigkeit der
Landesregierung oder eines ihrer Mitglieder zur Vollziehung besteht.

In Oberösterreich, Salzburg, Tirol und außerparlamentarisch auch in Vorarlberg besteht das
Anfragerecht in der Praxis auch hinsichtlich Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung. Im
Österreich Konvent konnte grundsätzlicher Konsens erzielt werden, dass das Interpellationsrecht auf
Landesebene auch Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung umfasst. Die Mitglieder der
Niederösterreichischen Landesregierung beharren jedoch auf ihrer unzutreffenden Rechtsauffassung
und verweigern beharrlich jede Auskunft in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung.

Der Landeshauptmann von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll verweigert daher dem Landtag und den
Landtagsabgeordneten auch im konkreten Fall jede Auskunft und beantwortete die Anfrage wie folgt:

„St. Pölten, am 18. April 2006
Herrn

Landtagspräsidenten
Mag. Edmund Freibauer
LH-L-64/096-2006

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Frau Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic vom 7. März dieses Jahres,

Ltg.-590/A-4/124-2006, betreffend Budget Tiertransporte 2006, laufendes Jahr 2005,

Jahresabschluss 2004 sowie Budget Tiertransporte 2007 teile ich Folgendes mit:

Gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung (LGO 2001) ist jedes Mitglied des Landtages

befugt, die Mitglieder der Landesregierung über alle Angelegenheiten in der

Vollziehung zu befragen (Artikel 32 Abs. 2 NÖ Landesverfassung 1979).

Das Tiertransportgesetz-Straße ist ein Bundesgesetz, welches in mittelbarer Bundesverwaltung

vollzogen wird.

Damit handelt es sich bei der gegenständlichen Anfrage um keine Angelegenheit der

Landesvollziehung und unterliegt diese daher nicht dem Anfragerecht gemäß § 39

Abs. 2 LGO 2001 bzw. Artikel 32 Abs. 2 NÖ LV 1979.

Mit besten Grüßen

Dr. Pröll eh."

Der Landeshauptmann von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll verweigert unter den Verweis auf die
mittelbare Bundesverwaltung jede Auskunft. Daher wird die oben zitierte Anfrage samt Begründung
nun im Bundesrat an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gestellt.
Angemerkt sei, dass sich die Fragen, soweit nicht ausdrücklich anders formuliert, auf den Bereich des
Bundeslandes Niederösterreich beziehen, inklusive die Fragen nach dem NÖ Landesbudget, da der
Landeshauptmann von Niederösterreich offenbar davon ausgeht, dass dieses in mittelbarer
Bundesverwaltung vollzogen wird.

 

Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher an den Herrn Bundesminister
folgende

Anfrage

1.             Wie viele Schulungen wurden bisher durchgeführt und welche Schulungen betr.
Tiertransporte sind 2006 geplant? (Bitte nach Inhalten der Kursmaßnahmen, betroffene
Personengruppen, Zeitraum und Ort aufschlüsseln!

2.             Welche Schulungen haben 2005 bzw. im laufenden Jahr 2006 stattgefunden (bitte genau
aufschlüsseln!)

3.             Woraus resultieren die im Jahresabschluss 2004 ausgewiesenen 1.771,- Euro?

4.      Welche Verwaltungsstrafen sind im ersten Halbjahr 2005 angefallen und womit rechnen
Sie für 2006?

5.             Wie viele Tiere werden schätzungsweise von und nach bzw. durch Niederösterreich
transportiert? (Bitte nach Routen, Art der Transporte und Tierarten aufschlüsseln!).

6.             Wie viele Tiertransportinspektorlnnen sind derzeit in NÖ tätig? Welche fachliche
Qualifikation und Ausbildung ist für diese Funktion Voraussetzung? Liegt deren
Arbeitsschwerpunkt bei der Kontrolle von Tiertransporten oder üben sie noch andere
Funktionen aus? Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

7.             Wer sind in Niederösterreich die Tiertransportinspektorlnnen? Scheinen Sie für die
Öffentlichkeit einsehbar auf? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

8.             In welchen Dienststellen sind die niederösterreichischen Tiertransportinspektorlnnen
tätig? Wer koordiniert ihre Kontrolltätigkeit?

9.             Warum werden in Niederösterreich keine hauptberuflichen Tiertransportinspektorlnnen
bestellt?

10.       Wie viele und welche Beanstandungen sind 2004 und 2005 angefallen? Wie viele durch
die Tiertransportinspektorlnnen und wie viele sonstige? Wie wurden diese
Beanstandungen weiterverfolgt? Wie viele Transporteure werden mehrfach betroffen und
welche Reaktionen sind seitens der Behörde erfolgt?

11.       Werden Umfang und Tätigkeit der Tiertransportinspektorlnnen erfasst? Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht? Werden diese Berichte veröffentlicht? Wenn ja, wo? Wenn
nein, warum nicht?

12.       Wie erklären Sie sich den großen Unterschied bei der Anzahl der Kontrollen und
Beanstandungen bei den Tiertransporten zwischen Niederösterreich und Kärnten?

13.       Halten sie den gesamten Budgetansatz von 4.300,- für das größte österreichische
Bundesland nicht für eine Verhöhnung des Tierschutzes und des KonsumentInnen-
Schutzes?


14.       Ist es Ihre Intention das Tierschutz-Anliegen auf die Dotierung der Tierheime, die
insbesondere herrenlose Haustiere beherbergen und vermitteln, zu reduzieren und die
landwirtschaftlichen Nutztiere, von denen unsere Lebensmittel stammen, wie
irgendwelche Waren den Gesetzen des Marktes und des Straßenverkehrs ohne Rechte und
ohne Anspruch auf Schutz und Obsorge preiszugeben?

15.       Sind Sie bereit, durch budgetäre Umschichtungen doch noch eine Offensive zugunsten des
besseren Schutzes von Tieren auf dem Transport zu planen?

16.       Wie ist der Planungsstand für das Budget 2007 bezüglich „Tiertransportgesetz - Straße"?
Werden Sie sich bei der Budgeterstellung für eine Anhebung dieses Budgetpostens
einsetzen? Wenn ja, welche Budgetmittel werden Sie vorschlagen? Wenn nein, warum
nicht?

17.       Sollten Sie die Auffassung vertreten, dass einige der oben angeführten Fragen 1. - 16. oder
Frageteile nicht in Ihre Zuständigkeit fallen bzw. nicht in mittelbarer Bundesverwaltung
vollzogen werden: Warum nicht und in wessen Kompetenz sind dies Bereiche zu
vollziehen?