2409/J-BR/2006
Eingelangt am 01.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend des Budgets für Tiertransporte 2006, laufendes Jahr 2005 , Jahresabschluss 2004
sowie des Budgets für Tiertransporte 2007 im Bundesland Niederösterreich
Die Abgeordnete zum
Niederösterreichischen Landtag Klubobfrau Dr. Madeleine Petrovic hat im
Niederösterreichischen Landtag folgende Anfrage an den Landeshauptmann von
Niederösterreich
gestellt
(Ltg.-590/A-4/74-2006).
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic an
Herrn Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll
gemäß
§ 39 LGO betreffend Budget Tiertransporte 2006, laufendes Jahr 2005,
Jahresabschluss
2004 sowie Budget Tiertransporte 2007
Begründung:
Im
Voranschlag für 2006 sind unter der Position 64902 „Tiertransportgesetz -
Straße" 4.300,- Euro
ausgewiesen.
In
den Erläuterungen heißt es dazu: „Der Transport von Tieren auf der Straße ist
schonend und
rücksichtsvoll durchzuführen. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt begeht
eine
Verwaltungsübertretung, die mit einer
Geldstrafe geahndet wird. Eingehobene Strafgelder fließen dem
Land zu, in dem die Verwaltungsübertretung begangen wurde. Sie sind für
die Überwachung der
Tiertransporte sowie für Ausbildung und Schulung zu verwenden."
Im Jahresabschluss 2004 sind ganze 1.771,- Euro ausgewiesen.
Durch
eine immer stärkere Konkurrenz auf dem Lebensmittelsektor, aber auch bei
Dienstleistungen
(z.B. bei Schlachthöfen) werden immer mehr lebende Tiere auf den Straßen - im
Zuge der EU-
Erweiterung insbesondere auch auf
niederösterreichischen Straßen - transportiert. Gerade in letzter
Zeit wurden Transporte mit
verletzten, teilweise sogar bereits toten Tieren in Kärnten bzw. in Salzburg
angehalten, die vorher - völlig
unbeanstandet - durch Niederösterreich gefahren sind.
Seitens
der Länder wird die Praxis der Tiertransportkontrollen augenscheinlich sehr
unterschiedlich
gehandhabt. Beanstandungen von
nennenswertem Umfang gibt es nur in Bundesländern, in denen auf
der Straße Stichprobenkontrollen durchgeführt werden, nämlich in
Salzburg, Kärnten und Tirol. Wo
die Kontrollen von Amtstierärzten neben ihren sonstigen Tätigkeiten
durchgeführt werden, wie auch
in Niederösterreich, gibt es kaum Beanstandungen. In Kärnten wurden im Jahr
2004 von einem
hauptberuflichen Kontrollorgan 1182
Kontrollen durchgeführt (mit 200 Beanstandungen), während in
Niederösterreich, im flächenmäßig
größten Bundesland, 32 Kontrollorgane 872 Kontrollen
durchführten, und lediglich 5 Beanstandungen zu verzeichnen hatten.
(Quelle: Parlamentarische
Anfragenbeantwortung, BM für Verkehr, Innovation und Technologie, 3287/AB vom
8. September
2005).
Angesichts
der diffizilen Materie, des massiven Drucks der Lobby und des meist dringenden
Handlungsbedarfs im Falle von Tierquälereien kommt fundierten Schulungen der
Kontrollorgane -
wie sie in anderen Bundesländern bereits stattfinden - zentrale Bedeutung zu.
Jenseits der ethischen Fragen ist festzuhalten, dass
tierische Lebensmittel von gemarterten, gestressten
bzw. erschöpften
Tieren Stresshormone enthalten und sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet
bzw. bedenklich sind ; ohne Kontrolle der lebenden Tiere bei den Transporten
wird dieses
Gesundheitsrisiko nicht erkannt bzw. kommen die Produkte in Verkehr, da bei den
routinemäßigen
Fleischkontrollen diese Stressrückstände nicht gemessen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgende
Anfrage
1.
Wie
viele Schulungen wurden bisher durchgeführt und welche Schulungen betr.
Tiertransporte sind 2006 geplant? (Bitte nach Inhalten der Kursmaßnahmen,
betroffene
Personengruppen, Zeitraum und Ort aufschlüsseln!
2.
Welche Schulungen haben 2005 bzw. im laufenden Jahr 2006
stattgefunden (bitte genau
aufschlüsseln!)
3.
Woraus
resultieren die im Jahresabschluss 2004 ausgewiesenen 1.771,- Euro?
4.
Welche Verwaltungsstrafen sind im ersten Halbjahr 2005
angefallen und womit rechnen
Sie für 2006?
5.
Wie viele Tiere werden schätzungsweise von und nach bzw.
durch Niederösterreich
transportiert? (Bitte
nach Routen, Art der Transporte und Tierarten aufschlüsseln!).
6.
Wie
viele Tiertransportinspektorlnnen sind derzeit in NÖ tätig? Welche fachliche
Qualifikation und Ausbildung ist für diese Funktion Voraussetzung? Liegt deren
Arbeitsschwerpunkt bei der Kontrolle von
Tiertransporten oder üben sie noch andere
Funktionen aus? Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?
7.
Wer sind in Niederösterreich die
Tiertransportinspektorlnnen? Schemen Sie für die
Öffentlichkeit
einsehbar auf? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?
8.
In welchen Dienststellen sind die niederösterreichischen
Tiertransportinspektorlnnen
tätig? Wer
koordiniert ihre Kontrolltätigkeit?
9.
Warum werden in Niederösterreich keine hauptberuflichen
Tiertransportinspektorlnnen
bestellt?
10.
Wie
viele und welche Beanstandungen sind 2004 und 2005 angefallen? Wie viele durch
die Tiertransportinspektorlnnen und wie viele sonstige? Wie wurden diese
Beanstandungen weiterverfolgt? Wie viele
Transporteure werden mehrfach betroffen und
welche Reaktionen sind seitens der Behörde erfolgt?
11.
Werden Umfang und Tätigkeit der
Tiertransportinspektorlnnen erfasst? Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht? Werden diese Berichte veröffentlicht? Wenn ja, wo? Wenn
nein, warum nicht?
12.
Wie erklären Sie sich den großen Unterschied bei der
Anzahl der Kontrollen und
Beanstandungen bei den Tiertransporten zwischen Niederösterreich und Kärnten?
13.
Halten
sie den gesamten Budgetansatz von 4.300,- für das größte österreichische
Bundesland nicht für eine Verhöhnung des Tierschutzes
und des Konsumentinnen-
Schutzes?
14.
Ist
es Ihre Intention das Tierschutz-Anliegen auf die Dotierung der Tierheime, die
insbesondere herrenlose Haustiere beherbergen und vermitteln, zu reduzieren und
die
landwirtschaftlichen Nutztiere, von denen unsere Lebensmittel stammen, wie
irgendwelche Waren den Gesetzen des Marktes
und des Straßenverkehrs ohne Rechte und
ohne Anspruch auf Schutz und Obsorge preiszugeben?
15. Sind Sie bereit, durch budgetäre Umschichtungen doch noch eine Offensive zugunsten des besseren Schutzes von Tieren auf dem Transport zu planen?
16.
Wie
ist der Planungsstand für das Budget 2007 bezüglich „Tiertransportgesetz -
Straße"?
Werden Sie sich bei der Budgeterstellung für eine Anhebung dieses Budgetpostens
einsetzen? Wenn ja, welche Budgetmittel werden Sie vorschlagen? Wenn nein,
warum
nicht?
LAbg. Dr. Madeleine Petrovic"
Die
Mitglieder der Niederösterreichischen Landesregierung vertreten die
unzutreffende
Rechtsauffassung, dass Gegenstand des Fragerechtes im Niederösterreichischen
Landtag nur
Angelegenheiten der Vollziehung des Landes
sein können und dem Fragerecht einzelner Abgeordneter
des Landtages daher nur solche Gegenstände unterliegen, für die eine
Zuständigkeit der
Landesregierung oder eines ihrer Mitglieder zur Vollziehung besteht.
In
Oberösterreich, Salzburg, Tirol und außerparlamentarisch auch in Vorarlberg
besteht das
Anfragerecht in der Praxis auch
hinsichtlich Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung. Im
Österreich Konvent konnte grundsätzlicher Konsens erzielt werden, dass
das Interpellationsrecht auf
Landesebene auch Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung umfasst. Die
Mitglieder der
Niederösterreichischen Landesregierung
beharren jedoch auf ihrer unzutreffenden Rechtsauffassung
und verweigern beharrlich jede Auskunft in Angelegenheiten der
mittelbaren Bundesverwaltung.
Der
Landeshauptmann von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll verweigert daher dem
Landtag und den
Landtagsabgeordneten auch im konkreten Fall
jede Auskunft und beantwortete die Anfrage wie folgt:
„St.
Pölten, am 18. April 2006
Herrn
Landtagspräsidenten
Mag.
Edmund Freibauer
LH-L-64/096-2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Zur Anfrage der Frau Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic vom 7. März dieses Jahres,
Ltg.-590/A-4/124-2006, betreffend Budget Tiertransporte 2006, laufendes Jahr 2005,
Jahresabschluss 2004 sowie Budget Tiertransporte 2007 teile ich Folgendes mit:
Gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung (LGO 2001) ist jedes Mitglied des Landtages
befugt, die Mitglieder der Landesregierung über alle Angelegenheiten in der
Vollziehung zu befragen (Artikel 32 Abs. 2 NÖ Landesverfassung 1979).
Das Tiertransportgesetz-Straße ist ein Bundesgesetz, welches in mittelbarer Bundesverwaltung
vollzogen wird.
Damit handelt es sich bei der gegenständlichen Anfrage um keine Angelegenheit der
Landesvollziehung und unterliegt diese daher nicht dem Anfragerecht gemäß § 39
Abs. 2 LGO 2001 bzw. Artikel 32 Abs. 2 NÖ LV 1979.
Mit besten Grüßen
Dr. Pröll eh."
Der
Landeshauptmann von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll verweigert unter den
Verweis auf die
mittelbare Bundesverwaltung jede Auskunft. Daher wird die oben zitierte Anfrage
samt Begründung
nun im Bundesrat an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
gestellt.
Angemerkt sei, dass sich die Fragen, soweit
nicht ausdrücklich anders formuliert, auf den Bereich des
Bundeslandes Niederösterreich beziehen, inklusive die Fragen nach dem NÖ
Landesbudget, da der
Landeshauptmann von Niederösterreich offenbar davon ausgeht, dass dieses in
mittelbarer
Bundesverwaltung vollzogen wird.
Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher an den
Herrn Bundesminister
folgende
Anfrage
1.
Wie
viele Schulungen wurden bisher durchgeführt und welche Schulungen betr.
Tiertransporte sind 2006 geplant? (Bitte nach Inhalten der Kursmaßnahmen,
betroffene
Personengruppen, Zeitraum und Ort aufschlüsseln!
2.
Welche Schulungen haben 2005 bzw. im laufenden Jahr 2006
stattgefunden (bitte genau
aufschlüsseln!)
3.
Woraus
resultieren die im Jahresabschluss 2004 ausgewiesenen 1.771,- Euro?
4.
Welche Verwaltungsstrafen sind im ersten Halbjahr 2005
angefallen und womit rechnen
Sie für 2006?
5.
Wie viele Tiere werden schätzungsweise von und nach bzw.
durch Niederösterreich
transportiert? (Bitte
nach Routen, Art der Transporte und Tierarten aufschlüsseln!).
6.
Wie
viele Tiertransportinspektorlnnen sind derzeit in NÖ tätig? Welche fachliche
Qualifikation und Ausbildung ist für diese Funktion Voraussetzung? Liegt deren
Arbeitsschwerpunkt bei der Kontrolle von
Tiertransporten oder üben sie noch andere
Funktionen aus? Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?
7.
Wer sind in Niederösterreich die
Tiertransportinspektorlnnen? Scheinen Sie für die
Öffentlichkeit
einsehbar auf? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?
8.
In welchen Dienststellen sind die niederösterreichischen
Tiertransportinspektorlnnen
tätig? Wer
koordiniert ihre Kontrolltätigkeit?
9.
Warum werden in Niederösterreich keine hauptberuflichen
Tiertransportinspektorlnnen
bestellt?
10.
Wie
viele und welche Beanstandungen sind 2004 und 2005 angefallen? Wie viele durch
die Tiertransportinspektorlnnen und wie viele sonstige? Wie wurden diese
Beanstandungen weiterverfolgt? Wie viele
Transporteure werden mehrfach betroffen und
welche Reaktionen sind seitens der Behörde erfolgt?
11.
Werden Umfang und Tätigkeit der
Tiertransportinspektorlnnen erfasst? Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht? Werden diese Berichte veröffentlicht? Wenn ja, wo? Wenn
nein, warum nicht?
12.
Wie erklären Sie sich den großen Unterschied bei der
Anzahl der Kontrollen und
Beanstandungen bei den Tiertransporten zwischen Niederösterreich und Kärnten?
13.
Halten
sie den gesamten Budgetansatz von 4.300,- für das größte österreichische
Bundesland nicht für eine Verhöhnung des
Tierschutzes und des KonsumentInnen-
Schutzes?
14.
Ist
es Ihre Intention das Tierschutz-Anliegen auf die Dotierung der Tierheime, die
insbesondere herrenlose Haustiere beherbergen und vermitteln, zu reduzieren und
die
landwirtschaftlichen Nutztiere, von denen unsere Lebensmittel stammen, wie
irgendwelche Waren den Gesetzen des Marktes
und des Straßenverkehrs ohne Rechte und
ohne Anspruch auf Schutz und Obsorge preiszugeben?
15.
Sind Sie bereit, durch budgetäre Umschichtungen doch
noch eine Offensive zugunsten des
besseren Schutzes von
Tieren auf dem Transport zu planen?
16.
Wie
ist der Planungsstand für das Budget 2007 bezüglich „Tiertransportgesetz -
Straße"?
Werden Sie sich bei der Budgeterstellung für eine Anhebung dieses Budgetpostens
einsetzen? Wenn ja, welche Budgetmittel werden Sie vorschlagen? Wenn nein,
warum
nicht?
17.
Sollten Sie die Auffassung vertreten, dass einige der
oben angeführten Fragen 1. - 16. oder
Frageteile nicht in
Ihre Zuständigkeit fallen bzw. nicht in mittelbarer Bundesverwaltung
vollzogen werden: Warum nicht und in wessen Kompetenz sind dies Bereiche zu
vollziehen?