2411/J-BR/2006
Eingelangt am 09.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Zulassungsschein - Ausstellung im Scheckkartenformat
Mitte April 2006 ist die Anfragebeantwortung des
Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie
betreffend Ausstellung von KFZ-Zulassungsscheinen im
Scheckkartenformat eingelangt (2193/AB-BR/2006).
Hauptinhalt waren:
1.
Es gibt bisher kein Projekt in Österreich betreffend die
Ausstellung des
Zulassungsscheines im
Scheckkartenformat.
2.
Die europarechtlichen Rahmenbedingungen für
Zulassungsscheine ermöglichen
durchaus,
Fahrzeugzulassungsdokumente als Papierdokumente oder im
Chipkartenformat mit Mikroprozessoren auszustellen.
3.
Auch alle anderen Mitgliedstaaten der EU haben bisher
noch solche Dokumente in
Papierform.
4.
Für
Dokumente in Papierform gibt es jedoch kein verbindliches Format.
Da die
unterzeichneten Bundesräte auch jahrelang beharren mussten, um die Ausstellung
des
Führerscheines im Scheckkartenformat durchzusetzen, dient auch die folgende
Anfrage eben
dieser politischen
Beharrlichkeit.
Den
unterzeichneten Bundesräten geht es dabei nur um die Interessen der
KonsumentInnen.
Mit der Möglichkeit, den Führerschein in Scheckkartenformat zu erhalten, ist es
nunmehr
lediglich im Regelfall der Zulassungsschein, der als Papierdokument - und daher
in deutlich
größerem Format - in der Geldbörse aufzubewahren ist. Es wäre daher erfreulich,
wenn auch
das letzte Dokument von Papierformat auf Scheckkartenformat umgestellt werden
könnte.
Die unterzeichneten
Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie
nachstehende
Anfrage:
1.
Sind Sie bereit, im Interesse der KonsumentInnen endlich
eine Arbeitsgruppe oder eine
Projektgruppe
einzusetzen, die die Machbarkeit dieser Umstellung prüft?
2.
Welche
Kosten würden für so eine Arbeits- oder Projektgruppe entstehen?
3.
Welche
Kosten sind bisher für das Projekt „variable Höchstgeschwindigkeit auf
Autobahnen bis zu 160 km/h" entstanden?
4.
Werden Sie Ihre europäischen und internationalen
Kontakte nutzen, um in Erfahrung zu
bringen, ob es in
anderen Staaten bereits diesbezügliche Bemühungen gibt und wie
deren Stand ist und werden Sie den
Bundesrat davon informieren, wenn die 2-monatige
Beantwortungsfrist für die Erhebung nicht ausreicht?
Wenn nein, warum nicht?
5. Sind Sie bereit, neben der Einführung eines
Zulassungsscheines in Scheckkartenformat
mit Chip auch jene eines auf Scheckkartenformat verkleinerten
Zulassungsscheines auf
Papier prüfen zu lassen?