2411/J-BR/2006

Eingelangt am 09.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Zulassungsschein - Ausstellung im Scheckkartenformat

Mitte April 2006 ist die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie betreffend Ausstellung von KFZ-Zulassungsscheinen im
Scheckkartenformat eingelangt (2193/AB-BR/2006).

Hauptinhalt waren:

1.                            Es gibt bisher kein Projekt in Österreich betreffend die Ausstellung des
Zulassungsscheines im Scheckkartenformat.

2.                            Die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Zulassungsscheine ermöglichen
durchaus, Fahrzeugzulassungsdokumente als Papierdokumente oder im
Chipkartenformat mit Mikroprozessoren
auszustellen.

3.                            Auch alle anderen Mitgliedstaaten der EU haben bisher noch solche Dokumente in
Papierform.

4.                            Für Dokumente in Papierform gibt es jedoch kein verbindliches Format.

Da die unterzeichneten Bundesräte auch jahrelang beharren mussten, um die Ausstellung des
Führerscheines im Scheckkartenformat durchzusetzen, dient auch die folgende Anfrage eben
dieser politischen Beharrlichkeit.

Den unterzeichneten Bundesräten geht es dabei nur um die Interessen der KonsumentInnen.
Mit der Möglichkeit, den Führerschein in Scheckkartenformat zu erhalten, ist es nunmehr
lediglich im Regelfall der Zulassungsschein, der als Papierdokument - und daher in deutlich
größerem Format - in der Geldbörse aufzubewahren ist. Es wäre daher erfreulich, wenn auch
das letzte Dokument von Papierformat auf Scheckkartenformat umgestellt werden könnte.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende


Anfrage:

1.                           Sind Sie bereit, im Interesse der KonsumentInnen endlich eine Arbeitsgruppe oder eine
Projektgruppe einzusetzen, die die Machbarkeit dieser Umstellung prüft?

2.                           Welche Kosten würden für so eine Arbeits- oder Projektgruppe entstehen?

3.                           Welche Kosten sind bisher für das Projekt „variable Höchstgeschwindigkeit auf
Autobahnen bis zu 160 km/h" entstanden?

4.                           Werden Sie Ihre europäischen und internationalen Kontakte nutzen, um in Erfahrung zu
bringen, ob es in anderen Staaten bereits diesbezügliche Bemühungen gibt und wie
deren Stand ist und werden Sie den Bundesrat davon informieren, wenn die 2-monatige
Beantwortungsfrist für die Erhebung nicht ausreicht?

Wenn nein, warum nicht?

5.       Sind Sie bereit, neben der Einführung eines Zulassungsscheines in Scheckkartenformat
mit Chip auch jene eines auf Scheckkartenformat verkleinerten Zulassungsscheines auf
Papier prüfen zu lassen?