2412/J-BR/2006

Eingelangt am 09.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Einführung und Ausstattung der Section Control auf der S 16

Auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland gegebenen Rechtslage, wonach einem Kraft-
fahrzeuglenker nachgewiesen werden muss, dass er bei einer Übertretung von Verkehrs-
vorschriften selbst am Steuer saß und damit die in Österreich angewandte Lenkererhebung samt
Bestrafung des Zulassungsbesitzers wegen nicht ordnungsgemäßer Erteilung der Lenkerauskunft
rechtlich nicht möglich ist, können beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen deutscher
Staatsbürger oder Lenkern mit Wohnsitz in Deutschland die Verfahren nicht erfolgreich
durchgeführt und auch die wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft verhängten Geldstrafen in
der Regel nicht vollstreckt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass nur bei Anhaltungen nach
einer Geschwindigkeitsübertretung die Strafsanktion wirksam wird, während sie bei den üblichen
das KFZ von hinten fotografierenden Radarstationen mangels Vollstreckbarkeit in Deutschland
ins Leere geht. Vor allem in den westlichen Bundesländern mit einem hohen Anteil deutscher
Autofahrer führt das dazu, dass ein erheblicher Teil der Geschwindigkeitsübertretungen faktisch
straffrei bleibt. Das ist nicht nur für die Verkehrssicherheit außerordentlich nachteilig, sondern
verringert auch bei den anderen Autofahrern die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Nachdem in einem einschlägigen Beschluss der EU-Justizminister erst kürzlich die deutsche
Rechtslage als Ausnahme von der wechselseitigen Eintreibung von Geldstrafen verankert wurde,
wird hier in absehbarer Zeit keine Änderung zu erwarten sein. Daher sollten innerstaatlich die
Anstrengungen verstärkt werden, Geschwindigkeitsübertretungen so zu dokumentieren, dass sie
auch gegenüber Lenkern mit Sitz in Deutschland wirksam geahndet werden können. Dafür bietet
sich in erster Linie an, Radarstationen so einzurichten, dass der Lenker auch von vorne


fotografiert wird. Im Zuge einer solchen Umrüstung könnte auch vorgesehen werden, dass
digitale Fotos erzeugt werden, weil das die nachfolgende Verwaltungsarbeit durch stärkere
Nutzung automationsunterstützter Übermittlung und Verarbeitung wesentlich rationalisieren
würde. Bei den derzeit verwendeten Filmen ist das nur sehr eingeschränkt möglich.

In diesem Zusammenhang wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die für die S 16 vorge-
sehene automatische Verkehrskontrollanlage (Section Control) so ausgerüstet werden soll, dass
die Fahrer von vorne fotografiert werden können. Dies wurde für das Jahr 2006 in Aussicht
gestellt. Es ist aber bisher nicht erkennbar, ob dies tatsächlich zeitgerecht möglich sein wird.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.         Wann und in welchem Ausmaß wird es in Vorarlberg tatsächlich zum Einsatz von
Verkehrsüberwachungsanlagen kommen, mit denen auch Geschwindigkeitsübertretungen
deutscher Kraftfahrzeuglenker effizient geahndet werden können?

2.    Wann wird die für die S 16 in Aussicht gestellte automatische Verkehrskontrollanlage
(Section Control) in Betrieb gehen?