2412/J-BR/2006
Eingelangt am
09.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag
entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend Einführung und Ausstattung der
Section Control auf der S 16
Auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland gegebenen
Rechtslage, wonach einem Kraft-
fahrzeuglenker nachgewiesen werden muss, dass er bei einer Übertretung von
Verkehrs-
vorschriften selbst am Steuer saß und damit die in Österreich angewandte
Lenkererhebung samt
Bestrafung des Zulassungsbesitzers wegen
nicht ordnungsgemäßer Erteilung der Lenkerauskunft
rechtlich nicht möglich ist, können beispielsweise bei
Geschwindigkeitsübertretungen deutscher
Staatsbürger oder Lenkern mit Wohnsitz in Deutschland die Verfahren nicht
erfolgreich
durchgeführt und auch die wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft verhängten
Geldstrafen in
der Regel nicht vollstreckt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass nur bei
Anhaltungen nach
einer Geschwindigkeitsübertretung die
Strafsanktion wirksam wird, während sie bei den üblichen
das KFZ von hinten fotografierenden Radarstationen mangels
Vollstreckbarkeit in Deutschland
ins Leere geht. Vor allem in den westlichen Bundesländern mit einem hohen
Anteil deutscher
Autofahrer führt das dazu, dass ein erheblicher Teil der
Geschwindigkeitsübertretungen faktisch
straffrei bleibt. Das ist nicht nur für die Verkehrssicherheit außerordentlich
nachteilig, sondern
verringert auch bei den anderen Autofahrern
die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Nachdem in einem einschlägigen Beschluss der EU-Justizminister
erst kürzlich die deutsche
Rechtslage als Ausnahme von der
wechselseitigen Eintreibung von Geldstrafen verankert wurde,
wird hier in absehbarer Zeit keine Änderung zu erwarten sein. Daher
sollten innerstaatlich die
Anstrengungen verstärkt werden,
Geschwindigkeitsübertretungen so zu dokumentieren, dass sie
auch gegenüber Lenkern mit Sitz in Deutschland wirksam geahndet werden können.
Dafür bietet
sich in erster Linie an, Radarstationen so einzurichten, dass der Lenker
auch von vorne
fotografiert wird. Im Zuge einer solchen Umrüstung könnte
auch vorgesehen werden, dass
digitale Fotos erzeugt werden, weil das die nachfolgende Verwaltungsarbeit
durch stärkere
Nutzung automationsunterstützter
Übermittlung und Verarbeitung wesentlich rationalisieren
würde. Bei den derzeit verwendeten Filmen ist das nur sehr eingeschränkt
möglich.
In diesem Zusammenhang wurde mehrfach darauf hingewiesen,
dass die für die S 16 vorge-
sehene automatische Verkehrskontrollanlage
(Section Control) so ausgerüstet werden soll, dass
die Fahrer von vorne fotografiert werden können. Dies wurde für das Jahr
2006 in Aussicht
gestellt. Es ist aber bisher nicht erkennbar, ob dies tatsächlich zeitgerecht
möglich sein wird.
Daher richten die unterzeichneten
Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1.
Wann und in welchem Ausmaß wird es in Vorarlberg
tatsächlich zum Einsatz von
Verkehrsüberwachungsanlagen kommen, mit
denen auch Geschwindigkeitsübertretungen
deutscher Kraftfahrzeuglenker effizient geahndet werden können?
2. Wann wird die für die S 16 in Aussicht gestellte automatische
Verkehrskontrollanlage
(Section Control) in Betrieb gehen?