2413/J-BR/2006
Eingelangt am 09.06.2006
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möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend
Überstellung von Hubschraubern
Auf Grund der damals vorliegenden Wetterprognosen (ein
Meter Neuschnee, Windspitzen bis zu
140 km/h,
Lawinengefahr der Stufe 4) hat das Land Vorarlberg am 15. Dezember 2005 um die
vorsorgliche Überstellung eines Hubschraubers gebeten. Damit sollte die
Voraussetzung dafür
geschaffen werden, im Katastrophenfall unverzüglich einen Rettungshubschrauber
einsetzen zu
können. Der Hubschrauber konnte allerdings
nicht sofort nach Vorarlberg überstellt werden. Die
Verzögerung wurde damit begründet, dass wegen der Witterungsverhältnisse
ein Flug über den
Arlberg zu gefährlich gewesen wäre und für die Ausweichroute über München
Genehmigungen
einzuholen waren, die einen gewissen Zeitaufwand erforderten.
Der
Bundesminister für Landesverteidigung hat in der Anfragebeantwortung
2182/AB-BR/2005
vom 21. Februar 2006 darauf hingewiesen, dass das Abkommen zwischen der Republik Öster-
reich und der
Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen
oder schweren Unglücksfällen keine
Regelungen enthalte, die einem Vertragsstaat gestatten, das
Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates zum Zweck vorsorglicher
Hilfeleistung im eigenen
Staatsgebiet ohne Genehmigung zu
überfliegen. Er werde diesen Fall zum Anlass nehmen, an die
zuständigen innerstaatlichen Stellen mit dem Ersuchen um Evaluierung der
rechtlichen und
faktischen Rahmenbedingungen heranzutreten.
Die Bundesministerin für Inneres hat in der Anfragebeantwortung 2199/AB-BR/2005 vom
10. Mai 2006 erklärt, dass das Überfliegen von Staatsgrenzen mit Staatsluftfahrzeugen, die nicht
zum Zweck der Hilfeleistung an einen anderen Staat
erfolgen, nicht in den systematischen
Regelungsbereich des erwähnten Abkommens fielen. Daher ergebe sich keine
Notwendigkeit,
das
Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland entsprechend anzupassen. Für
landungslose
Überflüge
über deutsches Hoheitsgebiet mit Militärluftfahrzeugen seien Bewilligungen nach
entsprechenden luftfahrtrechtlichen Vorschriften vorgesehen, die jedoch nicht
in den
Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fielen.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn
Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
1.
Welche Möglichkeiten bestehen in Ihrem
Zuständigkeitsbereich, zu einer rascheren
Überstellbarkeit
von Rettungshubschraubern beizutragen?
2.
In welcher Weise ist allenfalls eine Änderung oder der
Abschluss einer entsprechenden
Vereinbarung
mit der Bundesrepublik Deutschland erforderlich?
3.
Gibt es allenfalls andere Möglichkeiten, eine rasche
Überstellbarkeit von Rettungshub-
schraubern sicherzustellen?
4.
Welches andere Bundesministerium ist nach Ihrer
Auffassung allenfalls für entsprechende
Veranlassungen
zuständig?