2413/J-BR/2006

Eingelangt am 09.06.2006
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Anfrage

 

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Überstellung von Hubschraubern

Auf Grund der damals vorliegenden Wetterprognosen (ein Meter Neuschnee, Windspitzen bis zu
140 km/h, Lawinengefahr der Stufe 4) hat das Land Vorarlberg am 15. Dezember 2005 um die
vorsorgliche Überstellung eines Hubschraubers gebeten. Damit sollte die Voraussetzung dafür
geschaffen werden, im Katastrophenfall unverzüglich einen Rettungshubschrauber einsetzen zu
können. Der Hubschrauber konnte allerdings nicht sofort nach Vorarlberg überstellt werden. Die
Verzögerung wurde damit begründet, dass wegen der Witterungsverhältnisse ein Flug über den
Arlberg zu gefährlich gewesen wäre und für die Ausweichroute über München Genehmigungen
einzuholen waren, die einen gewissen Zeitaufwand erforderten.

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat in der Anfragebeantwortung 2182/AB-BR/2005
vom 21. Februar 2006 darauf
hingewiesen, dass das Abkommen zwischen der Republik Öster-
reich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen
oder schweren Unglücksfällen keine Regelungen enthalte, die einem Vertragsstaat gestatten, das
Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates zum Zweck vorsorglicher Hilfeleistung im eigenen
Staatsgebiet ohne Genehmigung zu überfliegen. Er werde diesen Fall zum Anlass nehmen, an die
zuständigen innerstaatlichen Stellen mit dem Ersuchen um Evaluierung der rechtlichen und
faktischen Rahmenbedingungen heranzutreten.

Die Bundesministerin für Inneres hat in der Anfragebeantwortung 2199/AB-BR/2005 vom

10. Mai 2006 erklärt, dass das Überfliegen von Staatsgrenzen mit Staatsluftfahrzeugen, die nicht


zum Zweck der Hilfeleistung an einen anderen Staat erfolgen, nicht in den systematischen
Regelungsbereich des erwähnten Abkommens fielen. Daher ergebe sich keine Notwendigkeit,
das Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland entsprechend anzupassen. Für landungslose
Überflüge über deutsches Hoheitsgebiet mit Militärluftfahrzeugen seien Bewilligungen nach
entsprechenden luftfahrtrechtlichen Vorschriften vorgesehen, die jedoch nicht in den
Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fielen.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.  Welche Möglichkeiten bestehen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, zu einer rascheren
Überstellbarkeit von Rettungshubschraubern beizutragen?

2.        In welcher Weise ist allenfalls eine Änderung oder der Abschluss einer entsprechenden
Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland erforderlich?

3.                 Gibt es allenfalls andere Möglichkeiten, eine rasche Überstellbarkeit von Rettungshub-
schraubern sicherzustellen?

4.        Welches andere Bundesministerium ist nach Ihrer Auffassung allenfalls für entsprechende
Veranlassungen zuständig?