2415/J-BR/2006
Eingelangt am 09.06.2006
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Anfrage
der Bundesräte Wiesenegg
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Strahlenschutzverordnung
Für
die im ländlichen Raum praktizierenden Ärzte stellt die
Strahlenschutzverordnung vom
1.1.2005 ein durchaus nachvollziehbares
Problem dar.
Zudem berührt die Vorgabe dieser Verordnung im
wesentlichen auch die rasche und sofortige
medizinische
Akutversorgung der ländlichen Bevölkerung
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Teilen Sie die Bedenken der Österreichischen Ärztekammer
bezüglich Schließung von
Röntgenanlagen laut
Schreiben der Ärztekammer vom 15.5.2006?
2.
Kann aus Ihrer Sicht, der Auffassung der ländlichen
Allgemeinmediziner hinsichtlich
einer neuen
Fristsetzung Folge geleistet werden, um damit die weitere Nah- und
Akutversorgung für die ländliche Bevölkerung zu gewährleisten?