2415/J-BR/2006

Eingelangt am 09.06.2006
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Anfrage

 

 

der Bundesräte Wiesenegg

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Strahlenschutzverordnung

Für die im ländlichen Raum praktizierenden Ärzte stellt die Strahlenschutzverordnung vom
1.1.2005 ein durchaus nachvollziehbares Problem dar.

Zudem berührt die Vorgabe dieser Verordnung im wesentlichen auch die rasche und sofortige
medizinische Akutversorgung der ländlichen Bevölkerung

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.   Teilen Sie die Bedenken der Österreichischen Ärztekammer bezüglich Schließung von
Röntgenanlagen laut Schreiben der Ärztekammer vom 15.5.2006?

2.                            Kann aus Ihrer Sicht, der Auffassung der ländlichen Allgemeinmediziner hinsichtlich
einer neuen Fristsetzung Folge geleistet werden, um damit die weitere Nah- und
Akutversorgung für die ländliche Bevölkerung zu gewährleisten?