2438/J-BR/2006
Eingelangt am 03.08.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Lärmschutz A22
Seit dem Ausbau der
A22 in Korneuburg gab es zahlreiche Beschwerden von AnrainerInnen
über erhöhte Lärmbelastung, weshalb die Stadtgemeinde
Korneuburg bereits 2 x im BMVIT
um die Vorschreibung einer Temporeduktion
auf der A22 im Bereich des Ortsgebietes
Korneuburg angesucht hat. Bisher ist diesbezüglich noch keine offizielle Antwort des
BMVIT
an die Stadtgemeinde Korneuburg eingegangen
- lediglich aufgrund einer Diskussion im
Bundesrat wurde mir eine Stellungnahme des zuständigen Beamten übermittelt.
Ein engagierter Anrainer hat sich
nun an Volksanwalt Ewald Stadler gewandt, um
Unterstützung im Kampf gegen die Lärmbelastung der AnrainerInnen zu erhalten.
Dieser
bekam im April auf seine Anfrage folgende Antwort des BMVIT:
„Die
Bauarbeiten für den sechsstreifigen Ausbau der A22 inklusive
der Errichtung der
Lärmschutzwände für Korneuburg sind abgeschlossen. Derzeit laufen
lediglich noch
Nacharbeiten, da die Baufirma die vereinbarten Termine nicht eingehalten hat.
Da die neuen Lärmschutzwände bereits
fertig gestellt wurden, hat sich die Situation und die
Lebensqualität für die Anrainer wesentlich verbessert. Dies
wurde dem zuständigen
Mitarbeiter der Asfinag auch über einen
Anruf des Anrainers bestätigt.
Dazu ist anzumerken, dass zum
ersten Mal eine bis zu 7,5 m hohe, gekrümmte
Lärmschutzwand zum Einsatz gekommen
ist, wobei die Schallreduktion durch fachliche
wissenschaftliche Begleitung dokumentiert wird. Da die Wirkung der Lärmschutzwände auf
die Geschwindigkeit von 130 km/h ausgelegt sind, ist eine Beschränkung auf 80 km/h nicht
erforderlich.
Herr Loritz ist mit seinem Anliegen bis dato weder an mein Ressort noch an die Asfinag
herangetreten.
Die neuen innovativen Lärmschutzwände wurden bereits fertiggestellt.
Auf Grund dieser Pilotanlage wurden umfangreiche Lärmuntersuchungen und
Lärmmessungen durchgeführt. Sobald die Witterung es zulässt, wird ein weiteres
Messprogramm im Zuge dieses Forschungsprojektes durchgeführt werden. Ausgewertete
Ergebnisse werden im Sommer 2006 vorliegen."
Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann wurden die letzten
offiziellen Lärmmessungen im Bereich der A22
vorgenommen
und was waren die Ergebnisse?
2.
Ist Ihnen
bekannt, dass die ASFINAG gemeinsam mit dem Amt der NÖ Landesregierung
im Einreichprojekt für den 6-streifigen Ausbau der A22
die Berechnung der
Lärmprognose für 2020 beim
Ausbau mit gekrümmter Wand (wie nun ausgeführt) mit
vPKW=100 erfolgte, während die Berechnung ohne Lärmschutz mit
vPKW=130
durchgeführt wurde? (siehe beiliegenden Ausschnitt
der lärmtechnischen Untersuchung)
3.
Ist Ihnen
bekannt, dass in ebendiesem Einreichprojekt folgendes angegeben ist (Seite
34, lärmtechnische Untersuchung, siehe
Beilage): „Aus ihrer Abschätzung verbleiben
durch das SRS-Lärmschutzsystem
100 Objekte mit einem passiven Lärmschutz, wenn
rechtsseitig
der RFB Stockerau, also stadtseitig, durchgehend dieser Lärmschutz
eingesetzt wird. Eine
Lärmtechnische Untersuchung liegt
nicht vor und ist aber für
die
Umsetzung unbedingt erforderlich, damit eine geschoßweise
Immissionspunktberechnung genauen Aufschluss über den Einbau von
Lärmschutzfenster
oder -lüfter bringen kann."?
4. Wurden diese o.a. lärmtechnische Untersuchung bereits durchgeführt?
5.
Lt. Einreichprojekt
ist für 117 von 332 passiver Lärmschutz notwendig. Wurden die
betroffenen AnrainerInnen über die
Notwendigkeit und Fördermöglichkeit von
Lärmschutzfenstern
oder -lüftern informiert?
6.
Sehen Sie unter diesen Umständen die Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen im
Bereich der A22 als
fertiggestellt an?
7.
Herr Manfred Loritz hat sich mit seinen Beschwerden schon zahlreiche
Male telefonisch
und schriftlich an
das BMVIT und die ASFINAG gewandt. Liegen diese im BMVIT auf?
8.
Auch die
Stadtgemeinde Korneuburg hat sich bereits 2 x betreffend der Verhängung
einer Temporeduktion an das BMVIT gewandt.
Sind Ihnen diese Ansuchen bekannt?
9. Warum wurden die Ansuchen der Stadtgemeinde Korneuburg bisher nicht beantwortet?
10. Auch in der
Stellungnahme des zuständigen Beamten der Planungsabteilung, die mir
auf Anfrage zugesandt
wurde, wurde nicht darauf eingegangen, dass die
Lärmschutzberechnungen im
Einreichprojekt für Tempo 100 für PKW ausgelegt waren.
War dies der Planungsabteilung des BMVIT nicht bekannt?
11.
Im angeführten Schreiben wird auch urgiert, dass
die Stadtgemeinde Korneuburg keine
Unterlagen zur Untermauerung ihres Ansuchens beigelegt hätte, wie z.B.
Sachverständigengutachten und Lärmmessungen. Sollten diese Unterlagen
nicht vom
Bauwerber erstellt werden, der ja die
Wirksamkeit seiner (erstmals in Einsatz
gekommenen) gekrümmten Lärmschutzwände zu evaluieren hätte?
12. Wer war der
Anrainer, der dem Mitarbeiter der ASFINAG auch über einen Anruf
die
Verbesserung der Situation verkündet hat? Wurden noch weitere
AnrainerInnen zur
Veränderung der Lärmsituation befragt? Wurden Gutachten und
Lärmschutzmessungen
der ASFINAG zur Untermauerung ihrer Argumente beigestellt?
13. Wie lange ist die Strecke, die mit
der angeführten 7,5 m hohen Lärmschutzwand
geschützt wird?
14. Ist ihnen
bekannt, dass bis dato einige Arbeiten an der Lärmschutzwand
(Verbindung
Fahrbahn/Lärmschutzwand auf den Brücken, Absorber) noch immer nicht fertiggestellt
sind?
15. Gibt es ein
Anrecht auf Lärmschutz für Anrainer
neben einer neu ausgebauten
Autobahn? Wie kann
dieses eingefordert werden?
Herrn Volksanwalt
Manfred Loritz Mag. Ewald Stadler
Alte Schießstattgasse
19
2100 Korneuburg
Sehr geehrter Herr Loritz!
In meinem Schreiben vom 14. Februar 2006 habe ich Ihnen
ein Herantreten an den Bun-
desminister für Verkehr, Innovation und Technologie im
Zusammenhang mit der von Ihnen
vorgebrachten Lärmbelästigung durch die A 22 zugesagt. Die
diesbezügliche Stellungnahme
des Bundesministers liegt nunmehr vor und ich darf Ihnen die wesentlichen
Passagen wört-
lich zur Kenntnis bringen:
„Die Bauarbeiten für den sechsstreifigen Ausbau der A 22
inklusive der Errichtung der Lärm-
schutzwände in Korneuburg sind
abgeschlossen.
Derzeit laufen lediglich noch Nacharbeiten, da die
Baufirma die vereinbarten Termine nicht
eingehalten hat.
Da
die neuen Lärmschutzwände bereits fertig gestellt wurden, hat
sich die Situation und die
Lebensqualität für die
Anrainer wesentlich verbessert. Dies wurde dem zuständigen Mitar-
beiter der
Asfinag auch über einen Anruf des Anrainers bestätigt.
Dazu
ist anzumerken, dass zum ersten Mal eine bis zu 7,5 m hohe gekrümmte Lärmschutz-
wand zum Einsatz gekommen ist, wobei die Schallreduktion durch fachliche
wissenschaftli-
che Begleitung dokumentiert wird.
1015 Wien. Singerstraße 17, Postfach
20. DVR: 0031291
Homepage:
http://www.volksanwaltschaft.gv.at.
E-mail:
post@volksanwaltschaft.gv.at
Da die Wirkung der Lärmschutzwände auf die
Geschwindigkeiten von 130 km/h ausgelegt
sind, ist eine
Beschränkung auf 80 km/h nicht
erforderlich.
Herr
Loritz ist mit seinem Anliegen bis dato weder an mein Ressort noch an die
Asfinag he-
rangetreten.
Die neuen innovativen Lärmschutzwände wurden bereits fertiggestellt.
Auf
Grund dieser Pilotanlage wurden umfangreiche Lärmuntersuchungen und Lärmmessun-
gen durchgeführt. Sobald
die Witterung es zulässt, wird ein
weiteres Messprogramm im Zu-
ge dieses
Forschungsprojektes durchgeführt werden.
Ausgewertete Ergebnisse werden im Sommer 2006 vorliegen."
Auf Grund des Umstandes, dass Sie sich - so teilt zumindest der
Bundesminister mit - mit
diesen Anliegen bisher weder an das BMVIT noch an die Asfinag gewandt haben,
kann die
Volksanwaltschaft diesbezüglich dem Bundesministerium keinen
Vorwurf machen, es habe
erforderliche Maßnahmen unterlassen. Nach Mitteilung des
BMVIT dürfte sich die Lärmsitua-
tion in der Zwischenzeit allerdings verbessert haben. Sollten Sie dennoch
weiterhin vom Vor-
liegen eines Missstandes in der Verwaltung
im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen
durch den Ausbau der
A 22 ausgehen, steht es Ihnen frei, unter Schilderung der derzeitigen
Situation erneut an mich heranzutreten.
Ich hoffe, dass ich vorerst einen
Beitrag zur Aufklärung leisten konnte und bleibe
mit besten Grüßen
3.4.3 Lärmschutz mit gekrümmter Betonwand
Die Planungsgruppe SRS-Team - Sound Reducing System -
Gruber/Nadler/Robl/Talasch hat
eine gekrümmte Betonwand mit besonders
strukturierter Holzbetoneinlage entwickelt und wie in
2.3 beschrieben als Lösungskonzept
entwickelt. Damit kann die 50dB - Linie wesentlich an die
A22
herangebracht werden und der verbesserte Schallschutz innerhalb der 45m entlang
der
A22
durch die Versuchsergebnisse der TU Berlin bei der 1000Hz-Frequenz - als
signifikant für
den
LKW-Verkehr bekannt - nachgewiesen werden.
Aus ihrer Abschätzung verbleiben
durch das SRS-Lärmschutzsystem 100 Objekte mit einem
passiven Lärmschutz, wenn rechtsseitig der RFB Stockerau, also
stadtseitig durchgehend die-
ser Lärmschutz eingesetzt wird. Eine lärmtechnische
Untersuchung liegt nicht vor und ist aber
für die
Umsetzung unbedingt erforderlich, damit eine geschoßweise
Immissionspunktberech-
nung genauen Aufschluss über den Einbau von Lärmschutzfenster
oder -lüfter bringen kann.
Mit einem Vergleich der geraden Wand zum Einreichprojekt
der Immissionspunkte in den be-
troffenen Geschoßen können folgende Lärmschutzmassnahmen
abgeschätzt werden:
Anhang: Immissionsberechnung