2438/J-BR/2006

Eingelangt am 03.08.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Lärmschutz A22

Seit dem Ausbau der A22 in Korneuburg gab es zahlreiche Beschwerden von AnrainerInnen
über erhöhte Lärmbelastung, weshalb die Stadtgemeinde Korneuburg bereits 2 x im BMVIT
um die Vorschreibung einer Temporeduktion auf der A22 im Bereich des Ortsgebietes
Korneuburg angesucht hat. Bisher ist diesbez
üglich noch keine offizielle Antwort des BMVIT
an die Stadtgemeinde Korneuburg eingegangen - lediglich aufgrund einer Diskussion im
Bundesrat wurde mir eine Stellungnahme des zust
ändigen Beamten übermittelt.

Ein engagierter Anrainer hat sich nun an Volksanwalt Ewald Stadler gewandt, um
Unterst
ützung im Kampf gegen die Lärmbelastung der AnrainerInnen zu erhalten. Dieser
bekam im April auf seine Anfrage folgende Antwort des BMVIT:

Die Bauarbeiten für den sechsstreifigen Ausbau der A22 inklusive der Errichtung der
Lärmschutzwände für Korneuburg sind abgeschlossen. Derzeit laufen lediglich noch
Nacharbeiten, da die Baufirma die vereinbarten Termine nicht eingehalten hat.
Da die neuen L
ärmschutzwände bereits fertig gestellt wurden, hat sich die Situation und die
Lebensqualität für die Anrainer wesentlich verbessert. Dies wurde dem zuständigen
Mitarbeiter der
Asfinag auch über einen Anruf des Anrainers bestätigt.

Dazu ist anzumerken, dass zum ersten Mal eine bis zu 7,5 m hohe, gekrümmte
L
ärmschutzwand zum Einsatz gekommen ist, wobei die Schallreduktion durch fachliche
wissenschaftliche Begleitung dokumentiert wird. Da die Wirkung der L
ärmschutzwände auf
die Geschwindigkeit von 130 km/h ausgelegt sind, ist eine Beschr
änkung auf 80 km/h nicht
erforderlich.

Herr Loritz ist mit seinem Anliegen bis dato weder an mein Ressort noch an die Asfinag

herangetreten.

Die neuen innovativen Lärmschutzwände wurden bereits fertiggestellt.

Auf Grund dieser Pilotanlage wurden umfangreiche Lärmuntersuchungen und

Lärmmessungen durchgeführt. Sobald die Witterung es zulässt, wird ein weiteres

Messprogramm im Zuge dieses Forschungsprojektes durchgeführt werden. Ausgewertete

Ergebnisse werden im Sommer 2006 vorliegen."

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wann wurden die letzten offiziellen Lärmmessungen im Bereich der A22 vorgenommen
und was waren die Ergebnisse?

2.              Ist Ihnen bekannt, dass die ASFINAG gemeinsam mit dem Amt der NÖ Landesregierung
im Einreichprojekt f
ür den 6-streifigen Ausbau der A22 die Berechnung der


Lärmprognose für 2020 beim Ausbau mit gekrümmter Wand (wie nun ausgeführt) mit
vPKW=100 erfolgte, w
ährend die Berechnung ohne Lärmschutz mit vPKW=130
durchgeführt wurde? (siehe beiliegenden Ausschnitt der lärmtechnischen Untersuchung)

3.            Ist Ihnen bekannt, dass in ebendiesem Einreichprojekt folgendes angegeben ist (Seite
34, l
ärmtechnische Untersuchung, siehe Beilage): Aus ihrer Abschätzung verbleiben
durch das SRS-L
ärmschutzsystem 100 Objekte mit einem passiven Lärmschutz, wenn
rechtsseitig der RFB Stockerau, also stadtseitig, durchgehend dieser Lärmschutz
eingesetzt wird. Eine Lärmtechnische Untersuchung liegt nicht vor und ist aber für die
Umsetzung unbedingt erforderlich, damit eine gescho
ßweise
Immissionspunktberechnung genauen Aufschluss
über den Einbau von
L
ärmschutzfenster oder -lüfter bringen kann."?

4.            Wurden diese o.a. lärmtechnische Untersuchung bereits durchgeführt?

5.            Lt. Einreichprojekt ist für 117 von 332 passiver Lärmschutz notwendig. Wurden die
betroffenen AnrainerInnen
über die Notwendigkeit und Fördermöglichkeit von
L
ärmschutzfenstern oder -lüftern informiert?

6.            Sehen Sie unter diesen Umständen die Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen im
Bereich der A22 als fertiggestellt an?

7.            Herr Manfred Loritz hat sich mit seinen Beschwerden schon zahlreiche Male telefonisch
und schriftlich an das BMVIT und die ASFINAG gewandt. Liegen diese im BMVIT auf?

8.            Auch die Stadtgemeinde Korneuburg hat sich bereits 2 x betreffend der Verhängung
einer Temporeduktion an das BMVIT gewandt. Sind Ihnen diese Ansuchen bekannt?

9.            Warum wurden die Ansuchen der Stadtgemeinde Korneuburg bisher nicht beantwortet?

10. Auch in der Stellungnahme des zuständigen Beamten der Planungsabteilung, die mir
auf Anfrage zugesandt wurde, wurde nicht darauf eingegangen, dass die
L
ärmschutzberechnungen im Einreichprojekt für Tempo 100 für PKW ausgelegt waren.
War dies der Planungsabteilung des BMVIT nicht bekannt?

11.     Im angeführten Schreiben wird auch urgiert, dass die Stadtgemeinde Korneuburg keine
Unterlagen zur Untermauerung ihres Ansuchens beigelegt h
ätte, wie z.B.
Sachverst
ändigengutachten und Lärmmessungen. Sollten diese Unterlagen nicht vom
Bauwerber erstellt werden, der ja die Wirksamkeit seiner (erstmals in Einsatz
gekommenen) gekr
ümmten Lärmschutzwände zu evaluieren hätte?

12. Wer war der Anrainer, der dem Mitarbeiter der ASFINAG auch über einen Anruf die
Verbesserung der Situation verk
ündet hat? Wurden noch weitere AnrainerInnen zur
Veränderung der Lärmsituation befragt? Wurden Gutachten und Lärmschutzmessungen
der ASFINAG zur Untermauerung ihrer Argumente beigestellt?

13. Wie lange ist die Strecke, die mit der angeführten 7,5 m hohen Lärmschutzwand
gesch
ützt wird?

14. Ist ihnen bekannt, dass bis dato einige Arbeiten an der Lärmschutzwand (Verbindung
Fahrbahn/Lärmschutzwand auf den Brücken, Absorber) noch immer nicht fertiggestellt
sind?

15. Gibt es ein Anrecht auf Lärmschutz für Anrainer neben einer neu ausgebauten
Autobahn? Wie kann dieses eingefordert werden?


Herrn                                                                                                Volksanwalt

Manfred Loritz                                                                                  Mag. Ewald Stadler

Alte Schießstattgasse 19
2100 Korneuburg

Sehr geehrter Herr Loritz!

In meinem Schreiben vom 14. Februar 2006 habe ich Ihnen ein Herantreten an den Bun-
desminister f
ür Verkehr, Innovation und Technologie im Zusammenhang mit der von Ihnen
vorgebrachten Lärmbelästigung durch die A 22 zugesagt. Die diesbezügliche Stellungnahme
des Bundesministers liegt nunmehr vor und ich darf Ihnen die wesentlichen Passagen w
ört-
lich zur Kenntnis bringen:

Die Bauarbeiten für den sechsstreifigen Ausbau der A 22 inklusive der Errichtung der Lärm-
schutzw
ände in Korneuburg sind abgeschlossen.

Derzeit laufen lediglich noch Nacharbeiten, da die Baufirma die vereinbarten Termine nicht
eingehalten hat.

Da die neuen Lärmschutzwände bereits fertig gestellt wurden, hat sich die Situation und die
Lebensqualit
ät für die Anrainer wesentlich verbessert. Dies wurde dem zuständigen Mitar-
beiter der Asfinag auch über einen Anruf des Anrainers bestätigt.

Dazu ist anzumerken, dass zum ersten Mal eine bis zu 7,5 m hohe gekrümmte Lärmschutz-
wand zum Einsatz gekommen ist, wobei die Schallreduktion durch fachliche wissenschaftli-
che Begleitung dokumentiert wird.

1015 Wien. Singerstraße 17, Postfach 20. DVR: 0031291
Homepage: http://www.volksanwaltschaft.gv.at. E-mail: post@volksanwaltschaft.gv.at


Da die Wirkung der Lärmschutzwände auf die Geschwindigkeiten von 130 km/h ausgelegt
sind, ist eine Beschränkung auf 80 km/h nicht erforderlich.

Herr Loritz ist mit seinem Anliegen bis dato weder an mein Ressort noch an die Asfinag he-
rangetreten.

Die neuen innovativen Lärmschutzwände wurden bereits fertiggestellt.

Auf Grund dieser Pilotanlage wurden umfangreiche Lärmuntersuchungen und Lärmmessun-
gen durchgef
ührt. Sobald die Witterung es zulässt, wird ein weiteres Messprogramm im Zu-
ge dieses Forschungsprojektes durchgeführt werden.

Ausgewertete Ergebnisse werden im Sommer 2006 vorliegen."

Auf Grund des Umstandes, dass Sie sich - so teilt zumindest der Bundesminister mit - mit
diesen Anliegen bisher weder an das BMVIT noch an die Asfinag gewandt haben, kann die
Volksanwaltschaft diesbez
üglich dem Bundesministerium keinen Vorwurf machen, es habe
erforderliche Maßnahmen unterlassen. Nach Mitteilung des BMVIT dürfte sich die Lärmsitua-
tion in der Zwischenzeit allerdings verbessert haben. Sollten Sie dennoch weiterhin vom Vor-
liegen eines Missstandes in der Verwaltung im Zusammenhang mit L
ärmbelästigungen
durch den Ausbau der A 22 ausgehen, steht es Ihnen frei, unter Schilderung der derzeitigen
Situation erneut an mich heranzutreten.

Ich hoffe, dass ich vorerst einen Beitrag zur Aufklärung leisten konnte und bleibe
mit besten Gr
üßen


3.4.3   Lärmschutz mit gekrümmter Betonwand

Die Planungsgruppe SRS-Team - Sound Reducing System - Gruber/Nadler/Robl/Talasch hat
eine gekrümmte Betonwand mit besonders strukturierter Holzbetoneinlage entwickelt und wie in
2.3 beschrieben als L
ösungskonzept entwickelt. Damit kann die 50dB - Linie wesentlich an die
A22 herangebracht werden und der verbesserte Schallschutz innerhalb der 45m entlang der
A22 durch die Versuchsergebnisse der TU Berlin bei der 1000Hz-Frequenz - als signifikant für
den LKW-Verkehr bekannt - nachgewiesen werden.

Aus ihrer Abschätzung verbleiben durch das SRS-Lärmschutzsystem 100 Objekte mit einem
passiven L
ärmschutz, wenn rechtsseitig der RFB Stockerau, also stadtseitig durchgehend die-
ser L
ärmschutz eingesetzt wird. Eine lärmtechnische Untersuchung liegt nicht vor und ist aber
f
ür die Umsetzung unbedingt erforderlich, damit eine geschoßweise Immissionspunktberech-
nung genauen Aufschluss
über den Einbau von Lärmschutzfenster oder -lüfter bringen kann.

Mit einem Vergleich der geraden Wand zum Einreichprojekt der Immissionspunkte in den be-
troffenen Gescho
ßen können folgende Lärmschutzmassnahmen abgeschätzt werden:


Anhang: Immissionsberechnung