2441/J-BR/2006

Eingelangt am 04.08.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Schimböck

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Untätigkeit der Justiz im Kriminalfall BAWAG

In der heutigen Ausgabe des Magazins Format wird auf Seite 31 berichtet: "Der ehemalige
BAWAG-Chef Helmut Elsner ist dabei, seine finanziellen Verhältnisse neu zu ordnen.
Nachdem die Konten in Österreich gesperrt wurden, sichert sich der Banker anderweitig
Liquidität, um möglichen weiteren Einschränkungen zuvorzukommen. Laut Kreisen, die den
Elsner-Stiftungen nahe stehen, sollen in der Vorwoche 3,5 Millionen Euro von einer Stiftung
auf ein Konto der Schweizer Privatbank Vontobel in Zürich überwiesen worden sein. Wegen
des sehr rigiden Bankgeheimnisses sind Gelder in der Eidgenossenschaft auch vor
behördlichen Zugriffen weitgehend sicher. Helmut Elsner war für eine Stellungnahme nicht
erreichbar. Auch seitens Vontobel gab es unter Hinweis auf die grundsätzliche Vertraulichkeit
von Kundenbeziehungen keinen Kommentar."

Dieser Geldfluss war offensichtlich möglich, obwohl - wie gleichfalls aus den Medien
bekannt wurde - die Strafverfolgungsbehörden ein Einfrieren der Konten in Österreich
erwirkt haben.

Helmut Elsner hält sich, wie aus einem Fahrkostenersatzbegehren seinerseits gegenüber der
Parlamentsdirektion anlässlich einer Befragung in einem parlamentarischen Ausschuss
nachvollziehbar ist, ungeachtet des laufenden Strafverfahrens gegen ihn im Ausland auf.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

 

Anfrage:

1.   In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Amtshandlungen der
Strafverfolgungsbehörden in der Causa Elsner?

2.                            Haben Sie in irgendeiner Weise auf die Strafverfolgung Einfluss genommen?


3.                            Hatte die Strafverfolgungsbehörde von dem im Format zitierten Mittelfluss in die
Schweiz Kenntnis?

4.                            Steht dieser Mittelfluss im Widerspruch zur Zielsetzung der Strafverfolgungsbehörde
bei der Erwirkung der Kontensperre?

5.                            Wenn ja, stehen Mittel für die Erwirkung eines Rückflusses zur Verfügung?

6.                            Werden Schritte in diese Richtung unternommen?

7.                            Von der Strafverfolgungsbehörde wurden bisher sichtlich keine Anhaltspunkte zur
Verhängung einer Untersuchungshaft im Sinne § 180 StPO gesehen. Ergibt sich aus der
Verbringung von Mittel durch die im Zusammenhang mit Elsner stehende Stiftung laut
Formatartikel ein Handlungsbedarf für die Strafverfolgungsbehörde?

8.                            Können Sie "Fluchtgefahr" von Helmut Elsner aufgrund der oben dargestellten
Handlung ausschließen?

9.                            Worin begründet sich die bisherige Untätigkeit der Justizbehörden in der
gegenständlichen Causa?

10.                     Welche Veranlassungen werden Sie treffen?