2441/J-BR/2006
Eingelangt am 04.08.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Schimböck
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Untätigkeit der Justiz im Kriminalfall BAWAG
In der heutigen Ausgabe des
Magazins Format wird auf Seite 31 berichtet: "Der ehemalige
BAWAG-Chef Helmut Elsner ist dabei, seine finanziellen Verhältnisse neu zu
ordnen.
Nachdem die Konten in Österreich
gesperrt wurden, sichert sich der Banker anderweitig
Liquidität, um möglichen weiteren Einschränkungen
zuvorzukommen. Laut Kreisen, die den
Elsner-Stiftungen nahe stehen, sollen in der Vorwoche 3,5 Millionen Euro von
einer Stiftung
auf ein Konto der Schweizer Privatbank Vontobel in Zürich überwiesen
worden sein. Wegen
des sehr rigiden Bankgeheimnisses sind Gelder in der Eidgenossenschaft auch vor
behördlichen Zugriffen weitgehend sicher. Helmut Elsner war für eine
Stellungnahme nicht
erreichbar. Auch seitens Vontobel gab es
unter Hinweis auf die grundsätzliche Vertraulichkeit
von Kundenbeziehungen keinen Kommentar."
Dieser
Geldfluss war offensichtlich möglich, obwohl - wie gleichfalls aus den
Medien
bekannt wurde - die Strafverfolgungsbehörden ein Einfrieren der Konten in
Österreich
erwirkt haben.
Helmut Elsner
hält sich, wie aus einem Fahrkostenersatzbegehren seinerseits
gegenüber der
Parlamentsdirektion
anlässlich einer Befragung in einem parlamentarischen Ausschuss
nachvollziehbar ist, ungeachtet des laufenden Strafverfahrens gegen ihn im
Ausland auf.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Amtshandlungen der
Strafverfolgungsbehörden
in der Causa Elsner?
2. Haben Sie in irgendeiner Weise auf die Strafverfolgung Einfluss genommen?
3.
Hatte die Strafverfolgungsbehörde von dem im Format zitierten
Mittelfluss in die
Schweiz Kenntnis?
4.
Steht dieser Mittelfluss im Widerspruch zur Zielsetzung der
Strafverfolgungsbehörde
bei der Erwirkung der
Kontensperre?
5. Wenn ja, stehen Mittel für die Erwirkung eines Rückflusses zur Verfügung?
6. Werden Schritte in diese Richtung unternommen?
7.
Von der
Strafverfolgungsbehörde wurden bisher sichtlich keine Anhaltspunkte zur
Verhängung einer Untersuchungshaft im
Sinne § 180 StPO gesehen. Ergibt sich aus der
Verbringung von Mittel durch die im Zusammenhang mit Elsner stehende
Stiftung laut
Formatartikel ein Handlungsbedarf für die Strafverfolgungsbehörde?
8.
Können Sie "Fluchtgefahr" von Helmut Elsner aufgrund der
oben dargestellten
Handlung ausschließen?
9.
Worin begründet sich die bisherige Untätigkeit der Justizbehörden
in der
gegenständlichen
Causa?
10. Welche Veranlassungen werden Sie treffen?