2445/J-BR/2006
Eingelangt am 13.09.2006
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möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Änderung des Abkommens mit der
Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige
Hilfeleistung
bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
Auf
Grund der damals vorliegenden Wetterprognosen (ein Meter Neuschnee, Windspitzen
bis zu
140
km/h, Lawinengefahr der Stufe 4) hatte das Land Vorarlberg am 15. Dezember 2005
beim
Bundesministerium für Landesverteidigung um die vorsorgliche
Überstellung eines Hub-
schraubers gebeten. Damit sollte die Voraussetzung dafür geschaffen
werden, im Katastrophe-
nfall unverzüglich einen Rettungshubschrauber einsetzen zu können. Er
konnte allerdings nicht
sofort,
sondern erst nach drei Tagen überstellt werden. Die Verzögerung wurde
damit begründet,
dass
wegen der Witterungsverhältnisse ein Flug über den Arlberg zu
gefährlich gewesen wäre
und
für die Ausweichroute über München Genehmigungen einzuholen
waren, die einen gewissen
Zeitaufwand
erforderten.
In der
Anfragebeantwortung 2182/AB-BR/2006 vom 21. Februar 2006 hat der Bundesminister
für
Landesverteidigung festgehalten, dass das Abkommen zwischen der Republik
Österreich und
der
Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Katastrophen oder
schweren Unglücksfällen keine Bestimmung enthalte, die einem
Vertragsstaat gestattet, das
Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates zum Zweck vorsorglicher Hilfeleistung
im eigenen
Staatsgebiet
ohne Genehmigung zu überfliegen. Weiters wies er darauf hin, dass
Agenden der
internationalen
Katastrophenhilfe zum Bundesministerium für Inneres zugeordnet seien.
Die
Bundesministerin für Inneres vertrat in der Anfragebeantwortung
2199/AB-BR/2006 vom 10.
Mai
2006 die Auffassung, dass das aufgetretene Problem nicht in den systematischen
Regelungsbereich
des erwähnten Abkommens falle und sich daher keine Notwendigkeit ergebe,
dieses
anzupassen.
Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wies in der
Anfragebeantwortung
2149/AB-BR/2220
vom 10. August 2006 ebenfalls darauf hin, dass die bloße Überstellung
von
Staatsluftfahrzeugen
nicht vom erwähnten Abkommen erfasst sei und vertrat die Auffassung,
dass es diesbezüglich erweitert werden müsste. Für die
Verhandlung solcher Abkommen sei
allerdings federführend die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten zuständig. Ein
eigenes Abkommen für derartige Flüge werde aber nicht als notwendig
erachtet.
Daher richten
die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für
auswärtige
Angelegenheiten
folgende
Anfrage:
1.
Sind Sie bereits mit dem Anliegen befasst, auf eine Erweiterung des
Abkommens zwischen
der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die
gegenseitige Hilfe-
leistung
bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen hinzuwirken, damit
künftig die vor-
sorglichen
Überstellung von Bundesheerhubschraubern nach Vorarlberg keiner
zeitaufwän-
digen Bewilligung mehr bedarf?
2. Falls Nein: Sind bereit, solche Verhandlungen aufzunehmen?
3. Gibt es Gründe, die aus Ihrer Sicht gegen die Aufnahme solcher Verhandlungen sprechen?
4. Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten solcher Verhandlungen?