2445/J-BR/2006

Eingelangt am 13.09.2006
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Änderung des Abkommens mit der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige
Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Auf Grund der damals vorliegenden Wetterprognosen (ein Meter Neuschnee, Windspitzen bis zu
140 km/h, Lawinengefahr der Stufe 4) hatte das Land Vorarlberg am 15. Dezember 2005 beim
Bundesministerium für Landesverteidigung um die vorsorgliche Überstellung eines Hub-
schraubers gebeten. Damit sollte die Voraussetzung dafür geschaffen werden, im Katastrophe-
nfall unverzüglich einen Rettungshubschrauber einsetzen zu können. Er konnte allerdings nicht
sofort, sondern erst nach drei Tagen überstellt werden. Die Verzögerung wurde damit begründet,
dass wegen der Witterungsverhältnisse ein Flug über den Arlberg zu gefährlich gewesen wäre
und für die Ausweichroute über München Genehmigungen einzuholen waren, die einen gewissen
Zeitaufwand erforderten.

In der Anfragebeantwortung 2182/AB-BR/2006 vom 21. Februar 2006 hat der Bundesminister
für Landesverteidigung festgehalten, dass das Abkommen zwischen der Republik Österreich und
der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder
schweren Unglücksfällen keine Bestimmung enthalte, die einem Vertragsstaat gestattet, das
Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates zum Zweck vorsorglicher Hilfeleistung im eigenen
Staatsgebiet ohne Genehmigung zu überfliegen. Weiters wies er darauf hin, dass Agenden der
internationalen Katastrophenhilfe zum Bundesministerium für Inneres zugeordnet seien.

Die Bundesministerin für Inneres vertrat in der Anfragebeantwortung 2199/AB-BR/2006 vom 10.
Mai 2006 die Auffassung, dass das aufgetretene Problem nicht in den systematischen


Regelungsbereich des erwähnten Abkommens falle und sich daher keine Notwendigkeit ergebe,
dieses anzupassen.

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wies in der Anfragebeantwortung
2149/AB-BR/2220 vom 10. August 2006 ebenfalls darauf hin, dass die bloße Überstellung von
Staatsluftfahrzeugen nicht vom erwähnten Abkommen erfasst sei und vertrat die Auffassung,
dass es diesbezüglich erweitert werden müsste. Für die Verhandlung solcher Abkommen sei
allerdings federführend die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zuständig. Ein
eigenes Abkommen für derartige Flüge werde aber nicht als notwendig erachtet.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.                Sind Sie bereits mit dem Anliegen befasst, auf eine Erweiterung des Abkommens zwischen
der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfe-
leistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen hinzuwirken, damit künftig die vor-
sorglichen Überstellung von Bundesheerhubschraubern nach Vorarlberg keiner zeitaufwän-
digen Bewilligung mehr bedarf?

2.                Falls Nein: Sind bereit, solche Verhandlungen aufzunehmen?

3.                Gibt es Gründe, die aus Ihrer Sicht gegen die Aufnahme solcher Verhandlungen sprechen?

4.                Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten solcher Verhandlungen?