2453/J-BR/2006

Eingelangt am 11.10.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrats Schennach, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend merkwürdiger Personenschützer

In der Nacht vom 1. auf den 2. Oktober kam es in einer Wiener Gaststätte zu einem
folgenschweren Zwischenfall, bei dem der Pressesprecher von Bundesministerin
Gastinger erhebliche Verletzungen davontrug, die er in der Folge dann auch bei den
Sicherheitsbeh
örden anzeigte. Bei dem Vorfall anwesend waren nicht nur der
Spitzenkandidat des BZÖ, Peter Westenthaler, der nicht schlichtend eingriff,
sondern nach diversen Meldungen die Schlägerei sogar angefeuert haben soll,
sondern auch etliche KabinettsmitarbeiterInnen und ein gewisser Herr Siegfried
Kobal, der als Personenschutz für Herrn Westenthaler fungiert hat.

Siegfried Kobal übt in der Bundesrepublik Deutschland das konzessionsfreie
Gewerbe Personenschutz und Bewachung aus, das in Österreich allerdings
konzessionsgebunden ist.

Nach einem Bericht der Zeitschrift "Format" vom 3.5. 1999 besaß Kobal im Jahr
1999 diese Konzession nicht. Ein Vertreter der Kärntner Wirtschaftskammer wird in
dem Beitrag damit zitiert, er habe den Kärntner Landeshauptmann Haider um
Aufklärung gebeten und würde - wenn keine befriedigende Auskunft komme - eine
Anzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die Gewerbeordnung machen.

In einem weiteren Bericht von "Format" am 10.5.1999 war dann zu lesen, dass Kobal
in der BRD 1998 zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen Betrugs erhalten habe
und ihm im Jahr 1997 die Erteilung eines Waffenscheins abgelehnt wurde.
Au
ßerdem - so die Berichte in "Format"- habe es in der BRD eine Anzeige bzw.
Verurteilung wegen Nötigung gegeben.

"Format" berichtet am 5.6. 2000 weiters, dass sich Siegfried Kobal, der als
"langjähriger Leibwächter" Jörg Haiders bezeichnet wird, vor dem Landesgericht
Klagenfurt wegen verbotenen Schusswaffenbesitzes "demnächst" verantworten
müsse.

Kobal soll schon zuvor wegen seines Waffengebrauchs bzw. - besitzes
Schwierigkeiten mit den Behörden gehabt haben.

Im Jahr 1994 hat es mehrmals Vorfälle gegeben, bei denen Kobal Schusswaffen
gegen andere Personen gerichtet haben soll. Diese Vorfälle müssten beim
Bundesheer bzw. der Kärntner Exekutive aktenkundig sein.


"profil" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe vom 9.10.06, ohne Namen zu nennen,
davon, dass der gewerberechtliche Status des Mannes fraglich sei. "Sein
Gewerbeschein für das Sicherheitsgewerbe ist nach Auskunft der
Wirtschaftskammer mit Juni 2006 ausgelaufen und seither nicht erneuert worden."
Josef Schachermaier von der Wirtschaftskammer wird damit zitiert, dass der Herr
(Kobal) nicht nur über keinerlei Gewerbeberechtigung verfüge, sondern auch bei
keinem Versicherungsträger versichert sei.

Wir rekapitulieren:

Herr Kobal wird im Jahr 1994 wegen illegalen Waffengebrauchs amtskundig, übt in
der Folge in der BRD das Gewerbe Personenschutz aus, wird in der BRD wegen
Betrugs und N
ötigung rechtskräftig verurteilt, übt daraufhin in Österreich ohne
Konzession das gleiche Gewerbe aus (unter anderem als Leibwächter Jörg
Haiders), wird im Jahr 2000 wegen verbotenen Schusswaffenbesitzes vor Gericht
gestellt, erhält in der Folge dennoch offensichtlich die fehlende Konzession, die er
seit Juni 2006 nicht mehr hat und wird daraufhin als Leibwächter von Peter
Wesenthaler bei einer Schlägerei aktenkundig.

Diese Vorfälle werfen viele Fragen auf.

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1). Welche strafrechtlichen Verurteilungen schließen Personen von der Ausübung
des Gewerbes Personenschutz in
Österreich aus?

2). Welche der oben geschilderten Ereignisse aus den Jahren 1994 bzw. 2000
wurden als Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft abgehandelt?

3). Welche der oben geschilderten Ereignisse aus den Jahren 1994 bzw. 2000
f
ührten zu Anklageschriften?

4). Welche der oben geschilderten Ereignisse führten zu strafrechtlichen
Verurteilungen von Siegfried Kobal?