2456/J-BR/2006
Eingelangt am 18.10.2006
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Anfrage
der vom Vorarlberger
Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Handhabung der von der Schweiz nach dem
Doppelbesteuerungsabkommen zu
leistenden
Vergütung
Der Bundesrat hat am 27. Juli 2006 einstimmig folgende Entschließung E-216-BR/2006 gefasst:
„Der Bundesminister für
Finanzen wird ersucht, die nach Punkt 4 des Schlussprotokolls zu dem
am 21. März 2006 unterzeichneten
Doppelbesteuerungsabkommen von der Schweiz zu leistende
Vergütung als gemeinschaftliche
Bundesabgabe zu behandeln und demzufolge wie die direkt
erhobene Einkommenssteuer auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen.
Sollten dem
zwingende Bestimmungen des Finanz-Verfassungsgesetzes oder des
Finanzausgleichsgesetzes
entgegenstehen, wird die Bundesregierung ersucht, sofort nach Beginn der XXIII. Gesetz-
gebungsperiode dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine
entsprechende
Rechtsgrundlage geschaffen wird."
Damit soll verhindert werden, dass
zwar der Rückgang der Einnahmen an Einkommenssteuer von
bisherigen Grenzgängern anteilig auf
die Länder und Gemeinden verteilt wird, nicht aber die
dafür zu leistende Ausgleichszahlung der Schweiz. Es widerspräche dem
Grundsatz eines fairen
Finanzausgleichs, wenn der Bund diese Ausgleichszahlung ausschließlich
für sich verwenden
würde.
Daher richten die unterzeichneten
Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
Was hat das Bundesministerium
für Finanzen in der Zwischenzeit unternommen, um der
Entschließung des Bundesrates Rechnung
tragen zu können?