2456/J-BR/2006

Eingelangt am 18.10.2006
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Anfrage

 

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Handhabung der von der Schweiz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zu
leistenden Vergütung

Der Bundesrat hat am 27. Juli 2006 einstimmig folgende Entschließung E-216-BR/2006 gefasst:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, die nach Punkt 4 des Schlussprotokolls zu dem
am 21. März 2006 unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen von der Schweiz zu leistende
Vergütung als gemeinschaftliche Bundesabgabe zu behandeln und demzufolge wie die direkt
erhobene Einkommenssteuer auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen. Sollten dem
zwingende Bestimmungen des Finanz-Verfassungsgesetzes oder des Finanzausgleichsgesetzes
entgegenstehen, wird die Bundesregierung ersucht, sofort nach Beginn der
XXIII. Gesetz-
gebungsperiode dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine entsprechende
Rechtsgrundlage geschaffen wird."

Damit soll verhindert werden, dass zwar der Rückgang der Einnahmen an Einkommenssteuer von
bisherigen Grenzgängern anteilig auf die Länder und Gemeinden verteilt wird, nicht aber die
dafür zu leistende Ausgleichszahlung der Schweiz. Es widerspräche dem Grundsatz eines fairen
Finanzausgleichs, wenn der Bund diese Ausgleichszahlung ausschließlich für sich verwenden
würde.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

Was hat das Bundesministerium für Finanzen in der Zwischenzeit unternommen, um der
Entschließung des Bundesrates Rechnung tragen zu können?