2461/J-BR/2006

Eingelangt am 28.11.2006
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Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

betreffend Biopatent- Monotoring- Komitee

Aufgrund einer Entschließung des Nationalrates vom 16. 4. 1998 wurde 2005 das
Biopatent-Monitoring-Komitee eingerichtet. Eine der Aufgaben des Komitees ist die
Beurteilung der Auswirkungen der in Umsetzung der Richtlinie erlassenen österreichischen
Rechtsvorschriften auf den Konsumentenschutz, die Landwirtschaft und die
Entwicklungsl
änder.

Wie aus dem ersten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees hervorgeht, wollte
sich das BM f
ür sozilale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in der
Biopatent MK nicht vertreten sehen, da der Konsumentenschutz zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Entschlie
ßung des NR im BM Justiz, welches in der
Entschlie
ßung nicht genannt ist, ressortierte....

Die Entschließung des NR 16.4.98 besagt: In das Komitee sollen JEDENFALLS
auch Vertreter der Sozialpartner, des VKI, UBA und Gentech-VB eingebunden sein,
was impliziert, dass auch andere dabei sein sollen.

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

Ist das, für Konsumentenschutz zuständige, Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in der Biopatent Monitoring
Komission vertreten?

Wenn ja

-   welche Themen wurden von ihrem Ressort eingebracht?
Wenn nein

-   mit welcher Begründung nimmt ihr Ministerium diese Aufgabe nicht wahr?