2461/J-BR/2006
Eingelangt am 28.11.2006
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Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend Biopatent- Monotoring- Komitee
Aufgrund
einer Entschließung des Nationalrates vom 16. 4. 1998 wurde
2005 das
Biopatent-Monitoring-Komitee
eingerichtet. Eine der Aufgaben des Komitees ist die
Beurteilung
der Auswirkungen der in Umsetzung der Richtlinie erlassenen österreichischen
Rechtsvorschriften
auf den Konsumentenschutz, die Landwirtschaft und die
Entwicklungsländer.
Wie aus dem ersten
Bericht des Biopatent Monitoring Komitees hervorgeht, wollte
sich das BM für sozilale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in der
Biopatent MK nicht
vertreten sehen, da der Konsumentenschutz zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Entschließung
des NR im BM Justiz, welches in der
Entschließung nicht genannt ist, ressortierte....
Die Entschließung des NR 16.4.98 besagt: In das Komitee
sollen JEDENFALLS
auch Vertreter der Sozialpartner, des VKI,
UBA und Gentech-VB eingebunden sein,
was impliziert, dass auch andere dabei sein sollen.
Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
Ist das, für Konsumentenschutz zuständige, Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz in der Biopatent Monitoring
Komission vertreten?
Wenn ja
- welche Themen wurden
von ihrem Ressort eingebracht?
Wenn
nein
- mit welcher Begründung nimmt ihr Ministerium diese Aufgabe nicht wahr?