2464/J-BR/2006

Eingelangt am 12.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Biopatent Monitoring Kommission

Aufgrund einer Entschließung des Nationalrates vom 16. 4. 1998 wurde 2005 das
Biopatent-Monitoring-Komitee eingerichtet. Eine der Aufgaben des Komitees ist die
Beurteilung der Auswirkungen der in Umsetzung der Richtlinie erlassenen österreichischen
Rechtsvorschriften auf den Konsumentenschutz:, die Landwirtschaft und die
Entwicklungsl
änder.

Der 1. Bericht des Biopatent-Monitoring-Komitees hat für uns einige Fragen
aufgeworfen.

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Im Bereich Konsumentenschutz: zeigen sich It. AK und VKI keine Auswirkungen
auf Preis und Qualit
ät, Zugang zu Waren etc.... gleichzeitig wird eingeräumt, dass
bisher keine systematische Suche mit besonderem Augenmerk auf Biopatente
und deren Auswirkungen auf KonsumentInnen seitens VKI und AK erfolgt ist.

1.1.      Wäre es nicht eine der Hauptaufgaben des Biopatent-Monitoring-Komitees,
die Auswirkungen von Biopatenten auf Preise, Qualit
ät und Zugang zu Waren
zu überprüfen?

1.2.      Wie kann man behaupten, dass es keine Auswirkungen gibt, wenn in dieser
Hinsicht keine Untersuchungen durchgef
ührt wurden?

1.3.     Wann werden diese Untersuchungen durchgeführt?

2.   Lt. Bericht ist für die Zukunft angedacht: Entwicklung im medizinischen Bereich zu
prüfen, wenn diesbezüglich Daten vorhanden und dem Komitee auch zugänglich
gemacht werden.....

2.1.  Woran scheitert der Zugang zu den Daten (Verkaufspreise Medikamente und
medizinisches Material)?

2.2.  Wie können diese Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, sodass das
Biopatent-Monitoring-Komitee seine Aufgaben erfüllen kann?

3.   Geschäftsordnung des Komitees:

Bei der derzeitigen Zusammensetzung sind Gentech-kritische Vereine in der
Minderheit. Sie haben damit keinen Einfluss auf die Tagesordnung. Sie k
önnen


lediglich Minderheitenfeststellungen" festhalten.

Gerade für kontrollierende Organe, wie es die Biopatent-Monitoring-Komission ist,

sind Minderheitenrechte besonders wichtig.

3.1.      Welche Minderheitenrechte haben die Gentech-kritischen Vereine in der
Biopatent-Komission?

3.2.      Welche Auswirkungen haben Minderheitenfeststellungen?

3.3. Was können Minderheiten in der Kommission einfordern?

3.4.      Mit welchen Schwerpunkten (siehe Konsumentenschutz) werden die
Auswirkungen des Biopatentgesetzes überprüft?

3.5.      Kann das die Gentech-kritische Minderheit Themen vorgeben?

4.  Um effizient arbeiten zu können, benötigt das Biopatent Monitoring Komitee
Infrastruktur und finanzielle Mittel (f
ür Studien, Umfragen etc.)

4.1.  Wie viele Mitarbeiter des zuständigen BM VIT sind mit der Arbeit der
Biopatent-Monitoring Komission befasst und wissen dar
über Bescheid?

4.2.  Welche finanziellen Mittel stehen dem Biopatent Monitoring Komitee zur
Verfügung und woher kommen diese?

4.3.  Wer entscheidet über den Einsatz dieser Mittel?