2464/J-BR/2006
Eingelangt am 12.12.2006
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möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Biopatent Monitoring Kommission
Aufgrund
einer Entschließung des Nationalrates vom 16. 4. 1998 wurde
2005 das
Biopatent-Monitoring-Komitee
eingerichtet. Eine der Aufgaben des Komitees ist die
Beurteilung
der Auswirkungen der in Umsetzung der Richtlinie erlassenen österreichischen
Rechtsvorschriften auf den Konsumentenschutz:, die Landwirtschaft und die
Entwicklungsländer.
Der
1. Bericht des Biopatent-Monitoring-Komitees hat für uns einige
Fragen
aufgeworfen.
Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Im Bereich Konsumentenschutz: zeigen sich It. AK und
VKI keine Auswirkungen
auf Preis und Qualität, Zugang zu
Waren etc.... gleichzeitig wird eingeräumt, dass
bisher keine
systematische Suche mit besonderem Augenmerk auf Biopatente
und deren Auswirkungen auf KonsumentInnen seitens VKI und AK erfolgt ist.
1.1.
Wäre es nicht eine der Hauptaufgaben des
Biopatent-Monitoring-Komitees,
die Auswirkungen von Biopatenten auf
Preise, Qualität und Zugang zu Waren
zu
überprüfen?
1.2.
Wie kann man
behaupten, dass es keine Auswirkungen gibt, wenn in dieser
Hinsicht keine Untersuchungen durchgeführt wurden?
1.3. Wann werden diese Untersuchungen durchgeführt?
2. Lt. Bericht ist für die
Zukunft angedacht: Entwicklung im medizinischen Bereich zu
prüfen, wenn diesbezüglich Daten vorhanden und dem Komitee auch
zugänglich
gemacht werden.....
2.1. Woran
scheitert der Zugang zu den Daten (Verkaufspreise Medikamente und
medizinisches
Material)?
2.2. Wie können diese
Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, sodass das
Biopatent-Monitoring-Komitee
seine Aufgaben erfüllen kann?
3. Geschäftsordnung des Komitees:
Bei der derzeitigen
Zusammensetzung sind Gentech-kritische Vereine in der
Minderheit. Sie haben damit keinen Einfluss
auf die Tagesordnung. Sie können
lediglich „Minderheitenfeststellungen" festhalten.
Gerade für kontrollierende Organe, wie es die Biopatent-Monitoring-Komission ist,
sind Minderheitenrechte besonders wichtig.
3.1.
Welche
Minderheitenrechte haben die Gentech-kritischen Vereine in der
Biopatent-Komission?
3.2. Welche Auswirkungen haben Minderheitenfeststellungen?
3.3. Was können Minderheiten in der Kommission einfordern?
3.4.
Mit welchen Schwerpunkten (siehe Konsumentenschutz) werden die
Auswirkungen
des Biopatentgesetzes überprüft?
3.5. Kann das die Gentech-kritische Minderheit Themen vorgeben?
4.
Um effizient arbeiten zu können,
benötigt das Biopatent Monitoring
Komitee
Infrastruktur und finanzielle Mittel (für Studien, Umfragen etc.)
4.1. Wie viele Mitarbeiter des zuständigen BM VIT sind mit der Arbeit der
Biopatent-Monitoring Komission befasst und
wissen darüber Bescheid?
4.2. Welche
finanziellen Mittel stehen dem Biopatent Monitoring Komitee zur
Verfügung und woher kommen diese?
4.3. Wer entscheidet über den Einsatz dieser Mittel?