2469/J-BR/2006
Eingelangt am 21.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Land- forst- und wasserwirtschaftliches Rechenzentrum (LFRZ)
Der
Rechnungshof überprüfte im Jahr 2001 die
Gebarung des BMLF und des
BMLFUW hinsichtlich der Leistungserbringung durch das LFRZ. In seinem Bericht
aus dem Jahr 2002 kritisierte der Rechnungshof die fehlende Transparenz bei der
Leistungsabwicklung
sowie die personellen Verflechtungen von LFRZ und BMLFUW.
So wurde kritisiert, dass der
Vereinsvorstand des LFRZ mit leitenden Beamten des
BMLFUW besetzt wurde. Diese Personen waren damit von Seiten des Ministeriums
als auch von Seiten des LFRZ in
Verhandlungen eingebunden, wie z.B. bei
Werkvertragsvergaben des BMLFUW an das LFRZ.
In Verbindung mit der unklaren Ausrichtung
des LFRZ (externe Auftraggeber,
Leistungszukäufe im
IT-Bereich) und undurchsichtiger Abrechnungen (Gewinne trotz
Vereinsstatus, nicht
nachvollziehbare Aufwandsverrechnung) stellten externe Berater
2001 ein Einsparungspotential von 20 - 30 %
im Bereich der IT-Leistungen des
BMLFUW fest.
Zusammenfassend empfahl der Rechnungshof dem BMLFUW:
1. umgehend eine Entscheidung zu
treffen, ob das LFRZ künftig IT-Leistungen
mit eigenem Personal anbieten oder als Zukäufer am Markt
auftreten soll
2.
auf eine personelle Entflechtung der Auftraggeber- und
Auftragnehmerposition
von gleichzeitig im Vereinsvorstand des LFRZ sowie
im BMLFUW in Vertragsverhandlungen eingebundenen Organwaltern
hinzuwirken, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
3.
Sicherzustellen, dass die Leistungsvereinbarungen zwischen dem LFRZ und
der Agrarmarkt
Austria zu Lasten des BMLFUW künftig
vermieden werden.
4.
Durch Preisvergleiche bzw. Ausschreibungen von IT-Leistungen
Einsparungspotentiale
zu lukrieren.
5.
Durch den
Aufbau eines Überwachungssystems für IT-Projekte die
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der
Mittelverwendung sicherzustellen.
Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Das LFRZ wurde 1968 als Verein gegründet.
Zusätzlich gibt es aber auch
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
LFRZ (www.lfrz.at). Unsere
Anfrage betrifft sowohl die Gebarung des Vereines, als auch die der
Ges.m.b.H.
a. Wie ist das LFRZ organisiert?
b. Was sind die
Aufgaben des Vereins, was sind die Aufgaben der
Ges.m.b.H.?
c. Auf welcher
Gesetzesgrundlage basiert die Gründung des LFRZ als
Verein und als
Ges.m.b.H.?
d. In welcher Form
ist das BMLFUW am LFRZ (Verein und Ges.m.b.H.)
beteiligt?
e. Wer nimmt die
Eigentümerinteressen des Bundes am LFRZ (Verein
und Ges.m.b.H.) wahr?
1.
Wie haben sich
die, vom Rechnungshof kritisierten, Leistungszukäufe des
LFRZ (Verein und Ges.m.b.H.) seit 2000 entwickelt?
2.
Sie waren zum Zeitpunkt der o.a. Rechnungshofprüfung noch
nicht Minister.
Das BMLFUW hat damals
in einer Stellungnahme angeführt,
dass es bereits
geprüft habe, ob und inwieweit die
personelle Identität von Organwaltern des
BMLFUW und des LFRZ unvereinbar sei. Dabei
sei die Vereinbarkeit der
gleichzeitigen Funktionsausübung
festgestellt worden.
a. Teilen Sie
diese Ansicht bezüglich Vereinbarkeit aus dem Jahr 2001
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch?
b. Wer hat 2001
die in der Stellungnahme des BMLFUW an den
Rechnungshof angeführte Prüfung der
Vereinbarkeit durchgeführt?
c. Waren die,
mit Lenkungs- bzw. Eigentümeraufgaben im LFRZ
betrauten
BMLFUW-Mitarbeiter in die Prüfung der Vereinbarkeit
eingebunden? Wenn ja,
in welcher Form?
d. In der Stellungnahme des BMLFUW zum
Rechnungshofbericht ist
angegeben, dass ab 2002 nur mehr der Leiter des Präsidiums des
BMLFUW sowie der Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des
BMLFUW im Vereinsvorstand vertreten seien. Sind auch jetzt noch
Mitarbeiterinnen des BMLFUW gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes
des LFRZ (Verein und/oder Ges.m.b.H.)? Wenn ja, welche und in
welcher Funktion? Übt Ihr
Pressesprecher Organwalterfunktionen über
das
LFRZ aus?
1.
Werden Leistungsvereinbarungen des BMLFUW mit dem LFRZ überprüft?
Wer ist dafür zuständig? Haben die, für die Prüfung zuständigen
Personen,
Lenkungs- bzw. Eigentümerfunktionen im LFRZ?
2. Werden IT-Aufträge des BMLFUW ausgeschrieben?
a. Wie hoch
waren die jährlichen Ausgaben des BMLFUW für IT-
Leistungen in der
Zeit von 2001 bis 2005?
b. Welche Aufträge an das LFRZ wurden seit dem Jahr 2001
im
Unterschwellenwert an das LFRZ vergeben? Wurden im Zuge der
Projektabrechnungen der einschlägigen
Projekte die Schwellenwerte
überschritten? Wenn ja, um welche
Aufträge handelt es sich?
c. Welche Aufträge wurden gemäß den
Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes
ausgeschrieben?
d. Wie oft kam ein anderer Anbieter als das LFRZ zum Zug,
sofern das
LFRZ ein Angebot
gelegt hat?
1. Gibt es ein Überwachungssystem
für
IT-Projekte des BMLFUW, das die
Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung sicherstellt?
2.
Wurde den Empfehlungen des Rechnungshofes nachgekommen? Wenn ja, in
welcher
Weise?